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Familienbeihilfe: EU-Vertragsverletzungsverfahren gestartet

Von nachrichten.at/apa, 24. Jänner 2019, 12:37 Uhr
Für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder in anderen EU-Mitgliedstaaten leben, wird die Familienbeihilfe seit 1. Jänner 2019 "indexiert". Bild: EMMANUEL DUNAND (AFP)

BRÜSSEL/WIEN. Die EU-Kommission hat offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland eingeleitet.

Die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen kündigte dies am Donnerstag in Brüssel an. Am 1. Jänner ist die umstrittene Verordnung zur Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder in Kraft getreten. Damit wurde diese finanzielle Unterstützung an die Lebenserhaltungskosten in jenem Land angepasst, in dem das Kind von in Österreich Beschäftigten lebt. 

Die Indexierung war bereits unter der letzten rot-schwarzen Koalition diskutiert worden, die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung zog die Änderung schließlich durch und erwartet sich nach früheren Angaben Einsparungen von 114 Millionen Euro pro Jahr. 2017 waren 253,2 Mio. Euro an Beihilfen ins Ausland bezahlt worden.

Für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder in anderen EU-Mitgliedstaaten leben, wird die Familienbeihilfe seit 1. Jänner 2019 "indexiert". Das bedeutet, dass der Betrag den örtlichen Gegebenheiten im jeweiligen Land angepasst wird. In Hochpreis-Ländern ist sie dadurch höher, für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern gibt es jedoch teils empfindliche Einbußen. Indexiert wird nun auch der Kinderabsetzbetrag.

Eine etwas höhere Leistung gibt es durch die Verordnung für Kinder in den Ländern Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island und Luxemburg. Auch in den Niederlande, Norwegen, Schweden, der Schweiz und Großbritannien wird eine höhere Familienbeihilfe gezahlt. Betroffen sind davon die Eltern von rund 400 Kindern, geht aus einer Auflistung des Familienministeriums aus dem Vorjahr hervor.

Die weit höhere Zahl an Kindern - insgesamt rund 125.000 - ist jedoch von einer Kürzung betroffen. Die meisten von ihnen leben in Ungarn (38.700), der Slowakei (27.180) sowie Polen (14.865) und Rumänien (14.213).

Für Familien in diesen Länder gibt es teils erhebliche Einbußen. Während in Österreich für ein 0- bis zweijähriges Kind 114 Euro Familienbeihilfe gezahlt werden, sind es für ein Kleinkind in Bulgarien nun nur noch 51,30 Euro. Auch in Rumänien und Polen sind es ähnlich große Unterschiede. Weniger Familienbeihilfe wird auch für in Deutschland lebende Kinder gezahlt, die Differenz beläuft sich hier aber nur auf 3 Euro.

Etwas mehr Familienbeihilfe gibt es unter anderem in Irland (132,92 statt 114 Euro für 0- bis Zweijährige) und in Luxemburg (134,52 Euro). In die Schweiz müssen aufgrund der Indexierung in dieser Gruppe 173,28 Euro gezahlt werden. In diesen Ländern leben aber wesentlich weniger Kinder als in jenen, wo gekürzt wird.

Heftige Kritik aus Brüssel

Kritik an der Maßnahme kam schon vor Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission nicht nur aus betroffenen Staaten, sondern auch aus Brüssel. Die Kommission ließ schon lange vor dem Inkrafttreten zu Jahresanfang wissen, dass eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt ist, dies habe auch der EuGH bestätigt. Sieben EU-Staaten beschwerten sich bei der EU-Kommission in einem gemeinsamen Brief. Die Staaten der Visegrad-Gruppe (V4) - Tschechien, Slowakei, Polen und Ungarn - sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien riefen EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen auf, zu prüfen, ob die österreichische Maßnahme im Einklang mit EU-Recht stehe.

