Islam-Schule in Linz: Sofortige Schließung gefordert

Von nachrichten.at/apa   24.August 2017

Der Landesgeschäftsführer der ÖVP Oberösterreich, Wolfgang Hattmannsdorfer, forderte am Donnerstag: "Die private Islam-Schule muss unverzüglich geschlossen werden". Er verlangte zudem die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür. Hattmannsdorfer bezog sich darauf, dass die Einrichtung rechtlich nicht als Schule geführt werde und es somit keine Zuständigkeit der Schulbehörde gebe.

Es dürfe keine Tricks geben, egal wie sich diese Einrichtung definiere. "Es kann nicht sein, dass es Hinweise auf ideologische Abschottung und Parallelgesellschaften gibt und wir keine rechtliche Handhabe dagegen haben." Der VP-Landesgeschäftsführer sieht Handlungsbedarf. Auf Bundesebene müssten die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Bereits im Mai ließ die Schule die Wogen hochgehen.

Kein Betrieb im Sinne des Schulgesetztes

In der Imam Hatip Schule in Linz bestehe kein Betrieb im Sinne des Schulgesetzes, hatte der Präsident des oberösterreichischen Landesschulrates Fritz Enzenhofer am Donnerstag erklärt. Das sei das Ergebnis einer auf Weisung des Bildungsministeriums erfolgten Prüfung und diesem auch so mitgeteilt worden. Daher gebe es auch keine Anzeige, wie etwa gegen eine Schule für Muslime in Wien.

Linz/Wien. Die Weisung des Ministeriums erfolgte wegen des Verdachtes einer nicht angemeldeten Führung einer Privatschule. Laut Gesetz ist die Errichtung einer Privatschule der zuständigen Schulbehörde mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Eröffnung anzuzeigen. Dabei sind gewisse Bedingungen zu erfüllen - etwa hinsichtlich der Person des Betreibers und des Leiters oder der Ausstattung mit Lehrmitteln bzw. der Schulräume.

Standort unter Beobachtung

Im Fall von Linz liege keine derartige Anzeige vor, stellte Enzenhofer fest. Der Landesschulrat ist nach eigenen Angaben in dieser Angelegenheit in engem Kontakt mit dem Verfassungsschutz. Schon im Mai nach dem ersten Auftauchen eines Verdachtes sei geprüft worden. Demnach liege kein Betrieb im Sinne des Schulgesetzes vor, stellte Enzenhofer fest. In einem Telefonat mit dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft habe dieser von Kursen, Nachhilfestunden und Seminaren berichtet. Diese würden an Nachmittagen und Wochenenden durchgeführt.

Der Begriff "Schule" sei nicht geschützt. Es gebe ja auch Fahrschulen oder Tanzschulen, gab Enzenhofer zu bedenken. Wenn nicht gegen das Schulgesetz verstoßen werde, könne der Landesschulrat auch keine Anzeige erstatten und sei auch nicht zuständig. Aber der Fall werde weiterhin im Auge behalten und Standort sei weiterhin unter Beobachtung. In der derzeitigen Ferienzeit fände man dort aber nur leere Gebäude vor.