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FPÖ gegen Republik: Prozess wegen Bundespräsidentenwahl am 5. April

Von nachrichten.at/apa, 27. Jänner 2019, 19:46 Uhr
Alexander Van der Bellen Bild: GEORG HOCHMUTH (APA)

WIEN. Der von der FPÖ angestrengte Millionenprozess gegen die Republik wegen der aufgehobenen Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 startet am 5. April. Die FPÖ und ihre neun Landesparteien fordern 3,4 Mio. Euro Wahlkampfkosten für ihren Kandidaten Norbert Hofer zurück. Der Rechtsstreit könnte sich über Jahre ziehen.

Insgesamt acht Mio. Euro hat die FPÖ in den gescheiterten Wahlkampf ihres Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer investiert. Einen Teil davon fordern die FPÖ und ihre neun Landesparteien nun von der Republik zurück. Wie sich die eingeklagte Summe von 3,4 Mio. Euro genau zusammensetzt, ist nicht bekannt. FP-Anwalt Dieter Böhmdorfer wollte inhaltliche Fragen vorerst nicht beantworten. Auch der Vertreter der Republik, der Präsident der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn, kommentiert die Causa inhaltlich nicht.

Lichten sollten sich die Nebel spätestens am 5. April, wenn die Prozessparteien im Justizpalast erstmals vor Richterin Margit Schaller aufeinandertreffen. Ungewöhnlich ist die Causa allemal. Nicht nur, weil eine Regierungspartei die Republik auf Schadenersatz verklagt, sondern auch weil man juristisches Neuland betritt. Denn ob die Wahlgesetze überhaupt zur Begründung eines Schadenersatzanspruchs taugen, ist eine "völlig offene Frage", wie Andreas Geroldinger, Professor für Zivilrecht an der Uni Linz, der APA sagt.

Die Erfolgschancen der Klage will Geroldinger nicht beurteilen. Dazu sei noch zu wenig bekannt, was genau die FPÖ fordert und mit welchem Vorbringen. Außerdem werde der Prozess wohl über mehrere Instanzen gehen: "Die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Causa bis zum OGH verfolgen werden, ist hoch."

Wie Geroldinger erklärt, müssen bei einem Amtshaftungsprozess mehrere Fragen geklärt werden: Erstens ist die Höhe des Schadens zu begründen, zweitens ein rechtswidriges Verhalten staatlicher Organe zu belegen und drittens ist zu beurteilen, ob dieser Regelverstoß wirklich den Schaden verursacht hat. Und dann stelle sich die Frage, ob Gesetze, die das ordentliche Funktionieren von Wahlen sichern sollen, wirklich dazu da sind, Parteien vor hohen Wahlkampfkosten zu schützen: "Da werden beide Seiten bis auf die Zähne mit Rechtsgutachten und Expertisen bewaffnet sein."

Rechtlich kein Problem ist laut Geroldinger, dass die FPÖ die Neuwahl mit ihrer Wahlanfechtung selbst ausgelöst hat. Politisch brisant wäre aus seiner Sicht aber eine indirekte Folge des Prozesses. Sollte die Republik nämlich verlieren, dürfte sie sich an den für die Wahlwiederholung verantwortlichen Beamten und Beisitzern schadlos halten, was für künftige Wahlen abschreckend wirken könnte: "Wenn die Verletzung von Wahlbestimmungen wirklich dazu führt, dass man schadenersatzpflichtig wird und die Republik bei einzelnen Organen, die an der Wahl mitgewirkt haben, Regress nehmen kann, dann könnte das die Funktionsfähigkeit der Wahl bedrohen. Denn wer setzt sich da noch als Wahlhelfer hinein?"

Mit der Sorge um die einfachen Wahlbeisitzer hat übrigens auch das Wahlkomitee von Alexander Van der Bellen seinen Verzicht auf eine Schadenersatzklage begründet. Der Grüne Präsidentschaftskandidat hatte für seinen Wahlkampf fast genauso viel Geld ausgegeben (7,9 Mio. Euro) wie die FPÖ für Hofer. Allerdings mussten die Grünen nur 4,8 Mio. Euro beisteuern - der Rest kam aus Spenden. Auf eine Schadenersatzklage werde "aus demokratiepolitischen, moralischen und juristischen Gründen" verzichtet, hieß es im Dezember.

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53  Kommentare
53  Kommentare
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926493 (3.101 Kommentare)
am 28.01.2019 18:06

Moralisch haben sie schon verloren, juristisch hoffentlich auch bald.
Keine Partei fuhrwerkt so grotesk wie die Blauen.
Ich gebe euch das Land zurück, großmaulig vor der Wahl
- nachdem wir die Staatskassen geplündert haben!

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 28.01.2019 17:47

Als ich beim 2. Wahlgang im Wahllokal sehr erbost fragte, wem wir diese Sauerei zu verdanken haben, hat sich niemand gemeldet.
Nur 2 alte Strickweiber haben noch tiefer ihren Kopf gesenkt.
Das ist das Bild der FPÖ!
Alte Weiber und zerschnittene Gesichter.

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( Kommentare)
am 28.01.2019 17:54

Die strickenden Damen hatten vermutlich Angst vor Dir, Puccini.
Finster schau'n und in den Boart einibrummen verunsichert sensible Geschöpfe halt.

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steuernettozahler (418 Kommentare)
am 28.01.2019 14:55

Geld der Allgemeinheit für Parteikassen, wenn der Wahlkampf länger wird? Wer verpflichtet Parteien dazu, mehr auszugeben, wenn ein Wahltermin sich verschiebt?

Nüchtern betrachtet ein beinahe ironischer Schritt; würde doch ein Klagserfolg mögl. den eigenen Wahlbeisitzern schaden, der gegnerische Partei ebenso finanzieller Profit zukommen und die generelle Bereitschaft von Wahlhelfern, sich so gut wie unentgeltlich einem solchen Risiko auszusetzen, künftig sicher sinken.
Was wiederum Wahlen für BürgerInnen künftig zwangsläufig verteuern muss.

Was sich mir nicht völlig erschließt: wer verpflichtet Parteien, mehr Wahlkampfkosten zu produzieren, wenn ein Wahltermin verschoben wird? Muss ich in dieser verlängerten Periode unbedingt mehr Radau schlagen & kann mir das Geld dann ganz einfach von den BürgerInnen retour holen? Getarnt als Klage gegen die Republik? Wessen Geld verwaltet die Republik? Steht das dann Parteien zu, die ohnehin hohe Parteienförderungen kassieren?

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( Kommentare)
am 28.01.2019 10:53

Die Republik - Selbstbedienungsladen der Parteien.

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denkabisserl (3.205 Kommentare)
am 28.01.2019 14:28

Nicht verallgemeinern! Es sind Blaunis der rechten FPÖ! Grauslich!

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Gruenergutmensch (1.477 Kommentare)
am 28.01.2019 09:45

Da ist Frau Rendi dann gefordert zu überwachen dass vom Innenminister die die den Mist gebaut haben zur Organhaftung herangezogen werden, damit das nicht der Steuerzahler zahlen muss! Da wird es dann nicht wo wenig Blaue erwischen. Außerdem kanidiert hat ja der Hofer, und wenn die FPÖ jetzt klagt ist das ein Drittschaden und auch der Hofer hat keinen Schaden, weil er hat den Wahlkampf nicht bezahlt hat , also wieder ein Drittschaden er nicht ersetzt werden muss.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 28.01.2019 17:08

++++
Keiner zwingt sie zur Wahlwerbung.
Mir wäre sehr viel lieber, wenn dieser Radau nicht stattfände.
FreiwilligE Ausgaben waren das.

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linz2050 (6.576 Kommentare)
am 28.01.2019 08:26

Euer Steuergeld für unsere (FPÖ) Leut!

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 28.01.2019 08:45

und für ihren Anwalt. war es doch auch früher so, mit dem selben Dienstleister der Partie.

