Was wir bisher über die Steuerreform wissen

Von nachrichten.at/apa   10.Jänner 2019

Die Lohnsteuersenkung soll dann 2021 in Kraft treten. Bis 2022 soll das Entlastungsvolumen nach Regierungsangaben auf 4,5 Mrd. Euro ansteigen. In allen Details wird die Regierung die kommende Steuerreform bei der Klausur in Mauerbach bei Wien noch nicht vorstellen. Bekannt ist bisher das geplante Gesamtvolumen - eben die 4,5 Mrd. Euro im Jahr 2022 - sowie der erste Entlastungsschritt in kommenden Jahr.

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Im ersten Schritt sollen Steuern und Abgaben 2020 um eine Mrd. Euro sinken. Wobei der größte Brocken hier auf eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entfallen soll: um 700 Mio. Euro sollen Geringverdiener entlastet werden, die wegen ihres geringen Einkommens ansonsten nicht von einer Lohnsteuersenkung profitieren würden. Welche Beiträge gesenkt werden, ist vorerst unklar. Versichert wird allerdings, dass der Verlust den Sozialversicherungen aus dem Bundesbudget ersetzt werden soll.

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Außerdem für 2020 angekündigt: Die Werbungskostenpauschale (derzeit 132 Euro jährlich) soll erhöht und die Kleinunternehmergrenze von aktuell 30.000 Euro angehoben werden. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer verrechnen und sollen künftig auch keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, sondern eine neue erhalten.

Erste Schritte in Richtung "Ökologisierung" soll es durch die Begünstigung emissionsarmer Fahrzeuge sowie von Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff geben, heißt es seitens der Regierung. In Summe soll das weitere 300 Mio. Euro.

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Weitere Steuersenkungen geplant

Für 2021/22 kündigt die Regierung dann weitere Steuersenkungen um 3,5 Mrd. Euro an. Unter anderem sollen die Lohnsteuern sinken. Details gibt es allerdings noch nicht. Nicht explizit angekündigt wird vorerst auch eine Senkung der Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne. In Regierungskreisen heißt es dazu nur allgemein, man werde Maßnahmen zur "Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes" setzen.

Die detaillierten Maßnahmen will die Regierung in den kommenden Wochen verkünden. Spätestens im Herbst müssen die Maßnahmen für 2020 und 2021 allerdings feststehen, weil für beide Jahre ein Doppelbudget geplant ist. Die Abgabenquote soll mit der Steuerreform auf knapp über 40 Prozent der Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 sinken. Die Budgetüberschüsse will die Regierung bis dahin beibehalten, womit auch die Staatsverschuldung weiter sinken soll - auf 61,9 Prozent des BIP.

Digitalsteuer spätestens 2020

Die Regierung hat am Donnerstag auch eine Digitalsteuer für internationale Online-Konzerne angekündigt. Wie Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zu Beginn der Regierungsklausur in Mauerbach sagte, soll die Steuer drei Prozent des Online-Werbeumsatzes ausmachen. Als Starttermin wurde der APA in Regierungskreisen spätestens das Jahr 2020 genannt. Bringen soll sie 200 Mio. Euro jährlich. Die Regierung will noch den EU-Finanzministerrat (ECOFIN) im März abwarten. Sollte dabei keine Einigung auf eine europaweite Digitalsteuer erfolgen, will Österreich im Alleingang vorgehen. Laut Angaben der Regierung sollen Konzerne betroffen sein, die weltweit zumindest 750 Mio. Euro Umsatz machen und deren Umsatz in Österreich zumindest zehn Mio. Euro beträgt.

Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) betonte, dass die Digitalsteuer nur eine überschaubare Anzahl großer internationaler Konzerne treffen werde, aber keine österreichischen Unternehmen.

Als mögliche Betroffene der Digitalsteuer nennt die Regierung Facebook oder Amazon. Außerdem will die Regierung eine aus ihrer Sicht bestehende Steuerlücke im Online-Versand schließen: Bisher fällt für Pakete aus Drittstaaten nämlich erst Umsatzsteuer an, wenn der Warenwert 22 Euro übersteigt. Künftig soll das ab dem ersten Cent der Fall sein. Kanzler Kurz begründete das damit, dass Online-Händler wie Alibaba Pakete falsch deklarieren würden.

Die Eckpunkte der Reform: