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Richter und Anwälte lehnen höhere Strafen für Vergewaltigung ab

Von OÖN, 12. Februar 2019, 00:04 Uhr
Richter und Anwälte lehnen höhere Strafen für Vergewaltigung ab
Edtstadler für Verschärfungen Bild: APA/HELMUT FOHRINGER

WIEN. Die Bundesregierung stößt mit der geplanten Verschärfung des Strafrechts auf Kritik.

Das Vorhaben der Regierung, die Strafen für Gewaltdelikte zu erhöhen, findet in Justizkreisen, aber selbst bei Frauenhäusern keinen positiven Widerhall. Im Gegenteil: Von "populistischen Maßnahmen" ist die Rede.

Die Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler (VP), arbeitete mit einer Taskforce an einer Strafrechtsreform. Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Am Mittwoch soll ein erster Vorhabensbericht im Ministerrat präsentiert werden. Die geplanten Änderungen sollen ab 2020 greifen.

Der Regierung geht es im Wesentlichen darum, die Strafen für Gewaltdelikte anzuheben. Die Mindeststrafe für Vergewaltigung soll von einem auf zwei Jahre erhöht werden, es soll keine bedingten Strafen mehr geben, Wiederholungstäter müssen länger in Haft.

Die Richtervereinigung sprach sich gestern gegen das geplante Vorhaben aus. Präsidentin Sabine Matejka befürchtet, dass die höheren Strafen eine negative Wirkung für die Opfer haben könnten. Denn diese würden dann länger überlegen, ob sie Anzeige erstatten.

Der Großteil der Vergewaltigungen erfolgt im persönlichen Umfeld durch den Partner, Ex-Partner, Bekannte oder Familienmitglieder. Rund zwölf Prozent der Fälle sind Zufallsbekanntschaften. 2017 gab es laut Kriminalitätsstatistik in 11,4 Prozent der Fälle keinerlei Bezug zwischen Opfer und Täter.

Ähnliche Kritik wie die Richtervereinigung äußerte Maria Rösslhumer vom Verein der Österreichischen Frauenhäuser. Höhere Strafen seien für die Täter nicht abschreckend. Sie drängte darauf, die Verurteilungsquote zu steigern. 2017 wurden 817 Vergewaltigungen zur Anzeige gebracht, Verurteilungen gab es in 107 Fällen.

Der Präsident des Rechtsanwaltskammertags, Rupert Wolff, sprach von Populismus. Er wies darauf hin, dass erst 2016 eine Strafrechtsreform in Kraft getreten sei. Sinnvoller wäre es, abzuwarten, wie sich diese Gesetze auswirken.

SP-Justizsprecher Hannes Jarolim kritisierte, dass beim Opferschutz und der Polizei gespart werde. "Unterstützung im Vorfeld findet überhaupt nicht statt", sagte er. Er will nun den Entwurf abwarten.

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36  Kommentare
36  Kommentare
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athena (3.249 Kommentare)
am 13.02.2019 19:39

richter u anwälte???
die bürger fordern es! u dafür hat man zu arbeiten!

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proworx (556 Kommentare)
am 12.02.2019 19:35

vinzenz lol,das gleich gschpeibert wie immer.klar das den linken gesocks ne schärfere gangart ein dorn im auge wär,könntens ja dann mehr betroffen sein und ihre lieblinge blieben weiterhin in der wattebox.

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vinzenz2015 (46.285 Kommentare)
am 12.02.2019 21:27

wirr bis irr

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vinzenz2015 (46.285 Kommentare)
am 12.02.2019 18:20

Wenn Edtstadler den Mund aufmacht,
hört man den Kickl reden!

Ausser den blaunen law&order-Ideologen gibt es NIEMAND
der im ggst. Fall die umfassende Erhöhung der Strafen
als eine Verbesserung ansieht!

Einerseits röhrt der FPÖ dauern
wie der brunftige Hirsch
nach eine "Anpassung der Gesetze"
an die tatsächlichen "Erfordernisse",

andererseits wird diese Änderung im StGB
GEGEN die "Erfordernisse"
aus rein populistischen show-Gründen

GEGEN den Widerstand ALLER
die unmittelbar mit dem Vollzug
im Umfeld der Rechtssprechung befasst sind
drübergefahren!

Ein Gesetz das einzig und allein
nur populistisch einer Partei,
aber NICHT
der Justiz und der sinnvollen Rechtssprechung dient.

Richter, Staatsanwälte, Kriminalpsychologie, Soziologie -
alles wird negiert,
aus ideologischer Borniertheit!

