Rechnungshof des Landes darf auch Gemeinden prüfen

31.Mai 2013

Der LRH soll künftig auch selbstständig Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen dürfen. Mit einer Einschränkung: Die Zahl dieser Prüfungen wird auf drei pro Jahr begrenzt.

Die nötige Zweidrittelmehrheit für die Gesetzesänderung im Landtag ist fix, im Landtags-Unterausschuss hat man sich am Mittwoch geeinigt. „Nach vielen Verhandlungen stehen die Eckpfeiler, abschließende Detailfragen konnten geklärt werden“, bestätigt FP-Klubobmann Günther Steinkellner. „Eine vernünftige Vorgangsweise“, sagt auch VP-Klubobmann Thomas Stelzer. Er verweist darauf, dass die Landesregierung, wie bisher, auch weiterhin Gemeinde-Prüfungsaufträge an den LRH vergeben kann. Mit einem Beschluss im Landtagsplenum sei vor dem Sommer zu rechnen.

Mit der Einschränkung auf drei selbstständige Gemeindeprüfungen pro Jahr ist LRH-Direktor Friedrich Pammer zwar „nicht ganz glücklich“, er sieht aber eine langjährige Forderung des LRH erfüllt.