Steuerreform: Kalte Progression bleibt bis 2023

12.Jänner 2019

Klarheit über alle bis 2022 geplanten Maßnahmen zur Entlastung im Volumen von 4,5 Milliarden Euro werde es "spätestens bis zum Herbst" geben, sagte Kanzler Sebastian Kurz (VP).

Die kalte Progression, die dem Finanzminister wenige Jahre nach einer Steuerreform wieder jährlich bis zu eine Milliarde Euro an "Körberlgeld" zurückbringt, wird definitiv erst von der nächsten Regierung in Angriff zu nehmen sein. "Ja, und das sind wir", gab sich Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FP) zwar optimistisch, bestätigte aber: Die Abschaffung der kalten Progression, die "sehr, sehr viel kosten" werde, sei 2022 zu beschließen und werde 2023 wirksam.

Neue Tarife ab 2021

Das Inkrafttreten der Tarifreform, wohl mit der Absenkung der ersten drei Steuerstufen, kündigte Fuchs für 1. 1. 2021 an. 2020 wird eine Forderung des heimischen Handels erfüllt: Dann fällt die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung. Derzeit muss für Pakete aus EU-Drittstaaten erst ab einem Warenwert von 22 Euro Steuer bezahlt werden.

Senken will die Regierung die Mehrwertsteuer auf E-Books und andere digitale Publikationen von 20 auf zehn Prozent. Was einer Harmonisierung mit gedruckten Büchern und Zeitschriften entspricht.

> Video: Bei der Klausur in Mauerbach kündigt die Bundesregierung erste Details der Steuerreform an. Insgesamt geht es um ein Volumen von rund sechs Milliarden Euro.

 

Nicht bestätigt wird die Annahme von Fiskalrat und Nationalbank, wonach es dank sprudelnder Steuereinnahmen schon heuer ein Nulldefizit geben könnte. Zwar wurde das von Finanzminister Hartwig Löger (VP) für heuer erwartete Einnahmenplus von 2,6 Milliarden Euro schon im November übertroffen (3,2 Milliarden Euro). Dennoch werde der Bund das Jahr mit einem Minus von 1,1 Milliarden Euro abschließen, hieß es aus der Regierung.