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.02.2019 14:03

Ich bin da gespalten.

Einerseits wäre ich sehr dafür, dass es bei Vergewaltigung nur unbedingte Strafen gibt. Und dass Strafen für Vergehen gegen Leib und Leben immer über denen für Vermögensdelikte liegen sollten.
Bei Rückfalltstätern sollte es sogar Richtung Maßnahmenvollzug gehen. Die werden kaum mehr in die Gesellschaft zurück können ohne eine Gefahr darzustellen.

Andererseits bin ich dagegen, vor allem aus 2 Gründen:
1. sind Vergewaltiger Triebtäter. Die können nicht anders, ganz egal, wie hoch die Strafe dafür ist. Prävention greift hier also nicht.
Und 2. passieren die meisten Vergewaltigungen und Missbräuche im engeren Familien-, Verwandten- und Bekanntenkreis. Kaum zu glauben, aber die Schwelle den Täter anzuzeigen ist da sehr hoch. Je höher die Strafandrohung ist, desto weniger wird angezeigt, vor Gericht gebracht und verurteilt. Das heißt, dass die tatsächlichen Strafen sinken, nicht steigen!

Deswegen: eher nicht durchdacht, auch wenn es gut klingt!

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( Kommentare)
am 12.02.2019 18:45

Mit 1. bin ich nicht einverstanden. vergewaltigung hat mit macht zu tun, weniger mit sexualität. sex ist mittel zum zweck (erniedrigung, unterdrückung).
Mit 2. bin ich einverstanden.
3. höhere strafen = weniger verurteilungen. war beim verbotsgesetz zu beoabchten. solange der strafrahmen hoch war, gab es viele freisprüche ("das war zwar falsch, so was kann man ihm/ihr auch nicht antun.") seit der strafrahmen gesenkt wurde, gibt es deutlich mehr verurteilungen.

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Hofstadler (1.359 Kommentare)
am 12.02.2019 13:20

Passieren in den USA zB. weniger oder keine Morde, weil es dort die Todesstrafe gibt? Werden keine Drogen in Ländern geschmuggelt, die die Todesstrafe darauf haben?
Strenge Strafen bzw. Strafrahmen werden nichts ändern!

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am 12.02.2019 13:03

Unsere jetzige regierung kennt nur eine art motivation: strafen - und noch strenger strafen. egal ob es um bildung oder arbeitsmarkt geht; oder eben um die sicherheit. aus angst vor strafen sollen schüler mehr strebern, erwachsene früher aufstehen & länger hackeln - oder die alte nicht verdreschen.
Irgendjemand sollte denen erklären, dass schwarze pädagogik (zb die gsunde watschen) gescheitert ist.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.02.2019 14:05

Du bist anscheinend auch so eine linke Gutmenschen-Streichler-Bazille! (Wie ich.)

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SRV (14.567 Kommentare)
am 12.02.2019 08:03

Die Metamorphose von NichtBlind zu DochDeppad ist endgültig abgeschlossen - die Dr.-Cochran-Sonderleistungsgruppe hat ein neues neues Mitglied!

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metschertom (8.062 Kommentare)
am 12.02.2019 11:45

Gratuliere.Der erste Satzteil trifft zu 100% auf deine Person zu!

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p5334 (133 Kommentare)
am 12.02.2019 07:47

Hallo!

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 12.02.2019 07:17

Unerhört! Diese Rösslhumer plärrt also nach einer höheren Verutreilungsquote. Wie soll das gehen; etwaohne Beweiswürdigung verurteilen, oder gar ohne Anhörung und Verhandlung???

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SRV (14.567 Kommentare)
am 12.02.2019 06:14

Die Äußerungen der hiesigen blaunen "Wutbüreger" zeigen es auch auf:

Strafverteidigerin: "Das ist Politik für Postings, nicht für die Menschen"

- derstandard.at/2000097858424/Breite-Front-gegen-Politik-fuer-Postings

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 12.02.2019 07:30

Und im gleichen Artikel beginnen die Herrschaften schon zu relativieren! Hieß es zum Wochenende noch, es gab bei Vergewaltigung NIE bedingte Strafen, so rudert man mittlerweile schon in einem anderen Sumpf: „...schon bisher FAST nie vorgekommen...“

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metschertom (8.062 Kommentare)
am 12.02.2019 05:47

Richter und Anwälte sind dem Gesetz verpflichtet und nicht den Tätern! Daher ein Plus für die Verschärfung der Gesetze!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 12.02.2019 10:21

Anwälte sind dem verpflichtet, der sie bezahlt oder der sie in die Schlagzeilen bringt, besonders LH und AW.

