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Verschärfte Richtlinien für Integrationsförderungen

Von Barbara Eidenberger, 19. November 2018, 00:04 Uhr
Verschärfte Richtlinien für Integrationsförderungen
Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine zentrale Forderung im Integrationsleitbild. Bild: APA

LINZ. Arbeit von geförderten Vereinen muss Leitbild entsprechen.

Das im Juni beschlossene Integrationsleitbild des Landes Oberösterreich soll mehr sein als eine allgemein formulierte Hausordnung. Darauf verständigten sich alle Parteien, als das Leitbild einstimmig beschlossen wurde. Angekündigt wurde, dass das 20-seitige Leitbild allen Organisationen und Vereinen zugehen werde und als Basis für Förderungen von Integrationsprojekten dienen solle. Wie dies genau aussehen kann, hat die zuständigen Abteilungen bis jetzt beschäftigt. Ein Förderformular zu entwickeln, das auch das Leitbild umfasst, hat nun mehrere Monate in Anspruch genommen.

Das Formular ist nun fertig und eine Ergänzung zu den bisherigen Antragsunterlagen. Mit diesem Formular müssen im Integrationsbereich tätige Vereine ab Anfang 2019 nachweisen, dass sie sich in ihrer Arbeit am Integrationsleitbild orientieren. Die Orientierung an den Förderrichtlinien wird kontinuierlich evaluiert.

In den den OÖNachrichten vorliegenden Unterlagen sind die Vereine aufgefordert, ihre Maßnahmen in den Masterplan Integration des Landes Oberösterreich einzuordnen. Die Arbeitsbereiche sind: Zusammenleben und Orientierung, Deutsch lernen ohne Verzögerung, Bildung-Ausbildung-Qualifizierung, Wohnen, Arbeitsmarkt oder Integration vor Ort in der Gemeinde.

Außerdem muss die Tätigkeit des Vereins auch in die Zielsetzungen des Integrationsleitbildes eingeordnet werden. Es sind dies: Steigerung der Selbsterhaltungsfähigkeit der Migrantinnen und Migranten, Unterstützung und Förderung beim Erwerb der deutschen Sprache, Weitergabe von Werten, Traditionen und Bräuchen sowie Stärkung des gegenseitigen Respekts im Umgang miteinander. Auch die Wirkung der Vereinstätigkeit sowie Indikatoren zur Messung dieser Wirkung müssen angeführt werden.

Das neue Förderformular soll heute in der Regierungssitzung beschlossen werden. Dass Vereine dadurch keine Förderung bekommen könnten, befürchtet Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) nicht. Er versicherte bereits bei der Präsentation des Integrationsleitbildes, dass "alle Maßnahmen hineinpassen".

 

Förderungen

971 Fördergesuche wurden im Jahr 2017 im Integrationsressort genehmigt.

Für Projekte im Rahmen der Flüchtlingshilfe wurden 8,7 Millionen Euro ausgegeben.
Davon ging ein Großteil (4,8 Millionen Euro) an Integrationsvereine. Zusätzlich wurden 3,2 Millionen Euro für Deutschkurse verwendet. 77.000 Euro gingen an Projekte in Gemeinden.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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( Kommentare)
am 19.11.2018 07:36

eins fehlt dabei.die Ruhezeiten bzw.die lautstärke herunterschrauben,damit sie die Nachbarn nicht vehement stören.

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