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Korruptionsermittler wehren sich gegen strenge Berichtspflicht

Von Jasmin Bürger, 12. April 2019, 00:04 Uhr
Korruptionsermittler wehren sich gegen strenge Berichtspflicht
Ilse-Maria Vrabl-Sanda Bild: REUTERS

WIEN. Die Leiterin der Korruptionsstaatsanwaltschaft Vrabl-Sanda warnt vor Verfahrensverzögerung und fordert eine Evaluation der Berichtspflicht.

Eigentlich sollte eine Erfolgsbilanz im Zentrum der Jahrespressekonferenz von Ilse-Maria Vrabl-Sanda gestern stehen. Immerhin feiert die von ihr geführte Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) heuer zehnjähriges Bestehen. Und das mit durchaus vorzeigbaren Ergebnissen: 103 von seit 2009 geführten 181 Großverfahren sind erledigt, und mit 40 Oberstaatsanwälten "gehört die Zeit der großen Personalnot der Vergangenheit an", so Vrabl-Sanda.

Doch die Bilanz trüben die jüngsten Turbulenzen, Stichwort Ermittlungen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT). Die von den Korruptionsermittlern im BVT durchgeführte Hausdurchsuchung war, wie berichtet, vom Oberlandesgericht (OLG) für rechtswidrig erklärt worden. "Darum können wir uns nicht herumdrücken", sprach Vrabl-Sanda das Thema auch selbst an. Die Razzia sei laut OLG "unverhältnismäßig" gewesen, "und das gilt", sagte sie.

Nicht unwidersprochen gelten lassen will Vrabl-Sanda allerdings die in Folge der Causa verschärften Berichtspflichten.

So muss die WKStA in Fällen von öffentlichem Interesse nun nicht nur Vorhabensberichte an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) liefern, sondern auch wesentliche geplante Ermittlungsschritte drei Tage im Voraus melden. "Das ist ein eklatanter Widerspruch zu der Prämisse, unter der die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegründet wurde", verwies Vrabl-Sanda auf Geheimhaltungsvorgaben. Das größere Problem an der Berichtspflicht sei aber die dadurch entstehende Verfahrensverzögerung, denn diese Berichte "schüttelt kein Staatsanwalt aus dem Ärmel".

Vrabl-Sanda forderte eine "Evaluation, was diese Maßnahme bringt". Das geschehe "laufend", hieß es von der OStA knapp.

Fast jedes zweite Verfahren der WKStA ist berichtspflichtig, in der Vergangenheit wurden knapp 14 Prozent der berichteten Causen länger als zwölf Monate von der OStA oder dem Justizministerium als Fachaufsicht bearbeitet und mehr als ein Viertel zumindest länger als sechs Monate.

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Jasmin Bürger
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6  Kommentare
6  Kommentare
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pepiboeck (3.209 Kommentare)
am 15.04.2019 18:57

Diese Berichtspflicht gehört überhaupt abgeschafft, sie ist ein Relikt der Monarchie das dazu dienst dass der Kaiser seine Lieblinge schützen konnte.

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 14.04.2019 08:48

Rumänische Verhältnisse sind nicht mehr ferne. Auch dort wurde die leitende Ermittlerin gegen Korruption "kaltgestellt" .
Bravo "Schwarz/Türkis" , alles unter Kontrolle , auch die Aufdecker von Korruptionsfällen.

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( Kommentare)
am 12.04.2019 13:29

Ein lang gehegter Wunsch
der parteipolitisch bestellten Justizminister:

"Was Recht ist, bestimme ich !"
(frei nach Lueger).

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vinzenz2015 (46.268 Kommentare)
am 12.04.2019 13:02

Diese Frau ist sehr gut und mutig!!

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pepone (60.622 Kommentare)
am 12.04.2019 12:51

Unglaublich ! 3 Tagen VORHER warnen !!! traurig

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( Kommentare)
am 12.04.2019 10:57

Die Dame wehrt sich gegen etwas, was in sonstigen Bananenrepubliken schon lange üblich ist.

Es wären "...wesentliche geplante Ermittlungsschritte drei Tage im Voraus zu melden...".

Sie bedenkt wahrscheinlich nicht, wie man sonst die Kriminellen vorab warnen könnte?

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