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.02.2019 16:38

Jawoll! Todesstrafe und dann noch Kastrieren!
Was anderes haben diese Dreckschweine ja nicht verdient!!!1!elf!!

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am 12.02.2019 18:54

Verteidiger sind ihren mandanten verpflichtet, sonst niemandem! egal ob diese sie bezahlen oder die verfahrenshilfe. andernfalls müssen sie sich einen anderen beruf suchen.

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athena (3.249 Kommentare)
am 12.02.2019 05:27

diese richter u anwälte haben ihren beruf verfehlt!!
u anscheinden haben sie bis dato keine opfer in ihren familien zu beklagen!

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Selten (13.716 Kommentare)
am 12.02.2019 04:28

Es ist schon ziemlich krank. Nur 13 % der mutmaßlichen Vergewaltiger werden verurteilt, davon kommen wiederum 20 % mit einer Bedingten davon.

Noch kränker ist die nicht ganz uneigennützige Theorie der Frauen- und sostigen Vereine, die Opfer wollte keine Bestrafung.

Wenn einmal richtig hingelangt oder vergewaltigt wird, haben sich Schranken geöffnet, die auch mit jahrelanger Dauertherapie kaum je wieder geschlossen werden können.

Die Vereine sollten die Opfer besser darin bestärken, dass der beste und sicherste Weg ein konsequeneter Schlusstrich ist.

Was denkt man sich überhaupt dabei, Gerichte und Behörden zu bemühen und dann die Klage zurückzuziehen oder der Polizei gleich beim Öfnnen der Tür mit blauem Auge zu erklären, dass alles paletti ist oder ein Betretungsverbot zu erwirken, mit dessen Übertretng man dann eh einverstanden ist?

Das Gericht ist nicht die Freundin oder Nachbarin, die man in den on-off-Beziehungsstreit hineinzieht, damit sie dem Gespons eine Predigt hält.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 12.02.2019 04:37

Abgesehen davon gibt es auch Opfer, die nicht mit dem Täter verwandt oder verbandelt sind oder mit diesem unter einem Dach leben und die wünschen sich sicherlich nicht, dass die Sache mit einem Antigewaltkurs erledigt ist.

Vereine, die es darauf anlegen, jetzt eien Dauerversorgung mit Therapieklienten gestzlich geregelt zu bekommen, obwohl sie es nicht einmal schaffen, dass Frauen, die ein Betretungsverbot erwirkt haben, nicht wieder "rückfällig" werden oder Ihre Klage nicht zurückziehen, sind wohl das Allerletzte.

Die Richter, die jetzt lange bewiesen haben, dass sie viele Straftaten auf Taten herunterreduzieren und damit viele Täter darin bestärken, dass sie eh nichts Schlimmes gemacht haben und sich daher nicht zu ändern brauchen, dürfen sich nicht wundern, dass Gesetze in einer Weise novelliert werden, die sie daran erinnert, dass ihr Job nicht der eines Therapeuten oder Pädagogen ist.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 12.02.2019 04:48

Die brandstetter´sche Strafrechtsreform, mit der für die nächsten Jahre der Reformbedarf hinreichen abgedeckt sei, erschöpfte sich übrigens in einer ziemlich üblen Verschärfung des Verhetzungspargrafen und in einer weiteren Abmilderung des Jugendstrafrechts und hat nichts mit den nunmehrigen Plänen zu tun.

Daneben gab es noch einige Untersuchungsgremien zum Brunnenmarktfall, aus denen Brandstetter, heute Höchstrichter, keine weiteren ernsthaften Konsequenzen ableitete.

Zur weiteren Verkuschelung des Maßnahmenvollzug hatte er schon einen Plan ausgearbeitet, aber zum Glück keine Zeit mehr, diesen umzusetzen.

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athena (3.249 Kommentare)
am 12.02.2019 05:28

EINE VERHÖHNUNG DER OPFER U DER FRAUEN^!

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p5334 (133 Kommentare)
am 12.02.2019 07:49

Unfassbar.

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am 12.02.2019 18:51

Bei vielen der betroffenen straftaten urteilen schöffen- oder geschworenengerichte! nicht einzelrichter.