Vorige Woche ersuchte die ungarische Regierung Thyssen nochmals, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe anzustreben. Man habe am 7. Jänner in einer diplomatischen Note an die österreichische Regierung angekreidet, dass die von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung beschlossene Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland dem EU-Recht widerspreche, so Pal Völner, Staatssekretär im ungarischen Justizministerium.

Da "keine Reaktion" erfolgte, habe sich die ungarische Regierung an Thyssen gewandt. Bei Ausbleiben eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission sei Ungarn bereit, eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH) einzubringen, hieß es. Eine Klage erwägt auch die rumänische Regierung, während die meisten von Kürzungen betroffenen Staaten zunächst das Vorgehen der EU-Kommission abwarten wollten.

Auch aus Österreich selbst kommt Widerstand. Die Neos kündigten an, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzubringen. Sie werfen der Regierung vor, mit der Indexierung "wider jedes bessere Wissen" gegen EU-Recht zu verstoßen. Bereits im Herbst hatten die Neos mit Blick auf die möglichen Folgen einer Indexierung bezüglich eines Rückzugs ausländischer Pflegekräfte aus Österreich beim Sozialministerium nachgefragt. Ergebnis: Ohne Slowakinnen und Rumäninnen würde das österreichische Pflegesystem wohl zusammenbrechen, denn mehr als vier Fünftel der 24-Stunden-Betreuerinnen kommen laut dem Ministerium aus diesen beiden, von Kürzungen betroffenen Staaten.

Argumente der EU gegen die Indexierung

Worauf stützt sich die EU-Kommission in ihrem Verfahren gegen Österreich zur Familienbeihilfe? Im Folgenden die wichtigsten Argumente aus Sicht der EU-Behörde:

Die EU-Kommission sieht in der Indexierung eine allgemeine Diskriminierung, "da er zu einer Verringerung der Familienbeihilfe und einschlägiger Steuerermäßigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich führt, nur weil deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen." Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbiete jegliche mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.

"Der Umstand, dass die Lebenshaltungskosten in einem solchen Mitgliedstaat niedriger sind als in Österreich, ist für eine Leistung, die als Pauschalbetrag ohne Bezug zu den tatsächlichen Unterhaltskosten für ein Kind ausbezahlt wird, nicht relevant." Für die EU-Kommission gilt der Grundsatz, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Ort geben müsse.

"Es gibt in der EU keine Arbeitnehmer zweiter Klasse", betonte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen am Donnerstag bei der Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich. "Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, in gleicher Weise wie lokale Arbeitskräfte zum Sozialsystem beitragen, dann sollten sie auch in den Genuss der gleichen Leistungen kommen - auch wenn ihre Kinder im Ausland wohnen. Es gibt in der EU keine Kinder zweiter Klasse."

Neben diesem allgemeinem Diskriminierungsverbot stützt sich die EU-Kommission aber auch auf die detailliertere EU-Gesetzgebung. So ist in der geltenden EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit von 2004 festgehalten, dass Wohnortklauseln aufgehoben sind. In Artikel 7 der Verordnung heißt es: "Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dürfen Geldleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder nach dieser Verordnung zu zahlen sind, nicht aufgrund der Tatsache gekürzt, geändert, zum Ruhen gebracht, entzogen oder beschlagnahmt werden, dass der Berechtigte oder seine Familienangehörigen in einem anderen als dem Mitgliedstaat wohnt bzw. wohnen, in dem der zur Zahlung verpflichtete Träger seinen Sitz hat."

Bogner-Strauß nimmt EU-Verfahren gelassen

Bild: HANS PUNZ (APA)

 

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) hat sich nach dem Start des Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe gelassen gezeigt. Dieses müsse in der "richtigen Relation" gesehen werden und sei nichts Unübliches, erklärte die Ressortchefin in einer Stellungnahme am Donnerstag. "Es steht der Kommission frei, die Indexierung der Familienbeihilfe zu überprüfen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist", so Bogner-Strauß.

