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Swap-Prozess: Eine erste Entscheidung rückt näher

Von Jasmin Bürger, 10. April 2019, 00:04 Uhr
Swap-Prozess: Eine erste Entscheidung rückt näher
Richter Andreas Pablik hat nach seiner Väterkarenz den Swap-Prozess wieder übernommen. Bild: Weihbold

WIEN. Stadt Linz beantragte im Rechtsstreit mit der Bawag ein Zwischenurteil, Richter Pablik will "möglichst rasch" entscheiden.

Es war für alle Beteiligten ein Wiedersehen nach langer Verhandlungspause: Am Dienstag eröffnete Richter Andreas Pablik, der im Dezember aus seiner neunmonatigen Babypause zurückgekehrt war, am Wiener Handelsgericht in Saal 708 wieder einmal eine Tagsatzung im Swap-Prozess, bei dem es um die verlustreiche Franken-Zinswette der Stadt Linz mit der Bawag geht (Details siehe Box).

Neun weitere Termine sind für April und Mai angesetzt. Zuletzt waren sich die Streitparteien im November außergerichtlich gegenübergesessen: Der Mediationsversuch durch einen Schweizer Juristen scheiterte aber.

Weshalb die Anwälte der Stadt Linz das Verfahren nun auf dem Rechtsweg in eine neue Phase bringen wollen: Mit einem Zwischenfeststellungsantrag wollen sie eine erste Entscheidung in der Causa erzwingen. In dem mehr als 120-seitigen Papier argumentieren die Anwälte, warum aus ihrer Sicht durch das bisherige Verfahren erwiesen sei, dass der Vertrag über den Swap 4175 zwischen Stadt Linz und Bawag "nicht rechtswirksam" zustande gekommen sei, und bitten um ein entsprechendes Zwischenurteil Pabliks. Dieser hatte nach Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens im Dezember 2016 erstmals Zweifel an der Gültigkeit des Geschäfts angemeldet.

Pablik räumte den Vertretern der Bawag eine achtwöchige Frist zur Beantwortung des Linzer Antrags ein, muss diesen aber auch "amtswegig" prüfen. Schon vor seiner Karenz hatte Pablik eine Präferenz für eine Teilentscheidung in dem seit Mai 2013 laufenden Verfahren durchklingen lassen. Auch gestern betonte er: "Mein Ziel ist, das Verfahren möglichst rasch mit einer Entscheidung, allenfalls einer Zwischenentscheidung zu beenden."

Die Vertreter der Bawag meldeten allerdings schon gestern Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit eines Zwischenurteils ein. "Es ist mein Berufsrisiko, dass ich es nicht jedem recht machen kann", stellte Pablik fest.

Nach einem solchen Urteil ginge das Verfahren ohnehin bis zum Obersten Gerichtshof.

Schon heute ist der nächste Verhandlungstag. Geplant sind, wie auch bei den nächsten Terminen, Zeugenbefragungen. Die Namen der Zeugen hält das Gericht allerdings geheim. Mehrfach bereits seien geladene Zeugen nach Medienberichten plötzlich erkrankt, hieß es am Rande der Verhandlung.

OÖN-TV: Der SWAP-Prozess geht weiter

Swap 4175: Chronologie

Im Jänner 2007 schließt der damalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn mit der Bawag die Franken-Zinswette Nummer 4175 ab. Nach anfänglichen Gewinnen dreht das Geschäft immer stärker ins Minus, 2011 muss Penn gehen. Die Stadt Linz stoppt im Herbst 2011 die Zahlungen und klagt die Bank, die mit einer Gegenklage reagiert.

Der Streitwert, den die Bawag einklagt, beträgt knapp 500 Millionen Euro, die Rechtsvertreter der Stadt Linz zweifeln diese Summe aber an und gehen von „höchstens 200 Millionen Euro“ aus. Seit Mai 2013 wird der Zivilprozess am Wiener Handelsgericht verhandelt, 2016 legen die vom Gericht beauftragten Experten ihr Gutachten vor.