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am 12.02.2019 18:52

gehört zu "vonWolkenstein"

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 12.02.2019 07:29

Man versteht die Welt nicht mehr: dass die Juristen gegen eine Verschärfung der Strafen sind, kann ich noch insofern verstehen, weil es um ihre Arbeitsplätze geht. Je mehr Straftäter es gibt, umso mehr Rechtsanwälte verdienen damit. Würde es weniger Straftaten geben, könnten die Richter dann auch nicht mehr wegen Personalmangel so lamentieren. Dass aber die Vertreter der Frauenhäuser auch gegen eine Verschärfung der Strafen auftreten ist nicht mehr nachvollziehbar, weil die vorgebrachten Argumente sind höflich ausgedrückt "doof"; es verbleibt nur noch, dass die Bedenken politisch motiviert sind.

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p5334 (133 Kommentare)
am 12.02.2019 07:48

Unglaublich.

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p5334 (133 Kommentare)
am 12.02.2019 07:46

Richter und Anwälte lehnen höhere Strafen für Vergewaltigung, Überschrift heute. Unverschämt was los ist. Als diplomierte Physiotherapeutin. B.S. M.Sc.PT, grad.dipl.adv.manip.Ther,MTAA University of South Australia 1989,M.Sc Anatomy, dipl. Feldenkraispädagogin und zahlreichen Zusatzausbildungen war ich siehe Dagens Nyheter !0. 11. März 1998 Finsam Projekt äusserst erfolgreich mit meinen Patienten und Klienten im Bereich auch Vergewaltigung. Passiert viel häufiger als manche vermuten. Strafen gehören natürlich erhöht für solche Verbrecher. Die Therapie im Bereich Vergewaltigung kostet häufig so einiges. Wird nicht von jeder Versicherung bezahlt. In Visby wurde äusserst viel Geld gespahrt durch solche Massnahmen. BG

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WernerKraus (938 Kommentare)
am 12.02.2019 04:27

Ach ja? Eine Frau die vergewaltigt wurde überlegt länger, ob sie die Tat zur Anzeige bringt, wenn die Strafe für den armen Vergewaltiger höher ausfallen würde? So nach dem Motto: Er hat mich zwar vergewaltigt, aber ins Gefängnis soll er nicht?
Hat die alte noch alle Latten am Zaun? Oder auch so eine weichgespülte Welcomeklatschende Gutmenschin, die befürchten muss, dass ihre Zuwanderer dann nach der Tat die eine oder andere Frau mehr abstechen?

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milli34 (3.636 Kommentare)
am 12.02.2019 10:39

......unter dem Motto für was könnte man wohl wo anders noch mehr herausholen, oder wie groß ist gerade die Not an Angeboten,
manche lassen sich nach ihren eigenen Aussagen sogar mehrmals drauf ein, am ende geht es vielleicht auch noch um Kunst und können, oder etwa doch um ......Angst. Nicht jeder oder jede sind Opfer oder ja Opfer ihres willens. Das Wort mehrmals könnte auch Abhängigkeit oder blinder Gehorsam sein........

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Auskenner (5.366 Kommentare)
am 12.02.2019 16:45

Deine Antwort zeigt, dass du nichts, aber auch rein gar nichts vom Thema verstehst.

Aber macht nichts, du wirst ja hoffentlich auch nie betroffen sein.

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xerxes (3.689 Kommentare)
am 12.02.2019 04:07

Bravo Regierung!

Lasst euch nicht von linken Richtern, die nur an die Täter, nie an die Opfer denken, beeinflussen!

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( Kommentare)
am 12.02.2019 18:59

Strafprozesse finden vor schöffen bzw geschworenen statt. und diese urteilen. aber vermutlich sind das auch alles linkslinke bazillen.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 12.02.2019 01:42

1. "Höhere Strafen seien für die Täter nicht abschreckend"
-> niedrigere auch nicht.
-> höhere Strafen setzen einen Gewalttäter aber länger fest und Opfer und Gesellschaft sind länger geschützt.

2. "Sabine Matejka befürchtet, dass die höheren Strafen eine negative Wirkung für die Opfer haben könnten. Denn diese würden dann länger überlegen, ob sie Anzeige erstatten."
-> die Höchststrafe liegt bei 10 Jahren.
=>Auch heute weiß das anzeigende Opfer nicht, ob das Gericht den Straftäter aus dem Familien/Bekanntenkreis zu einem, zwei oder 7 Jahren verurteilen wird. *)

*)Wie man oben ersehen kann ist ein Freispruch am wahrscheinlichsten.

Conclusio: Alles, was die Regierung plant ist böse. No way out. Hätte die Regierung KEINE Verschärfung geplant, gäbe es eine Entrüstung, weil nichts gegen die Gewalt getan wird.

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