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71  Kommentare
71  Kommentare
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denkabisserl (3.205 Kommentare)
am 24.01.2019 23:22

Der Neid ist was SCHIACHES; ihr rechtes Pack!

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spoe (13.496 Kommentare)
am 24.01.2019 23:24

Verfolgungswahn?

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 25.01.2019 22:15

Der Neid ist was SCHIACHES; ihr linkes Pack!

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denkabisserl (3.205 Kommentare)
am 24.01.2019 23:03

Anscheinend darf unser Staat alles, z.Bsp. Gesetze der EU nicht einhalten. Diese Vorgangsweise absolut nicht einzusehen. Es absolut richtig, dass die EU Österreich verklagt, die anderen Staaten kürzen auch nicht die Kinderbeihilfe. Die haben das Hirn, das hat unsere Regierung nicht, und warten ab. Ich bin mir ganz sicher, dass sich die 24Std.Betreuerinnen aus den armen EU Ländern sich das wohl verdient haben! Wir werden die Strafe der EU bezahlen müssen, mit Recht, und das ist gut so!!

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spoe (13.496 Kommentare)
am 24.01.2019 23:18

Welches "Gesetz der EU" wird denn nicht eingehalten.

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 24.01.2019 22:13

Bogner Strauß bleibt gelassen, wieso auch nicht, es kann ihr nichts passieren!

Laut Oxfam International haben praktisch alle Gesetze zwischen 2004 und 2014 dazu gedient, die Steuern der Superreichen zu verringern, die Finanzmärkte zu deregulieren, den Unternehmer steuerrechtliche Vorteile verschaffen, den Arbeitsmarkt liberalisieren und Sozialleistungen abzubauen.

Die Einsparungen für den Staat sind lächerlich gering, die Schere zwischen reich und arm wird größer. Was ist der Mensch noch wert?

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 24.01.2019 19:32

Studie: Familienbeihilfe-Indexierung mit EU-Recht unvereinbar.

Die türkis-blauen Pläne verstoßen gegen eine Reihe "zwingender unionsrechtlicher Bestimmungen", schreibt das Institut für Europarecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz.

Artikel 7 der mit 1. Mai 2010 in Kraft getretenen und in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar und gegenüber dem nationalen Recht vorrangig anwendbaren Verordnung 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hebe alle Wohnortsklauseln auf und stehe somit einer nach Kaufkraft am Wohnort differenzierten Familienbeihilfe entgegen.
Artikel 67 dieses Gesetzestextes formuliere zudem unzweideutig, dass "auch für Familienangehörige, die in einem Mitgliedsstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedsstaats besteht, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedsstaat wohnen würden."

https://diepresse.com/home/innenpolitik/5395924/Studie_FamilienbeihilfeIndexierung-mit-EURecht-unvereinbar

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tradiwaberl (15.604 Kommentare)
am 24.01.2019 18:57

Hat jemand Screenshots vom Kickl-Thread bevor er geschlossen wurde ??
Was da am Schluss von zwei Usern für Gewaltphantasien gegenüber Asylwerber abgesondert wurde, sollte eigentlich der Staatsanwaltschaft übermittelt werden.

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kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 24.01.2019 19:09

90% der Poster hier haben sich nicht mehr im Griff.

Ich verabschiede mich für heut' - ihr habt sie doch nicht mehr alle beinand...

traurig

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Harbachoed-Kater (4.911 Kommentare)
am 24.01.2019 19:11

servus

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 24.01.2019 19:12

Lauter Wahnsinnige und Ideologen.

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SRV (14.567 Kommentare)
am 24.01.2019 23:12

Klar - jene "denen es schon reicht, über die Kriminalität der Ausländer in den Medien zu lesen", wie bspw. der rechtsradikale "Motzi" frei von der Leber zugegeben hat...

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 25.01.2019 22:14

Soll ich Asylantenkriminalität etwa gutheißen oder drüber jubeln?

