„Kleines Glücksspiel“ wird Fall für Verfassungsgericht

25.August 2012

Die Legalisierung „einarmiger Banditen“ in Oberösterreich droht zur unendlichen Geschichte zu werden: Denn der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes (UVS) hat jetzt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Aufhebung einer Bestimmung im Bundesglücksspiel- und im Landesglücksspielautomatengesetz beantragt.

In Oberösterreich nicht zum Zug gekommene Lizenzwerber hatten sich mit Einsprüchen an den UVS gewandt. Bei der Prüfung dieser Einsprüche kamen dem UVS verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Bundes- und in weiterer Folge des Landesgesetzes. Konkret bemängelt der UVS, dass ein „Quasi-Monopol“ entstehe, weil pro Bundesland nur drei Lizenzen vergeben werden dürfen.

Bundesweite Auswirkung

Sollte sich der Verfassungsgerichtshof den Bedenken des oberösterreichischen UVS anschließen und auf eine Reparatur des Bundesgesetzes entscheiden, hat dies Auswirkungen auf alle Bundesländer, in denen das kleine Glücksspiel erlaubt ist (Niederösterreich, Steiermark und Kärnten; in Wien wird es abgeschafft), oder jüngst legalisiert wurde (Burgenland und Oberösterreich).

In Oberösterreich müsste die Lizenzvergabe von vorne beginnen. Bestehen die Gesetze die Überprüfung, dann kann der UVS über die Einsprüche gegen die Lizenzvergaben in Oberösterreich entscheiden.

Richard Held aus dem Büro des zuständigen Landesrats Reinhold Entholzer (SP) betont, dass das Problem beim Bundesgesetz liege, dessen Vorgaben das Landesgesetz übernehmen musste. Unangenehm sei aber, dass man nicht wisse, wie lange die Entscheidung auf sich warten lässt. Daneben mehren sich in der SPÖ österreichweit die Stimmen, die für ein bundesweites Verbot des „kleinen Glücksspiels“ eintreten. Entholzer hat dazu gesagt, er sei für ein Verbot offen, wenn es durchsetzbar ist. (nie)

 

Die Vorgeschichte

2010 formulierte der Bund neue Rahmenbedingungen für das „kleine Glücksspiel“.

2011 stimmten in Oberösterreich daraufhin alle vier Landtagsparteien für die Legalisierung unter strengen Auflagen. Damit soll der illegale Wildwuchs eingedämmt und ein Schutz gegen Spielsucht geschaffen werden. Für Land und Gemeinden wurden zwischen acht und 17 Millionen Euro an Abgaben erwartet.

Heuer vergab das Land die drei gesetzlich vorgesehenen Lizenzen für das „kleine Glücksspiel“, doch unterlegene Bewerber beriefen dagegen beim Unabhängigen Verwaltungssenat.