Swap: Richter zieht Gültigkeit des Geschäfts massiv in Zweifel

Von Jasmin Bürger und Heinz Steinbock   10.Dezember 2016

Der mit Spannung erwartete gestrige Verhandlungstag am Handelsgericht Wien begann mit einer Rüge für die Vertreter der Bawag: Diese mögen angeforderte Unterlagen nicht "unsortiert, nur mit einem Bandl zusammengehalten" liefern, sagte Richter Andreas Pablik.

Die Vertreter der Stadt Linz verfolgten den Prozesstag auffallend still, jene der Bawag dagegen zunehmend aufgeregt. Denn in der Sache selbst, dem Zustandekommen des desaströsen Swap 4175, lieferte Pablik mit seiner Einschätzung einen weiteren Dämpfer für die Bawag. Denn zusätzlich zu der Frage, ob der Swap 4175 zur Optimierung des Finanzportfolios der Stadt geeignet gewesen sei – dazu wollte Pablik zusätzliche Auskünfte der Gutachter Uwe Wystup und Thorsten Schmidt – zweifelte er massiv an der Gültigkeit des Geschäfts. Gegen diese könnte aus Pabliks Sicht nun auch sprechen, dass die Stadt Linz den Swap 5175 ohne Genehmigung des Landes nie hätte abschließen dürfen.

Er habe das Gutachten der beiden Experten so verstanden, dass der Swap "grundsätzlich zur Optimierung" geeignet gewesen wäre, wenn man bereit ist, gewisses Risiko einzugehen und auch in der Lage ist, dieses zu beherrschen. Im Gutachten werden dazu Möglichkeiten angeführt: etwa eine Stop-Loss-Vereinbarung oder "genaue Beobachtung". Eine Risikostrategie habe die Stadt Linz aber offenbar nicht gehabt. "Soweit ich weiß, ist aus dem ganzen Akt nicht ersichtlich, dass es Überlegungen gab, was mache ich, wenn", formulierte es der Richter.

Für die Gutachter war auch von Bedeutung, wie schnell reagiert werden kann, wenn etwas schiefgeht. Das hätte nach Einschätzung von Wystup und Schmidt "binnen einer Stunde" möglich sein müssen.

Hier kam für Richter Pablik die Frage ins Spiel, ob das Geschäft durch das Land Oberösterreich genehmigungspflichtig gewesen wäre. Theoretisch hätte der Bürgermeister in Vertretung des Gemeinderats bei "Gefahr im Verzug" reagieren können, aber nicht, wenn ein Geschäft genehmigungspflichtig ist. Und dafür spricht laut Pablik das Statut der Stadt Linz. Denn laut diesem ist eine Darlehensaufnahme vom Land Oberösterreich zu genehmigen, wenn mit Zahlungsverpflichtungen zu rechnen ist, die 15 Prozent oder mehr des laufenden Budgets übersteigen. Pablik ließ sich die Linzer Budgetzahlen ausheben: Zum Abschluss des Swap betrug der ordentliche Linzer Haushalt 459 Millionen Euro, 15 Prozent seien 68 Millionen Euro gewesen. "Absurd", reagierten die Bawag-Anwälte auf diese Rechnung verärgert.

"Wie ein Darlehen"

Der Swap sei zwar kein Darlehen gewesen, aber in dem Moment, in dem Zahlungen fällig werden, ident zu behandeln, beharrte Pablik sinngemäß: "Wenn ich diesem Weg folge, komme ich dazu, dass die Genehmigung durch das Land doch notwendig wäre."

"Meine Auslegung ist, man kann das nicht so sehen, kauft’s was wollt’s. Es gab auch damals Vorgaben für die öffentliche Hand", sagte Pablik. Die Bawag-Meinung, "nur weil es nicht verboten war, ist es gültig, teile ich nicht". Eine "komplett neue Sichtweise", sah dies Bawag-Anwalt Gabriel Lansky.

Am Ende kündigte Pablik an, bis Mitte Jänner schriftliche Zusatzaufträge an die Gutachter zu formulieren. Dann haben auch die beiden Streitparteien Zeit, darauf zu reagieren. Bis zum nächsten Prozesstag wird es also noch dauern.

 

Der Liveticker des Prozesstages vom Freitag zur Nachlese

 

Swap-Chronologie

Februar 2007: Der damalige Linzer Finanzdirektor Werner Penn schließt mit der Bawag den Swap 4175 ab. Das Risiko für die Stadt Linz beträgt bis zu 500 Millionen Euro.

2008: Die Aussichten des Swap, der ursprünglich Gewinne für die Stadt brachte, entwickeln sich zunehmend zu Lasten von Linz. 2009 dreht der Swap katastrophal ins Minus.

2011: Im März muss Penn seinen Posten als Finanzdirektor räumen. Im Herbst stoppt Linz die Zahlungen und klagt die Bawag, diese antwortet mit einer Gegenklage. Streitwert: 500 Millionen Euro.

2013: Im Mai beginnt der Zivilprozess Linz gegen Bawag vor dem Handelsgericht Wien. Im Juli erhebt die Staatsanwaltschaft Linz Anklage gegen Penn und den damaligen Finanzstadtrat Johann Mayr wegen des Verdachts der Untreue. Im Dezember werden Penn und Mayr im Strafprozess freigesprochen.

2016: Im August liegt, nach langen Prozessunterbrechungen, das Gutachten der Experten Thorsten Schmidt und Uwe Wystup vor. Der Zivilprozess geht im November weiter