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Land will Gemeinden in Bauverfahren die Berufungsinstanz entziehen

Von nachrichten.at, 31. August 2017, 14:52 Uhr
Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner und Landeshauptmann Thomas Stelzer Bild: Land OÖ/Stinglmayr

LINZ. Nach vielen politischen Ankündigungen wird die oberösterreichische Landesregierung jetzt wirklich die Verwaltung vereinfachen.

Ab 1. Jänner 2018 soll die Berufungsinstanz in Bauverfahren nicht mehr bei den Gemeinderäten liegen sondern gleich beim Landesverwaltungsgericht. Beim Bau von Forststraßen sollen Naturschutzverfahren weitgehend entfallen.

Schon ab 1. September soll eine innerbetriebliche Veränderung greifen, wie Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) und sein Stellvertreter Manfred Haimbuchner am Donnerstag ankündigten: Alle Bezirkshauptmannschaften sollen ihre Verwaltungsverfahren gegen straffällige ausländische Autolenker an die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach abtreten. Die Exekutive wird ihre Anzeigen gleich nach Rohrbach schicken.

Bislang fielen in Oberösterreich rund 190.000 solcher Verfahren an; weil die einschlägige EU-Richtlinie künftig in weiteren Ländern angewandt wird, werden es bald rund 350.000 Behördenakte im Jahr sein. Die Rohrbacher Beamten werden sich auf die Materie spezialisieren. Eine Personalaufstockung sei nicht nötig, sagte Stelzer. Das sei auch ein Musterbeispiel dafür, dezentrale Regionen zu stärken.

Die Vereinfachung im Bauverfahren muss erst in Gesetz gegossen werden und wird frühestens mit Jahreswechsel in Kraft treten. Alle Berufungen in Bauangelegenheiten werden künftig nicht mehr in der Gemeinde abgewickelt, sondern beim Verwaltungsgericht. Baubehörde erster Instanz bleibt der Bürgermeister.

Naturschutzlandesrat Manfred Haimbuchner erhofft sich, viele Verfahren einzusparen, wenn der Bau, die Verbreiterung und Verlegung von Forststraßen künftig nur noch ein forstrechtliches Verfahren erfordern wird. Im sogenannten Wirtschaftswald, der 80 Prozent der Waldfläche ausmacht, hält er ein Naturschutzverfahren nicht für notwendig.

In sensiblen Bergregionen werde weiter der Naturschutz mitreden. Die Änderung soll im ersten Quartal 2018 umgesetzt werden. Vereinfachungen soll es auch bei Verfahren in Schutzzonen von Seen und Flüssen geben. 

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25  Kommentare
25  Kommentare
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strasi (4.410 Kommentare)
am 31.08.2017 19:44

Ja wenn die Verkehrsabteilung bei der BH Rohrbach plötzlich
190.000 zusätzliche Strafverfahren ohne Personalaufstockung
bewältigen kann, ja wie geht das??
Waren die Bediensteten bisher schwer unterbeschäftigt oder
sitzen dort lauter Koryphäen.
Salzburg war da ehrlicher, denn dort macht das die BH Tamsweg
ZUR PERSONALAUSLASTUNG!!!
Berufungen im Bauverfahren sofort an das Landesverwaltungsgericht.
Wird eine teure Sache für das Land, denn dort müssen ja Juristen
bezahlt werden.
Warum wurde nicht die Bezirkshauptmannschaft als Berufungsbehörde
eingesetzt; hat es doch früher gegeben.

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jago (57.723 Kommentare)
am 31.08.2017 19:35

Und wer erklärt mir Simpel, wie die beiden Regierungsbeamten rangmäßig dazu kommen, ein derartig hohes Verfassungsgesetz zu ändern?

Achso, alles klar. Als Partei-Vorgesetzte ihrer Abgeordneten im Landtag. HEUREKA. Das halten die Parteifunktionäre für normal und die Wähler auch traurig

Ich nicht, ich geh nicht mehr hin.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 31.08.2017 21:10

Tschapperl, das sind erstens keine Beamten und zweitens ist die Bauordnung Landesgesetz. Und jetzt darfst dich schämen.

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am 04.09.2017 00:05

Nix verstanden, aber patzen. Die VWG sind jetzt schon überlastet. Das erzeugt entweder einen Rückstau oder bai einem größeren Arbeitsanfall wird weniger intesniv geprüft. Dorthin dürfte es gehen.

Katastrophal in die verkehrte Richtung. Nur du Simpel hast keine Bedenken.

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am 04.09.2017 00:25

Du pudelst Dich auf, obwohl Du nichts verstehst.
Geh ins Eckerl und schäm Dich, yael.

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am 04.09.2017 00:41

Die Antwort auf diesen unsäglichen Kommentar gib dir selbst,
von BellaSwan (946) · 03.09.2017 20:23 Uhr

So viele Vögel hat hier fast niemand (wenige Ausnahmen bestätigen die Regel), dass derjenige nicht 1000x sympathischer als Sie wirken würde.

Und nachdem Sie ja so viel gescheiter als alle anderen sind, fragte ich mich, warum Sie noch immer kein anderes Platzerl gefunden haben, wo Sie Ihre Freundlichkeiten absondern können und Ihr Geist entsprechend gewürdigt wird.

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am 04.09.2017 00:59

Folge deinem Idol gleich in erster Reihe, Grünpflanze!

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am 04.09.2017 01:22

Und sag mir nicht, was ich zu tun habe.
Das kannst Du aber gerne mit Deinen Kindern machen, wenn Dir danach ist.