Natürlich und logischerweise beschwert man sich darüber. Alles andere wäre abnormal.

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 24.01.2019 19:11

Ja

Fragender ist über das Ziel hinausgeschossen.

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gutmensch (16.664 Kommentare)
am 24.01.2019 20:23

Oder vielleicht doch der MerkelF, der oder die vorgeschlagen hat, abgeschobene Asylwerber über dem Mittelmeer aus dem Flugzeug zu stoßen . Willst du das auch noch gutheißen, oder ist da Fragender zu weit gegangen ?

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 24.01.2019 22:17

Das und andere Gewaltphantasien.

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denkabisserl (3.205 Kommentare)
am 24.01.2019 23:07

Diese Unmenschen gehören sofort bei der Polizei angezeigt!
Ich würde hoffen, die OÖN machen das.

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denkabisserl (3.205 Kommentare)
am 24.01.2019 23:12

Bitte noch einmal in das Netz stellen, würde gerne beide vor Gericht bringen!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.198 Kommentare)
am 25.01.2019 14:21

https://workupload.com/archive/tFhmrKk

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organic (630 Kommentare)
am 27.01.2019 00:43

Es geht nicht mit rechten Dingen zu welche Postings auf der Plattform zensuriert werden. Generell werden Komentare über die FPÖ gesperrt, aber nicht persönliche Beleidigungen und menschenverachtande , xenophobische.

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LASimon (11.230 Kommentare)
am 24.01.2019 18:45

"Er köpnnte auch die FB für nur zwei Kinder bestimmen." Selbstverständlich. Aber dann müsste diese Regelung wiederum alle EU-Bürger bzw deren Kinder gleich behandeln. Die Beiträge zum FLAF orientieren sich auch nicht am Herkunftsland des Arbeitnehmers bzw am Aufenthaltsort von dessen Kindern. Und das ist ja die Kernaussage der Kommissarin seit Monaten: Bei gleichen Beiträgen gleiche Leistung (= Diskriminierungsverbot).
Im übrigen hat der NR durch die Herausnahme österreichischer Beamter aus der Indexierung die eigene Argumentationslinie (unterschiedliche Lebenshaltungskosten) zerschossen.

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LASimon (11.230 Kommentare)
am 24.01.2019 18:45

@ <hanix (312)>

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 24.01.2019 18:06

Die EU diskriminiert Millionen von Kindern, da sie die Indexierung ablehnt.

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hanix (670 Kommentare)
am 24.01.2019 17:56

Es liegt im Ermessen des Gesetzgebers die Höhe der FB zu bestimmen- Er köpnnte auch die FB für nur zwei Kinder bestimmen. Die vorgesehene Anpassung stellt keinerlei Diskriminierung dar, weil die Kinder im Ausland von der Kaufkraft her eine gleich hohe Summe bekommen. Im Gegenteil wurden die Kinder im Ausland mit einer ca. 50% höheren FB gegenüber den im Inland befindlichen Kindern bevorzugt!! Die jetzige Regelung ist eindeutig EU-konform.

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 24.01.2019 16:15

Etwa 125.000 im Ausland lebende Kinder betroffen... auch da sollten die Gesetze der Politik folgen und den mehrheitlichen Willen der Steuerzahler und Bürger abbilden!!!

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danielsteiner (483 Kommentare)
am 24.01.2019 16:03

Wer bezahlt eigentlich die empfindliche Geldstrafe, die Österreich bei einer - mehr als wahrscheinlichen - Verurteilung im Vertragsverletzungsverfahren droht? Die verantwortlichen feinen schwarzen und blauen Herrschaften auf der Regierungsbank, die wissentlich EU-Recht brechen, um schnellen Applaus von Kronen Zeitung, Wochenblick und anderen Revolverblättern zu erhaschen, vermutlich nicht. Die putzen sich ab. Zur Kasse gebeten werden "natürlich" wir Steuerzahler! Und billig wird das ganz bestimmt nicht. Danke Kurz und danke Strache!