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sprachlos (1.805 Kommentare)
am 28.01.2019 08:20

Alt ist er geworden der Alexander Bellen!!

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 28.01.2019 08:49

aber jung im Geiste im Gegensatz zu den ewig gestrigen Gedankenkünstlern, mit ihren undemokratisch anmutenden Infragestellungen ihrer Parteijuristen.

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926493 (3.101 Kommentare)
am 28.01.2019 18:08

Kein Wunder, bei der sozialen Kälte und der Unverfrorenheit der Braunblauen.

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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 28.01.2019 07:08

Wo sind eigentlich die versprochenen "Beweise" geblieben, die eine Anfechtung der Wahl durch die Effen begründet erschienen ließen? (abgesehen von formalen Fehlern)

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 28.01.2019 09:00

vielleicht wären die Anwalts- Honorarnoten der beste Beweis für diese im Grunde genommen gegen Österreich und eher gegen reine Formfehler geführte juristische Kunst.
es geht ja nicht um Wahlausgangsfälschung , sondern das die Auszählung in zig anderen Wahlen, als es nicht um FPÖ Kandidaten ging, halt dann keine Rolle spielte.
Aber wenn sich darüber sogar die Juristen streiten, nämlich die ganz weltfremden befürworten das, die offenbar die Praxis bei der Wahlauszählung in Österreich nicht kennen.
Juristen sind zwar vielfach immer gescheiter als Andere, aber eben nur theoretisch.
Wenn nun die nur minimal honorierten freiwilligen Wahlhelfer auch noch eins drüber bekommen,
dann zeigt das wie unmoralisch diese Anfechtung war. Deshalb verzichtet man von Van der Bellen Wahlhelfern darauf.

Unsere Arbeit für unser Anwälte. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Auch der BVT Fall zeigt ja, wie patschert man mit der Straßenpolizei Ordnung in einem sensiblen Amt schaffen will. Die "Ehrlichen"

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 28.01.2019 01:48

Was sind schon 3,4 Mill.?
Das hat die Heimatspartei doch locker bei den NR-WAHLEN verbraten.

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FreundlicherHinweis (15.581 Kommentare)
am 28.01.2019 00:51

Euer Geld für unsere Leut. FPÖ.

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Adler55 (17.204 Kommentare)
am 27.01.2019 23:51

Blass schaut er aus , der Bellen !!

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 27.01.2019 23:58

Und krank .....

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spoe (13.502 Kommentare)
am 27.01.2019 23:50

Die "Sorge um die einfachen Wahlbeisitzer" ist eine lächerliche bis verlogene Ausrede. Es geht um die Amtshaftung der Republik und deren Beamte und Erfüllungsgehilfen, wobei letztere in der Regel natürlich nicht belangt werden.

Generell wird zu wenig gegen die Republik geklagt und zu viel geduldet, womit sich in vielen Bereichen keine Qualitätsverbesserungen ergeben. Pönalen und Schadensersatz sind in der Wirtschaft eine starke treibende Kraft.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 28.01.2019 00:28

Diese Klage geht gegen das Volk!
Die FPÖ scheint wirklich der Meinung zu sein, sie hätte ein Recht auf einen Wahlsieg. Wie krank müssen solche Parteien sein, die so gegen das Interesse ihrer Staatsbürger und nur fürs eigene Interesse handeln?

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spoe (13.502 Kommentare)
am 28.01.2019 00:41

Das Volk kann man gar nicht klagen, nur die Republik, und nur diese hat die Wahldurchführung verpatzt. Die laut Gericht nötige Wahlwiederholung ergibt jedenfalls eine gute Grundlage für eine Klage.

Dass die anderen Parteien nun versuchen, die FPÖ als Verräter darzustellen, ist klar und reine Parteipolitik.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 28.01.2019 01:09

Wer zahlt????
Sonst wisst ihr das doch auch immer!

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spoe (13.502 Kommentare)
am 28.01.2019 01:56

Dein Klientel zahlt eher nicht, die bekommen das Geld vom Staat.

