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Die digitale Vignette ist da - das gilt es zu beachten

Von nachrichten.at, 10. November 2017, 13:24 Uhr
"Klicken oder picken" heißt es ab sofort bei der Vignette. Bild: Asfinag

WIEN. Mit der digitalen Vignette soll das Bezahlen der Maut einfacher werden. Wie das funktioniert und was Sie beim Kauf beachten sollten, erfahren Sie hier.

  1. Ab wann gilt die digitale Vignette und wie viel kostet sie?

    Die digitale Jahresvignette gilt ab 1. Dezember für 14 Monate. Bei den Preisen gibt es keinen Unterschied zur Klebevignette. Sie können zwischen Jahres-, Zehn-Tages- und Zwei-Monatsvignette wählen. 
  2. Wo ist die digitale Vignette erhältlich?

    In der neuen App "Unterwegs" (für iOS und Adroid) und im Asfinag-Webshop. Wer sich im Webshop registriert, kann weiters ein Abo für die Jahresvignette abschließen. Außerdem kann die Gültigkeitsdauer der Zwei-Monats- und Zehn-Tages-Vignetten vor Gültigkeitsbeginn geändert werden.
  3. Was brauche ich, um eine digitale Vignette kaufen zu können?

    Nur eine Email-Adresse. Als Zahlungsmittel stehen Kreditkarte, Paypal und Sofortüberweisung zur Verfügung.
  4. Wann muss ich die digitale Vignette kaufen?

    Die digitale Vignette ist erst 18 Tage nach dem Kauf gültig. Gemäß der EU-Richtlinie für Konsumentenschutz können Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf zurücktreten. Dazu kommt, dass auch bei digitalen Produkten der Rücktritt vom Kauf per Post übermittelt werden kann - also weitere drei Tage zur Schutzfrist. Wer also ab 1. Dezember mit einer gültigen digitalen Vignette unterwegs sein will, muss diese bis spätestens 13. November kaufen.
  5. Was passiert mit der Klebevignette?

    Der Umstieg auf die digitale Vignette ist nicht verpflichtend. Das "Pickerl" kann auch weiterhin auf die Windschutzscheibe geklebt werden. Die Vignette in kirschrot ist - wie die digitale Variante - ab 1. Dezember gültig.

  6. Kann ich jederzeit zwischen digitaler Vignette und "Pickerl" wechseln?

    Während des Gültigkeitszeitraumes ist ein Wechsel nicht möglich. Ausnahme: Wenn die Windschutzscheibe mit der Klebevignette bricht, können Sie kostenlos auf die digitale Vignette umsteigen.

  7. Ich habe ein Wechselkennzeichen. Was ändert sich mit der digitalen Vignette?
     

    Mit der digitalen Vignette muss jetzt nicht mehr wie bisher für jedes Fahrzeug eine eigene Vignette gekauft werden - die digitale Vignette kann für bis zu drei Fahrzeugen verwendet werden.

  8. Ab 1. Dezember ist die neue Vignette gültig. Erstmals ist es nun auch möglich, diese digital - per App - zu erwerben und zu nutzen.

Video: Ab 1. Dezember ist die neue Vignette gültig. Erstmals ist es nun auch möglich, diese digital - per App - zu erwerben und zu nutzen.

Stichwort: Vignette

  • Seit 1997 gibt es in Österreich die Vignette. Rund 26 Millionen Stück an Jahres-, Zehn-Tages- und Zwei-Monatsvignetten werden pro Jahr verkauft. Zwei Jahrzehnte nach Einführung der Vignette bietet die Asfinag nun die digitale Vignette an. 
  • Das IFES-Institut in Wien hat 800 Lenker zur Einführung der digitalen Vignette befragt. Zwei von drei sagen, dass sie sich für die digitale Vignette entscheiden werden.
  • Digitale Streckenmaut: Im Webshop kann man ab sofort auch das gewünschte Ticket etwa für die Brenner- oder Tauernautobahn erwerben.

 

 

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23  Kommentare
23  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
volvo6919 (1 Kommentare)
am 24.11.2017 19:52

ich hole mir die digitale Vignette Anfang Jänner 2018, da meine Klebevignette ja ohnehin noch bis Ende Jänner 2018 gütig ist. Und die Bestätigung über den Kauf der digitalen Vignette werde ich auf jeden Fall mit dem Zulassungsschein mitführen. Sicher ist sicher.

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 10.11.2017 16:08

Muss man dann sein "Smartphone" an die Scheibe kleben?

grinsen

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 10.11.2017 16:31

Hast es nicht überrissen, dass die digitale Vignette an die Autonummer gekoppelt ist!

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 10.11.2017 16:51

Den Smiley hast eher du nicht überrissen.