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 24.01.2019 16:18

..., wissentlich EU-Recht brechen

Haben's dafür Beweise auch? Sonst könnte es eng werden

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gutmensch (16.664 Kommentare)
am 24.01.2019 17:51

Von einer Regierung sollte man verlangen können, dass sie das EU-Recht kennt.

Also doch wissentlich.

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LASimon (11.230 Kommentare)
am 24.01.2019 18:40

Vor der letzten NR-Wahl haben selbst ÖVP-Politiker festgestellt, dass eine Indexiierung der FB eine Änderung des EU-Rechts voraussetzt. Nachdem dies bis dato nicht geschah / nicht durchgesetzt werden konnte, versucht man es nun durch die Hintertüre: Man verstösst gegen EU-Recht in der Hoffnung, dass dieses dann entsprechend geändert wird. Mit unseren neuen Freunden in V4 wird das aber nicht zu machen sein.

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gutmensch (16.664 Kommentare)
am 24.01.2019 20:21

Die wissen genau (zumindest die ÖVP, der FPÖ traue ich das nicht zu, die ist einfach ideologisch zu verblendet), dass das nicht durchgeht. Aber sie können das marketingtechnisch beim Großteil der Wählerschaft vermarkten. „Wir haben es eh probiert, aber die böse EU lässt es nicht zu.“

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Wuchteldrucker (3.184 Kommentare)
am 24.01.2019 17:02

Warum sollte es automatisch zu einer "Geldstrafe" kommen?

Erst einmal wird festgestellt ob das Gesetz passt oder nicht. Dann kommt einmal die Aufforderung das Gesetz zu reparieren.

Und was steht dagegen, dass man anlässlich dieser "Aufforderung" das Kindergeld komplett reformiert und über Umwege "rechtmäßig" mit dem Aufenthalt im Bundesgebiet bindet ?

Das kann über "Schulgeld und Kindergartengeld" bei Besuch öst. Schulen und Kindergärten.. bis Unterstützungsgelder für gesunde Erziehung, kontrolliert durch österr. Ärzte und Spitäler weitergehen... und und und… wenn diese monatlichen Förderungen für alle... Österreicher und EU-Bürger gleich, nur im Inland ausgezahlt werden, sind sie höchstwahrscheinlich EU-konform.

Man sollte sich grundsätzlich keine Denkverbote auferlegen... und vielleicht wollen wir ja gerade diesen Auftrag zur Reparatur des Gesetzes..

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 24.01.2019 23:04

Du bist ein Denkverbot schlechthin.

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 24.01.2019 23:03

Dummheit ist nicht strafbar sollte aber teuer werden. Die Verantwortlichen sollten zur Rechenschaft gezogen werden, es ist sicher nicht ihr Geld.

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 24.01.2019 15:53

Da wird es zur Aufhebung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatz kommen!!!

Warum werden Diplomaten und Beamte von der ÖVPFPÖ-Regierung schon wieder bevorzugt?

Familienbeihilfe: "Index" gilt nicht für Beamte
Mit ÖVP- und FPÖ-Stimmen wurde gestern im Familienausschuss die "Indexierung" der Familienbeihilfe beschlossen:
Den Beschluss wollten die Koalitionsparteien schon im Sommer fassen, allerdings gab es eine Abänderung aufgrund von Protesten von Österreichern, von im Ausland tätigen Diplomaten. Nun gibt es eine Ausnahmeregelung für Beamte:
Bei im Ausland tätigen Diplomaten und Beamten seien nämlich viele Zusatzleistungen an die Familienbeihilfe geknüpft. Würden diese die Beihilfe verlieren, dann würden sie auch um diese Zusatzleistungen umfallen. Für alle anderen in Österreich tätigen Arbeitnehmer, deren Kinder im EU-Ausland leben, gilt die "Indexierung".

