Großes Medieninteresse: Herbert Kickl klagt Peter Pilz

Von nachrichten.at/apa   14.Jänner 2019

Dessen Partei "Jetzt" war auf Unterlassung und Widerruf geklagt worden, da man Kickl in einer Aussendung vorgeworfen hatte, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu sein.

Das Medieninteresse am Handelsgericht war so groß, dass die Verhandlung in einen anderen Raum verlegt werden musste. Inhaltlich gab es hingegen vorerst nichts Neues. Wie im U-Ausschuss stand die Hausdurchsuchung im BVT im Zentrum. Pilz zeigte sich vor der Verhandlung weiter überzeugt, diese hätte der öffentliche Sicherheit geschadet.

Kickls Anwalt Michael Rami weitete die Klage gegen die Oppositionspartei noch aus: Die Liste Pilz habe Kickl in der selben Aussendung vom 28. August 2018 auch noch vorgeworfen, gegen Gesetze verstoßen zu haben, was ebenfalls zu unterlassen und zu widerrufen sei. Dem widersprach Pilz' Anwalt, das gehe aus der Formulierung so nicht hervor.

Pilz war in dem Verfahren als Vertreter der von ihm gegründeten Partei erschienen, da er deren stellvertretender Obmann ist. Ein weiteres Verfahren gegen ihn persönlich habe er bereits gewonnen, sagte er vor der Verhandlung. Dabei ging es um die Behauptung, Kickl sei "Drahtzieher" der Hausdurchsuchung gewesen.

APA-Video: Pilz bekräftigte Aussage

Pilz bekräftigte Aussage

Peter Pilz, bleibt bei seiner Aussage, Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) sei eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit". Nach den bisherigen Erkenntnissen aus dem BVT-Untersuchungsausschuss würde er es sogar noch "dramatischer" formulieren, sagte er vor dem Handelsgericht - nämlich "eine der größten Gefahren".

In der zweieinhalbstündigen Verhandlung verteidigte der stellvertretende Chef der von ihm gegründeten Partei "Jetzt" seine Wortwahl. Durch die Entwicklungen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, insbesondere durch die Hausdurchsuchung, habe die Zusammenarbeit mit internationalen Partnerdiensten schwer gelitten. Belegt sei mittlerweile auch, dass Kickl "Kopf und Drahtzieher" der Aktion gewesen sei.

Immer wieder wollte der Richter wissen, woher Pilz die Informationen für seine Behauptungen habe. Der Beklagte verwies auf die Vorarbeiten für den Untersuchungsausschuss sowie auf eigene Recherchen. Zudem sei es auch die Aufgabe von Abgeordneten wie ihm, "politische Bewertungen abzugeben und Konsequenzen zu fordern". Und: "Ich würde es heute nicht mehr so zurückhaltend formulieren."

Kickl selbst wiederholte in seiner Befragung, was er bereits vor dem Untersuchungsausschuss gesagt hatte. So sei lediglich die Anzeige aus dem Innenministerium gekommen, die Hausdurchsuchung liege allein in der Verantwortung der Justiz. Hätte er die Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen gegen das BVT nicht informiert, wäre der Vorwurf gekommen, "dilettantisch" vorzugehen. Dass sich Partnerdienste von Österreich abgewandt hätten, sei nicht der Fall gewesen.

Für Irritationen auf der Klägerseite sorgte die Aussage von Pilz vor Verhandlungsbeginn, er habe den gegen ihn persönlich gerichteten Prozess bereits gewonnen. Im Verhandlungssaal präzisierte der Parteigründer: Es sei zwar noch kein schriftliches Urteil ergangen, aber Pilz geht davon aus, dass dieses zu seinem Gunsten ausfallen wird. Zudem musste der Richter Pilz bitten, beim Thema zu bleiben - als er etwa über "schwarze Netzwerke" zu referieren begann.

Pilz beantragte zudem noch weitere Zeugen, darunter BVT-Chef Peter Gridling und die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit Michaela Kardeis. Eine Ladung behielt sich das Gericht vor. Weiter verhandelt wird am 1. April. "Die Wahrheitspflicht gilt aber trotzdem", merkte der Richter an.