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jamei (25.498 Kommentare)
am 10.11.2017 17:18

psssst - vielleicht pickt er s Handy an die Nummerntafel ... grinsen)

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meisteral (11.718 Kommentare)
am 11.11.2017 07:30

Montag, 7:30 Uhr, WIFI, Ironie Grundkurs.

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 10.11.2017 16:33

ja, unbedingt. Damit wird Autofahren sicherer, da man dann nicht mehr während der Fahrt smartisieren kann.

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no-name (79 Kommentare)
am 10.11.2017 15:23

Super dass es die digitale Vignette jetzt auch bei uns gibt - allerdings wieder mit einer (typisch österreichischen) umständlichen Lösung: Erst 18 Tagen nach Kauf ist die Vignette gültig!?
Im Artikel laut EU-weit gültigem Rücktrittsrecht beim Onlinekauf - ich frage mich nur wie andere EU-Länder das machen? In Ungarn z.B. gibt es die digitale Vignette schon lang und die ist (wenn man will) sofort ab dem Kauf gültig.
Für Käufer einer Jahresvignette ist das wahrscheinlich nicht so tragisch, aber jene, die nur mal eine 10-Tages-Vignette brauchen, müssen trotzdem wieder kleben...

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fai1 (6.001 Kommentare)
am 10.11.2017 15:52

Stell dir vor, du vertippst dich bei der Eingabe des Kennzeichens bei der digitalen Bestellung und es gibt keine Rücktrittsfrist.
Dann hast eine ungültige Vignette und das Geld bist auch los.

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no-name (79 Kommentare)
am 10.11.2017 16:00

Klar, jeder kann sich mal vertippen - aber es kommt dann eh nochmal eine Seite wo man noch einmal kontrollieren muss - da muss man halt dann auch wirklich kontrollieren!
Außerdem siehe Kommentar von meisteral unten - die Verwendung müsste ja eh nachweisbar sein und dann ist eine Rücknahme ohne Verwendung immer noch möglich!

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fai1 (6.001 Kommentare)
am 10.11.2017 16:43

Dann viel Glück bei den Ungarn wenn du dich vertippst und hast es nicht bemerkt. Denn nobody is perfect.

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leser63 (130 Kommentare)
am 13.11.2017 17:44

Angeblich gilt sie bei den Vertriebspartnern sofort, da dort das Rücktrittsrecht nicht greift. Leider erst ab Sommer 18

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meisteral (11.718 Kommentare)
am 10.11.2017 15:22

Grundsätzlich gut, nur die 18 Tage sind ein Schatten. Eine Telefonwertkarte funktioniert auch nicht erst später. Das Angebot ist somit für die Kurzentschlossen ein Murks. Ebenso für Touristen, die Mal schnell online kaufen wollen, um durch Ö zu fahren.
Dirse Frist vor der Gültigkeit ist m.E. doof, denn die Kennzeichen werden ja bei Auffahrt Autobahn z.T. automatisch kontrolliert, damit ist gekauft und verwendet nachweisbar, daher keine Rücknahme mehr möglich.

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glingo (4.970 Kommentare)
am 10.11.2017 18:34

Gekauft und verwendet kann aber trotz innerhalb der 14 Tage zurück gegeben werden. Das Rückgabe Recht enfällt nur bei Sonderanfertigungen!
Wie oft gaubst du das bei den Modehändlen einmal getragen und danach zurück gegeben vorkommt! Irgendwann wird man hald gesperrt

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patient (50 Kommentare)
am 10.11.2017 19:38

Falsch! Digitale Vignette ist erst 14 Tage nach Kauf gültig. Bis dahin kann sie storniert werden.

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patient (50 Kommentare)
am 10.11.2017 19:46

Korrigiere: 18 Tage nach Kauf gültig.

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snugs (1.658 Kommentare)
am 10.11.2017 15:18

Ist toll aber der erste Schritt zur teuren kmabhängigen Maut der EU

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 10.11.2017 14:13

ich seh schon die ersten Betrugsfälle....

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pepone (60.622 Kommentare)
am 10.11.2017 14:38

und die Asfinag kann keine Klage erheben weil's Internet nicht funktioniert.. zwinkern

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 10.11.2017 15:13

Deshalb soll man sich die Bestellbestätigung ausdrucken und für die Gültigkeitsdauer aufbewahren.

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transalp (10.108 Kommentare)
am 10.11.2017 15:05

An mitreden
Seien Sie doch nicht so negativ.
Das ist ein zusätzliches, modernes Angebot, finde ich gut.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 10.11.2017 14:07

ich bin gespannt wie sich die Menschen versorgen werden wenn Internet ausfällt .

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 10.11.2017 14:12

dann funktioniert wahrscheinlich auch die Überprüfung durch die ASFINAG nicht....

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