https://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Familienbeihilfe-Index-gilt-nicht-fuer-Beamte;art385,3029801

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GunterKoeberl-Marthyn (17.943 Kommentare)
am 24.01.2019 15:05

Niemand versetzt sich in die Lage, wenn diese Hilfsschwestern aus Rumänien bei uns den alten Menschen den Hintern auswischen und ein ganzes Monat nicht bei den Kindern in der Heimat sein können, so herzlos sind wir Österreicher niemals! In der Familienbeihilfe für die ausländischen Kindern ist eben auch eine gewisse "Trennungszulage" inbegriffen! Geht das dann besser in die Köpfe der ausländerfeindlichen, egoistischen FPÖVP Regierung?

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andersdenken (551 Kommentare)
am 24.01.2019 15:36

Trennungszulage ?????
Wie schaut es dann für Östereicher aus deren Kinder im Ausland studieren od. ien einem anderen Bundesland - Wo bleibt den deren Trennungszulage ?

Fakt ist, dass die Kinderbeihilfe,so gering Sie auch sein mag, auf Österreichische Verhältnisse ausgelegt ist und nicht rumänische türkisce tschechische od. wie auch immer.

Fakt ist auch, dass die Pflegekräfte in einem Monat in Ö das vielfache eines Arbeiter in Ihrer Heimat verdienen. Das Sie Abgaben in Ö leisten müssen ist wohl selbstverständlich und zwar alle Abgeaben wie ein Österreicher.

Die Anpassung des Kindergelds an die jeweiligen Herkunftsstaaten ist aus meiner Sicht der Dinge absolut korrekt und gehört schnellst mgl. umgesetzt.

Und eins noch zum Schluß - die ganze EU soll mit Ihren Klagen gegen welches Mitgliedsland auch immer sch..... gehen!!

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MajaSirdi (4.833 Kommentare)
am 24.01.2019 17:13

@ Herr G-K-M !

Warum muss eine Hilfsschwester aus Rumänien hier her geholt werden? Warum braucht es die Erdbeerpflücker aus Rumänien?

Die Familien in Rumänien werden durch die "Umvolkungs-Politik" der EU zerstört!
In Rumänien "hausen" ja hausen Kinder in den halbfertigen Höhlen - nicht Häusern - meist alleine und gehen in keine Schule und die werden von den Nachbarn versorgt bzw. versorgen die älteren Kinder die kleinen.
Die Eltern kommen 2 x jährlich im Urlaub nach hause mit SUVs die um teures Geld geleast werden um nicht als Arm dazustehen!

Die meisten Arbeitssklaven aus diesen Staaten scheitern schon an den Arbeitsplätzen zu denen diese Menschen exportiert werden durch das EU-Diktat aus Brüssel.

Herr GüntherKoeberl- denken sie einmal nach was da passiert bevor man gute Arbeitsbedingungen in deren Heimatländern fördert und nicht diese Menschen in die EU zur Sklavenarbeit deportiert!
80% der Ehen von den Modernen EU-Sklaven gehen auseinander - Herrgott schau oba!!!

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MajaSirdi (4.833 Kommentare)
am 24.01.2019 17:35

@ Herr G-K-M !
Warum braucht es eine Rumänische Hilfsschwester die unseren alten den Arsch auswischen???

Wissen Sie was?
Meine Mama hat mir den Arsch gewischt bis ich es selber lernte & konnte und ich habe meiner Mama auch den Arsch gewischt bist sie verstarb...
Kein Mensch kann was dafür wenn er im alter nicht mehr so kann um sich selber zu versorgen ... NEIN, unsere Eltern haben gerackert um das Land so dastehen zu lassen wie es jetzt ist und daran sollten wir weiterarbeiten - JA arbeiten!

Jetzt auf einmal ist für alles der Staat zuständig, NEIN, der Kotz-EU-Parlamentarier soll einmal nachdenken was die so veranstalten mit der umvolkung vom Osten nach Westen, Afrika nach Europa.

