Vergleichs-Vorstoß im Swap-Streit: Linz bietet 100 Millionen

Von (wb/bock)   09.August 2016

Gestern schlug der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SP) ein neues Kapitel im Swap-Rechtsstreit mit der Bawag auf. Erstmals formulierte er ein konkretes Vergleichsangebot: Bei 100 Millionen Euro wäre die Stadt bereit, sich zu vergleichen.

"100 Millionen sind für Linz beileibe kein Klacks. Aber mir geht es darum, die Ernsthaftigkeit unserer Vergleichsbemühungen zu dokumentieren", sagte Luger. Zuvor hatten sich Luger und der Swap-Lenkungsausschuss des Linzer Gemeinderats mit dem Anwalt der Stadt, Gerhard Rothner, und mit dem Zivilrechtsexperten Meinhard Lukas beraten. Der Vorstoß wird auch von den anderen im Lenkungsausschuss vertretenen Stadtparteien gutgeheißen.

Nur 212 Millionen Schaden?

Auslöser für Lugers Entschluss ist das in der Vorwoche präsentierte unabhängige Rechtsgutachten, das die beiden deutschen Finanzexperten Thorsten Schmidt und Uwe Wystup für den Swap-Prozess am Wiener Handelsgericht erstellt haben (die OÖNachrichten berichteten).

Darin wird auch die von der Bawag geforderte Schadenssumme von 418 Millionen Euro zuzüglich Zinsen analysiert. Die beiden Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die Auflösungskosten eher bei rund 212 Millionen Euro liegen. Schon zuvor hatte auch der Richter im Swap-Prozess, Andreas Pablik, Zweifel an der Höhe der Bawag-Forderung geäußert.

Das Rechtsgutachten liefere nun erstmals eine reale Basis, um den tatsächlich entstandenen Schaden einzuschätzen, so Luger. "Es kann daher in Vergleichsverhandlungen nur darum gehen, den Schaden von 200 Millionen aufzuteilen", sagt Luger. Dies auch, weil sich die These von einer geteilten Schuld an der katastrophalen Entwicklung der Swap-Causa durch das gesamte Rechtsgutachten ziehe. "Auch wenn sich am Rechtsstandpunkt der Stadt Linz nichts geändert hat, soll ein jahrelanges Weiterprozessieren vermieden werden", sagt Luger.

Bawag reserviert

Bisher sind Anläufe zu Vergleichsgesprächen zwischen Linz und Bawag stets in der Anfangsphase gescheitert. Gerüchteweise hieß es, die Bawag würde zumindest 200 Millionen Euro fordern.

Lugers Vorstoß ist natürlich auch taktisch gewählt, denn morgen lädt die Bawag zur Halbjahresbilanz-Pressekonferenz mit Bankchef Byron Haynes. Die erste Reaktion gestern ließ jedoch nicht darauf schließen, dass man sich für den Vorschlag der Stadt besonders erwärmen könnte. Durch das Rechtsgutachten habe sich die Ausgangslage der Bawag verbessert, so die Bank. "Linz hat einen aufrechten Swap-Vertrag mit der Bawag einseitig gebrochen. Dadurch hat die Stadt Linz einen Schaden von 417,7 Millionen Euro plus Zinsen verursacht. Sollte die Stadt Linz dies bei Vergleichsgesprächen nicht berücksichtigen, werden wir das Gerichtsverfahren weiterverfolgen", hieß es aus dem Unternehmen.

Der Swap-Prozess am Wiener Handelsgericht wird nicht vor Mitte Oktober weitergehen. Bis 10. Oktober haben Bawag und Stadt Linz Zeit, um ihre beiden Stellungnahmen zum Expertengutachten zu verfassen. 

 

Swap 4175

Der Swap 4175 wurde im Februar 2007 von der Stadt Linz mit der Bawag abgeschlossen, ursprünglich zur Absicherung des Zinsrisikos für einen 195-Millionen-Franken-Kredit der Stadt.

Anfangs gab es für Linz noch Zinsgewinne, doch ab 2009 drehte das Geschäft katastrophal ins Minus. 2011 stoppte Linz die Zinszahlungen und klagte die Bawag, die eine Gegenklage einreichte. Seit Mai 2013 läuft ein Zivilprozess am Wiener Handelsgericht. Streitwert rund eine halbe Milliarde Euro.

Im Zivilprozess beauftragte Richter Andreas Pablik die zwei deutschen Finanzexperten Thorsten Schmidt und Uwe Wystup mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens. Dieses liegt seit vergangener Woche vor. Darin werden unter anderem Berechnungen angestellt, die die von der Bawag angegebene Schadenshöhe anzweifeln. Die Gutachter halten es für möglich, dass der Schaden nicht bei 418, sondern bei 212 Millionen Euro liegt.

Vergleichsgespräche sind bis dato immer früh gescheitert. Ein etwaiger Vergleich müsste vom Linzer Gemeinderat mit Zwei-Drittel-Mehrheit genehmigt werden.

 

Das Swap-Gutachten zum Nachlesen:

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