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kulesfak (2.732 Kommentare)
am 28.01.2019 07:09

...schreibt einer, der um 2 Uhr morgens Zeit hat, hier herumzusudern.... grinsen
...ach ja, du hast ja Nachmittagsschicht?

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 28.01.2019 07:54

Darf man vermuten, dass die FPÖ dieses eingeklagte Geld zur Rückzahlung von Darlehen braucht? Von wem?

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amha (11.322 Kommentare)
am 28.01.2019 07:54

Im Falle einer Verurteilung, kann die Finanzprokuratur die Fälscher auf Kostenersatz verklagen.

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spoe (13.502 Kommentare)
am 28.01.2019 17:14

Aber nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche grobe Handlungen. Man hat es ja beim Linzer SWAP gesehen, wie weit Beamte und Erfüllungsgehilfen geschützt sind.

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Orlando2312 (22.315 Kommentare)
am 28.01.2019 08:17

... und nur diese hat die Wahldurchführung verpatzt

...indem (auch) FPÖ Wahlbeisitzer Protokolle unterschrieben haben, ohne sie vorher zu lesen, Auszählungen für korrekt erklärten, ohne dabei gewesen zu sein.

Haben Sie Charakter? Dann geben Sie doch zu, dass die Blauen von vornherein diese Wahlanfechtung im Plan hatten, wenn der Inscheniör verliert. Wie sonst hätte schon am Wahlabend, bevor das Endergebnis verkündet war über eine Anfechtung gesprochen werden können.

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 28.01.2019 09:04

auch die Wahlhelfer haben unten unterschrieben, das die Zettel erst mit folgendem Wochentag Datum ausgezählt werden.
Aber mit Euch Blaunen ist sowieso nicht vernünftig anzufangen, ihr wollt es einfach nicht wahrhaben, wie lächerlich und unmoralisch das Ganze ist.

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 27.01.2019 23:07

Auf jedenfall wird es in Zukunft schwieriger bzw. auch gefährlicher gegen geltende Regeln zu verstoßen.

Bin gespannt auf kommende Wahlen EU, Wien... grinsen

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 27.01.2019 23:15

offenbar hast Du bis jetzt nicht begriffen, um was es eigentlich geht, nur um Geld und Gier und dazu braucht man nur Anwälte, die dann Flöhe suchen und das ganze Weltfremdsystem an Bürokratie für ihre Zwecke benutzen.

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 27.01.2019 23:45

Gerne teile ich mit ihnen meine Ansicht dazu:

Die Gerichte werden entscheiden - das ist nunmal so in einem Rechtsstaat. zwinkern

Wenn alles nach den Gesetzen und Verordnungen abgelaufen ist, braucht sich niemand fürchten, dann bleibt die FPÖ auf ihrem Schaden bzw. Kosten sitzen.
Wenn nicht, wird jemand dafür gerade stehen müssen.

Wo ist das Problem? grinsen Wir können uns zurücklehnen und interessiert beobachten. grinsen

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ricki99 (1.021 Kommentare)
am 27.01.2019 23:54

Alle die bisher die causa kommentiert haben, sollten sich daran erinnern, daß wie das erste Mal drüber berichtet wurde, bereits erklärt wurde warum die FPÖ das machen muss .🙄

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 28.01.2019 01:18

Wer ist dieser jemand?

Es kann nur der Bürger sein!
Die FPÖ ist unwählbar. Nur so kann unsere Antwort lauten!

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 28.01.2019 00:24

Es scheint, es wird gefährlich, österreichischer Staatsbürger zu sein. Denn die größten Diktatoren, wollen die Macht ergreifen.
Was mutet uns diese Partei noch alles zu? Einen größeren, unverschämteren Zugriff auf unsere Taschen kannerl man sich doch gar nicht vorstellen.
Vielleicht sollten sich die Zuständigen nicht nur mit Identitären, Staatsverweigerern und Wiederbetätigern auseinandersetzen, sondern auch mit der FPÖ. So staatsfeindlich, verlogen und als Gefahr für die Staatsbürger ist sonst keiner unterwegs.
Sie können Demokratie nicht verkraften!

