Höchstgericht: Werner Penn muss aussagen

Von (mst)   29.Oktober 2015

Doch Penn – Schlüsselfigur in der Affäre – entschlug sich der Aussage mit dem Hinweis auf das gegen ihn laufende Disziplinarverfahren der Stadt Linz. Richter Andreas Pablik wollte von Penn unter anderem wissen, "wer innerhalb der Stadt (....) vom Abschluss des Swaps informiert" gewesen sei.

Jetzt, eineinhalb Jahre später, läuft das Disziplinarverfahren immer noch (in zweiter Berufung) – doch zumindest die Frage, ob sich Penn deswegen der Aussage entschlagen kann, ist ausjudiziert.

Penn muss auf die Fragen Pabliks antworten, entschied der Oberste Gerichtshof. Ein Disziplinarverfahren sei kein Grund für ein Aussageverweigerungsrecht. Und es sei auch nicht nachvollziehbar, wie die Antwort darauf Penn "zur Schande gereichen könnte", verwirft der OGH auch diesen Aussageverweigerungsgrund.

Bis Penn erneut geladen wird, könnte es allerdings noch dauern. Richter Pablik wartet auf das Gutachten seiner Sachverständigen. Das hat sich verzögert und soll erst Ende des Jahres vorliegen.