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Jasmin Bürger
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11  Kommentare
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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.04.2019 09:18

Subjektiv habe ich diese Geschichte so erlebt und empfunden , und es ist mein subjektiver Verdacht, dass das rote Linz mit der roten BÁWAG gezielt ein ungültiges Geschäft abschloss, damit die Bilanz der BAWAG Bank für den Verkauf behübscht ist, und die Misere mit der Ungültigkeit erst aufbricht, wenn die Bank an einen ausländischen Investor verkauft wurde. Derartige Aktionen schaden dem österreichischen Kapitalmarkt enorm, zumal schon die US Bank glaublich Morgan&Stanley bei der Freizeitmöbel Steiner KG um 5 000 000 000 ATS einschaute. Für mich ist das mit ein Grund warum sich der ATX nach der Krise 2008 wesentlich schlechter erholte als etwa der DAX und andere.

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fanatiker (6.115 Kommentare)
am 10.04.2019 09:16

Möglichst rasch - in den nächsten 15 Jahren?

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.04.2019 09:09

Wenn der Vertrag ungültig ist, dann sollte das damalige, von Novotny angeführte rote BAWAG Managment zur persönlichen Haftung herangezogen werden. Die können das zwar nicht zahlen, aber man kann sie in den Privatkonkurs treiben.

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 10.04.2019 02:37

Muss Dobusch jetzt endlich ins Gefängnis?

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SRV (14.567 Kommentare)
am 10.04.2019 05:07

Einstweien nur Istehwurst in den Förderunterricht für "sinnerfassendes Lesen"....

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tatwaffe (883 Kommentare)
am 10.04.2019 07:06

Krabbelgrupoe passt eher 😃

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 10.04.2019 07:55

@Istehwurst: Gegenfrage: Ist Dobusch jemals vor dem Strafrichter gestanden?

Nur zur Info: Gegen Ex-Finanz-SR Johann Mayr und Ex-Finanzdirektor Penn wurde ein Strafprozess wegen Untreue geführt. Beide wurden freigesprochen. Aber nur "knapp". Der Richter sagte sinngemäß, dass hier fast ein bedingter Vorsatz gegeben war. Aber eben nur fast.

Alles andere erklärt Dir ein Jurist.

Dobusch hingegen soll ganz einfach so wie Mayr und Penn per Gemeinderatsbeschluss vor dem Zivilgericht auf Schadenersatz geklagt werden, falls die Stadt auch nur einen Cent Schaden erleiden sollte. Ob das so ist, wird hoffentlich irgendwann der laufende Wirtschaftsprozess vor dem Handelsgericht ergeben.

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Orlando2312 (22.252 Kommentare)
am 10.04.2019 08:11

Beim "grossartigen" Werner Penn sagte der Richter - sinngemäß - dass Blödheit leider nicht strafbar ist.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 10.04.2019 08:18

Sollte es nicht heißen: "Blödheit schützt vor Strafe nicht!" ?

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 10.04.2019 09:11

Dre Zivilprozess wird so langsam abgewickelt, dass die roten Straftaten alle verjähren. Auch auf Seiten der BAWAG die damals noch eine rote Bank war.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 10.04.2019 00:38

Die Zeitdauer dieses Prozesses ist unzumutbar: Seit 2013 wird verhandelt und es gibt immer noch kein Urteil in 1. Instanz!!!!

Dass der Prozess ALLE Instanzen durchlaufen wird, ist ohnehin völlig klar und ob die Verantwortlichen Dobusch, Mayr, Penn dann bei der Urteilsbekanngabe in letzter Instanz noch leben werden, ist absolut nicht gewiss, wenn es in diesem Tempo weitergeht. Auch nicht, ob im Schadensfall für Linz Schadenersatz von diesen verantwortungslosen Finanz-Spekulanten eingeklagt wird.

Zahlen werden für diese grobe Fahrlässigkeit wie immer die Bürger. Allein die Prozesskosten sind bisher schon immens. Der Staat kassiert für den hohen Streitwert bei jedem Prozesstag, das Anwaltsheer kostet weitere Unsummen. Die öffenliche Hand schliesst Geschäfte bar jeder Vernunft ab und bräuchte meist einen Sachwalter...

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