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spoe (13.502 Kommentare)
am 28.01.2019 00:43

Ist ja sehr gut, wenn sich Amtsträger und Erfüllungsgehilfen endlich wieder ihrer Verantwortung bewusst werden, für welche sie ein Leben lang gut versorgt werden.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 28.01.2019 01:27

FPÖ als Hüter der Moral? Könnte der Witz des Jahres werden!

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spoe (13.502 Kommentare)
am 28.01.2019 17:15

Das hat zwar nichts mit der FPÖ zu tun, aber du kannst dennoch in den Keller gehen, um zu lachen.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 28.01.2019 01:43

Die nächste Wahl zum BP?
Mal sehen, wie weit der Hofer mit diesem Rucksack kommt.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 28.01.2019 07:46

Einer, den Protokolle nichts kümmern, sollte erst gar nicht antreten.

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jetztreichtsameise (8.121 Kommentare)
am 27.01.2019 22:53

Wo sind die Effen pro kommentatoren, wenn man sie mal braucht?
Zum Ablenken eigenen sich in gewohnter Weise: Tal Silberstein, die Sozialisten (sic!), hmmm, vielleicht die Scheuch-Brüder? K.-H. liebster Schwiegersohn?, Dörfler, "sie sind dem Steuerzahler verpflichte... bla bla", "wir mussten das tun", mimimi. Jörgl, schau auffa!

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 27.01.2019 23:05

nicht zu vergessen https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_B%C3%B6hmdorfer

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denkabisserl (3.205 Kommentare)
am 27.01.2019 22:43

Was für eine Ar...partei ist das. Zum K O T Z E N!!!!!

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Schnitzl (232 Kommentare)
am 27.01.2019 22:35

Die Mimimi-Partei ist nur mehr zum Fremdschämen, und sowas sitzt in der Regierung. Unfassbar.

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mynachrichten1 (15.437 Kommentare)
am 27.01.2019 22:14

Sollte die Republik nämlich verlieren, dürfte sie sich an den für die Wahlwiederholung verantwortlichen Beamten und Beisitzern schadlos halten, was für künftige Wahlen abschreckend wirken könnte:

Alle kaputt in der Birne und das nützen die Rechtspopulisten schamlos aus.

Die Welt steht nicht mehr lang mit diesen Identitären.

So viel Unterschied zu den Republiksleugnern kann ich eigentlich gar nicht sehen, in Bezug auf Moral.

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 27.01.2019 23:48

Warum sollte die Republik verlieren, wenn nach der Ansicht Gewisser eh alles paletti war?

Wenn nicht alles paletti war, dann wurde jemand geschädigt,... wie würden sie sich verhalten, wenn sie jemand empfindlich schädigt?

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 28.01.2019 00:10

Wir Bürger werden geschädigt, massiv geschädigt!, von dieser FPÖ!
Es kostet unser Steuergeld, was diesen Volksverrätern jeden Euro wert ist. Außerdem ist unser Wahlrecht nicht durch ein paar Unregelmäßigkeiten in Gefahr, sondern durch den Prozess, wie man hört. Diese Partei scheint durch und durch korrupt und eine Gefahr fürs Land.

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 28.01.2019 00:28

Sie haben eine verzerrte Wahrnehmung - Gesetze gelten für alle und in jedem Fall, oder etwa nicht?

"Unregelmäßigkeiten" führten laut Medien zur Wahlwiederholung,... ein Schaden wird nachzuweisen sein.

Wir dürfen gespannt sein, wie die Richter das sehen.

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 28.01.2019 01:07

Hoffentlich nicht das Zerrbild, das die FPÖ sieht!
Mir scheint das eher ein Fall für die Psychatrie, der Kriminologie oder ähnlicher Institutionen, als ein Fall für Gerichte.
Wer sollte denn die FPÖ dann klagen, wenn wir unseres Wahlrechts enthoben sind?

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