Konzern-Ruinen stehen in Rumänien leer, der Konzern ohne die Arbeiter ist weiter gezogen mit EU-Sponsoren Geld.

Ich möchte die Zeit nicht missen in deren wir unsere Groß,-Eltern gepflegt hatten - das ist wahre Liebe!
Ohne Gast-Arsch-Wischer mit Sprachprobleme die zerrissen aus ihrer Heimat kommen...

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GunterKoeberl-Marthyn (17.943 Kommentare)
am 24.01.2019 18:57

Gutes Herz, dann sagen Sie das doch den ÖsterreicherInnen, sie sollen sich um ihre Eltern selber kümmern, den Arbeitsplatz kündigen und von der Pension der Mutter, die nie angemeldet war und von der Mindestsicherung leben, das wird sich dann schon ausgehen, dann bin ich ganz Ihrer Meinung!

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penunce (9.674 Kommentare)
am 24.01.2019 17:39

Das alles bedenkt der G-K-M nicht, trotz der Richtigkeit!

+ habe mir erlaubt ein Punkterl zu gegeben! grinsen

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 24.01.2019 14:30

Das Schockierende an diesem Artikel ist das wir für über 125.000 Kinder im Ausland zahlen.
Wie findet da die Kotrolle über die Mittelverwendung statt.
Wie kann Österreich sicher gehen das es diese Kinder wirklich gibt?

Es kann nicht sein das man mit drei Kindern in Rumänien mehr Geld aus Österreich bekommt als ein Arbeiter dort verdient, das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 24.01.2019 14:23

In der EU gilt nicht einmal das Recht auf Leben.

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metschertom (8.055 Kommentare)
am 24.01.2019 14:12

In welche Bereiche mischt sich dieser Dilettanten Stadel eigentlich noch überall ein? Ich finde diesen EU Moloch nur noch zum Kotzen! Das EU Parlament spiegelt die Unfähigkeit ihrer Politiker in ihren Handlungen wider. Aber was will man schon erwarten wenn der Chef an der Flasche hängt!

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( Kommentare)
am 24.01.2019 15:22

Aber was will man schon erwarten wenn der Chef an der Flasche hängt!

Meinen Sie vielleicht
https://derstandard.at/2000096601010/FPOe-Neujahrstreffen-in-Messe-Wien-samt-Gegendemonstration

https://www.youtube.com/watch?v=DMGaL_dfTqM

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kronikarl (881 Kommentare)
am 24.01.2019 15:41

Da passt genau die EU-Wahl im Mai dazu - da soll noch einmal jemand behaupten, die EU sei ein Friedensprojekt, bin der Meinung, dass sie das Gegenteil ist! In immer kürzeren Abständen lesen wir in den Medien, dass die EU wieder einen unsinngen Erlass herausgegeben hat, diesen EU-Staat geklagt hat, uvm.
Was hört man von den glühenden Europäern - von Glühwein, Glühmost, etc.? In solchen Angelegenheiten nicht! Vollkommen unnütz!!!
Kann die Briten verstehen, dass sie den BREXIT beschlossen haben, nur die Abhandlung ist dillettantisch!

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 24.01.2019 14:06

Danke für die Wahlentscheidung Frau Thyssen.

Ich weiß nun welche Partei ich im Mai wählen werde.

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ElimGarak (10.744 Kommentare)
am 24.01.2019 16:47

Dass du Vilimsky wählst war niemals außer Frage...

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 24.01.2019 16:53

Karas oder Schieder stehen für mich außer Streit.

Zumindest dann nicht wenn ich die Abschaffung der Republik Österreich befürworten würde.

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tradiwaberl (15.604 Kommentare)
am 24.01.2019 17:33

Welche Überraschung grinsen

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Motzi (4.918 Kommentare)
am 24.01.2019 18:54

Ja

Sonst wähle ich immer die Österreich Verräter Partei.

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