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EU will am Donnerstag Verfahren wegen Familienbeihilfe starten

22. Jänner 2019, 18:08 Uhr

BRÜSSEL/WIEN. Die EU-Kommission will an diesem Donnerstag ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland starten.

Wie die APA in Brüssel erfuhr, soll das Verstoßverfahren im schriftlichen Prozedere durchgehen.

Die EU-Kommission hatte bereits im Oktober klar gemacht, dass sie nicht zögern werde, in dieser Angelegenheit von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekanntgemacht wurde. Nach bisherigen Aussagen der EU-Kommission ist eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt, dies habe auch der Europäische Gerichtshof bestätigt. Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen.

Seit Dezember ist das österreichische Gesetz bereits im Amtsblatt veröffentlicht. Es war allerdings zu erwarten, dass die EU-Behörde erst nach Ende der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Halbjahr reagieren wird.

Das derzeitige EU-Vorsitzland Rumänien hatte sich in dieser Angelegenheit bereits im Oktober an EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gewandt. Im November sendeten sieben weitere, von der Kürzung betroffene Länder - Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Polen sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien - einen diesbezüglichen Brief an Thyssen, in dem sie um die Unterstützung der EU-Kommission baten.

Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens wäre der erste Schritt. Erst nach einem zweiten Mahnschreiben mit der Möglichkeit für Österreich zur Stellungnahme kann die EU-Kommission entscheiden, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.

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5  Kommentare
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Motzi (4.918 Kommentare)
am 23.01.2019 11:12

Gleich nachdem die EU Wahlen vorbei sind wird sich "zufällig" ein negatives Ergebnis ergeben.

Vorher wird keine Entscheidung kommen.

Wetten?

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Fraga (571 Kommentare)
am 22.01.2019 20:23

Vertragsverletzungsverfahren heisst, dass Österreich irgendwann den Vertrag unterschrieben hat. Eine einseitige Abänderung zieht ein Verfahren nach sich, auch wenn es aus nunmehrigen politischen Gründen plötzlich nicht passen sollte.
Auch Österreich pocht auf EU-Verträge, wenn es darauf ankommt, zB Hinkley Point.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 22.01.2019 19:39

Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen.

Eben, und wenn die Kinder nicht in Österreich sind, darf man sehr wohl die Werte deren Heimat nehmen! Und unser nationales Wohlfahrtssystem darf man nicht der Höhe nach mit dem Ausland gleich setzen, was für beide Richtungen gilt.
Das wurde aber schon zur Genüge zerkaut, nur für die östlichen Staaten ist das natürlich Geld, welches die Leute mehr ausgeben können mit Wirkung für den eigenen Steuertopf.

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NedDeppat (14.165 Kommentare)
am 22.01.2019 20:21

Familienbeihilfe gesetzlich an Wohnort, Schulbesuch bzw. Ausbildungsteilnahme und Erfolg binden... als Österreichischer Student musst auch jedes Jahr wieder neu die vorgeschriebenen Nachweise bringen!!! Wo ist das Problem?

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Analphabet (15.395 Kommentare)
am 23.01.2019 00:32

Auch der ÖVP Karas hat sich gegen unsere Heimat gestellt.

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