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am 04.09.2017 01:32

"von BellaSwan (951) · 04.09.2017 00:25 Uhr

Du pudelst Dich auf, obwohl Du nichts verstehst.
Geh ins Eckerl und schäm Dich,"

sag mal - du schreibst einer älteren Frau wie mir solche Sätze, gehts noch???

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 31.08.2017 18:39

Die Idee ist gut und teuer. Gut deswegen, weil die Gemeinderäte in der Regel das nachbeten, was der Bürgermeister vorbetet und sich kaum eine eigene Meinung gebilden. Teuer deswegen, weil es beim LvGH zu einer enormen Personalaufstockung kommen wird. Da werden sich die arbeitslosen Juristen, die meist 15 Semester für ihr Studium brauchen, aber freuen. Ich denke, dass Stelzer und Haimbuchner Juristen sind. Sie schauen schon auf ihre Kollegen, dass sie zu einer (sicheren) Anstellung kommen.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 31.08.2017 17:37

wenn es die erforderliche Vereinfachung bringt , als Reformen wie sie immer verlangt werden , dann soll es so sein ...
ich frage mich ob dadurch demokratischen Entscheidungen ausgekegelt werden ?

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 31.08.2017 18:38

Strenggenommen sind Gemeinderatsbeschlüsse keine demokratischen Entscheidungen. Obwohls auf ersten Blick so anschauen.

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jago (57.723 Kommentare)
am 31.08.2017 19:37

Top down Undemokratie. traurig

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SRV (14.567 Kommentare)
am 31.08.2017 16:49

Überwiegend wird das die juristische 2.-instanzliche Entscheidungsqualität in den Bauverfahren schon heben, aber auf die künftige Dauer von Entscheidungen der 2. Instanz bin ich schon gespannt - weil wenn der LVwG weiterhin auch als Vorstellungsbehörde tätig sein wird, wird man dort nämlich auch personell ordentlich aufstocken müssen. Und wie wird das in den Statutarstädten (Linz. Wels, Steyr) sein?

Fragen über Fragen - aber das Wichtigste ist, nun einmal eine Pressekonferenz gegeben zuhaben, die verwaltungstechnischen Mühen der Ebene interessieren doch niemanden.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 31.08.2017 22:30

Achja - ob es nun rechtens ist, dass nun im Bauverfahren die gleiche Behörde (LVG) nun als Regelinstanz (2. Instanz) und als übergeordnete Kontrollinstanz (außerordentliches Rechtsmittel - Aufsichtsbehörde) auftreten darf, wäre ein Gustostückerlthema für Verwaltungs-, aber vor allem für Verfassungsjuristen, die eben nicht im Landesdienst stehen sondern bspw. unabhängig an einer Universität lehren...

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( Kommentare)
am 04.09.2017 00:06

Genau!

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( Kommentare)
am 04.09.2017 00:15

Warum sollte das Niveau gehoben werden?
Der GR war als zweite Bauinstanz verpflichtet als Behörde zu agieren, das heißt, rein aus Willkür durfte ohnehin nicht entschieden werden sondern nur aufgrund nachgewiesener Rechtsbrüche.

Jeder Einspruch, der in die zweite Instanz ging, war durch einen Juristen formuliert, der Gemeinderat muss ebenfalls die juristische Lage respektieren.

Somit blieb kaum Spielraum für den GR. Falls der sich nicht korrekt verhält, können GR Mitglieder verklagt werden. Gab ein paar Fälle.

Das Niveau würde gehoben werden, wenn im Vorfeld bei Widmungen sorgfältiger gearbeitet wird. Wenn Bebauungspläne erstellt werden und wenn in der Planungsphase bereits Anrainer und Bürger miteinbezogen würden, wie es die Gemeindeordnung vorsieht.

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oblio (24.788 Kommentare)
am 31.08.2017 16:28

Mundtot machen ist natürlich "einfacher" als
die Anliegen der Gemeinden zu berücksichtigen!
Die FPÖ hat den LH schon gut eingewickelt und
fest im Griff! traurig

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( Kommentare)
am 31.08.2017 17:00

Herr LH-STV sollte mal NLP-Nachhilfe beim Beinahe-Bundespräsidenten nehmen. Ständig - ob am Bild oben, beim ZIP-Interview,... hat er seine Augen oben rechts.
Dazu soll es eine Relation mit dem Wahrheitsgehalt geben...

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jago (57.723 Kommentare)
am 31.08.2017 19:42

Dazu ist gar keine FPÖ nötig traurig

Dieser enthusiastische Haufen von Kurz - Jungspunden liefert eine tragischere Antidemokratiegranate von innen als die FPÖ.

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Analphabet (15.410 Kommentare)
am 31.08.2017 23:12

Und das ist gut für unser OÖ. Ohne FPÖ würde gar nichts passieren.
Mit dem Beginn der Zusammenlegung von Bezirken und Gemeinden hat wenigsten ein Anfang begonnen. Da die Beamten die letzten Stammwähler der sogenannten Kurz ÖVP sind, würde sich NULL zum Besseren und Sparsameren verändern.

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Flachmann (7.183 Kommentare)
am 31.08.2017 15:56

Da spürt man schon die Handschrift der FPÖ.
Bravo weiter so!

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futzi (1.538 Kommentare)
am 31.08.2017 16:10

De machen alles besser suppa

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futzi (1.538 Kommentare)
am 31.08.2017 16:55

Als wer??

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SRV (14.567 Kommentare)
am 31.08.2017 16:50

Ich sehe, als Praktiker haben Sie sofort die Vorteile erkannt...

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