Höchstrichter dürften die Raucherlaubnis kippen

Von Christoph Kotanko   26.Februar 2019

Die März-Session des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) hat gestern, Montag, begonnen. Der weitere Verlauf wird spannend – und dürfte für die Bundesregierung einen Rückschlag bringen.

Es geht um die Raucherlaubnis in der Gastronomie. Sie sollte im Mai 2018 auslaufen. Auf Betreiben der FPÖ beschlossen jedoch die Regierungsparteien im Vorjahr, dass unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter geraucht werden darf.

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Die Wiener Landesregierung, zwei Gastronomiebetriebe und zwei Nichtraucher (Vater und Tochter) wandten sich daraufhin an das Höchstgericht. Sie argumentieren, dass die jetzige Rechtslage gegen mehrere Grundrechte – etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, den Gleichheitssatz und den Vertrauensschutz – verstoße.

Diese Einwendungen dürften Erfolg haben. Laut Insidern soll die von ÖVP und FPÖ durchgesetzte Regelung aufgehoben werden.

Der Schlüssel für eine Aufhebung ist die Beschäftigungsbeschränkung für "Arbeiten unter Einwirkung von Tabakrauch" in der Gastronomie. Laut geltendem Gesetz ist die Beschäftigung Jugendlicher in Raucherräumen "höchstens eine Stunde pro Arbeitstag" zulässig.

Damit gibt – laut mit der Sache befassten Top-Juristen – der Gesetzgeber zu, dass Arbeiten im Tabakrauch gefährlich ist. Warum aber soll diese Regelung nur für Jugendliche gelten – und nicht für alle Arbeitnehmer? Die "körperliche Unversehrtheit" ist ein Grundrecht, das für alle gilt.

Die Bundesregierung argumentiert, diese Vorschrift sei "im rechtspolitischen Ermessen des Gesetzgebers", also in einem von der Verfassung gedeckten Rahmen.

Die Verfassungsrichter sehen das wohl anders: Die Raucherlaubnis in der Gastronomie dürfte bald aufgehoben werden.

Aufreger Rauchen in der Gastronomie

Die rot-schwarze Vorgänger-Regierung hatte ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018 beschlossen. Die aktuelle VP/FP-Koalition hat dieses jedoch auf Drängen der Freiheitlichen gekippt. Daher darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter gequalmt werden.

Ärztekammer und Krebshilfe initiierten ein Volksbegehren für das Rauchverbot. Es fand Anfang Oktober statt und wurde von 881.569 Personen unterschrieben. Damit erreichte es in der Liste der erfolgreichsten Volksbegehren Platz sieben.

Die Stadt Wien, zwei Gastronomiebetriebe und zwei Nichtraucher haben sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Dieser hat am 5. Dezember mündlich verhandelt, die Beratungen aber auf die aktuelle März-Session vertagt.