"Burkaverbot": 96 Anzeigen im Jahr 2018 - Zwei Drittel davon in Wien
WIEN. Das "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" (vulgo "Burkaverbot") hat 2018 zu 96 Anzeigen geführt. Das hat das Innenministerium in einer Anfragebeantwortung an die SP-Abgeordnete Doris Margreiter bekanntgegeben. Die meisten Anzeigen gab dabei es in Wien.
In Kraft getreten ist das Gesetz am 1. Oktober 2017. Wer seine Gesichtszüge in der Öffentlichkeit verhüllt, muss seither mit Strafen von bis zu 150 Euro rechnen. Wobei das Gesetz nicht unterscheidet zwischen dem zur Begründung ursprünglich herangezogenen muslimischen Gesichtsschleier und anderen Verhüllungen - seien es Sturmhauben, Staubschutzmasken oder Krampusmasken.
Auffällig ist, dass die Zahl der angezeigten Verstöße im Vorjahr tendenziell rückläufig war. Denn von Oktober bis Dezember 2017 - also in nur drei Monaten - zählte die Polizei 52 Anzeigen. In den zwölf Monaten des Jahres 2018 waren es mit 96 aber nicht einmal doppelt so viele.
Acht Anzeigen in Oberösterreich
Die meisten Anzeigen gab es der Statistik des Innenministeriums (http://go.apa.at/KMSoltjb) zufolge in Wien mit 62 (zum Vergleich: in den letzten drei Monaten 2017 waren es in Wien 25), dahinter folgt Niederösterreich mit elf und Oberösterreich mit acht. In der Steiermark waren es fünf und in Tirol vier Anzeigen. Auffällig ist, dass in Salzburg, mit dem bei arabischen Touristen beliebten Urlaubsort Zell am See, nur drei Verstöße angezeigt wurden. Jeweils nur eine Anzeige gab es in Kärnten, Vorarlberg und dem Burgenland.
Ob es sich bei den Angezeigten um Trägerinnen einer Burka oder eines anderen muslimischen Gesichtsschleiers handelt, oder ob auch andere Gesichtsverhüllungen abgestraft wurden, ist nicht bekannt. Darüber führt das Innenministerium nach eigenen Angaben keine Statistik. Ebenfalls nicht erfasst wurde, wie hoch die verhängten Strafen ausgefallen sind.
Und - angesichts der aktuellen Kälte interessant - ab welcher Lufttemperatur Polizisten eine Gesichtsverhüllung mit Schal und Mütze akzeptieren, geht aus der Anfragebeantwortung ebenfalls nicht hervor. Darüber werde "nach Abwägung der Umstände des konkreten Einzelfalles entschieden", heißt es. Aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen sind nämlich Ausnahmen vom Verhüllungsverbot zulässig, ebenso für Masken bei Brauchtumsveranstaltungen - also etwa im Fasching, bei Krampusumzügen oder zu Halloween.
Das Burkaverbot ist schon ein bisschen lächerlich. Gegen Klimwandel, Rauchen und Feinstaub wird nicht unternommen. Da gibt es Tote.
DASS einzige was diesbezüglich eine Österreicher interessiert ist wieviel GELD der Staat damit eingenommen hat .""WO STEHT DASS"". Alles andere ist unwichtig
Alle welche zum 2ten Mal erwischt werden sofort abschieben!
Angesichts der horrenden hohen Anzahl der Vergehen
gegen dieses Gesetz,
wäre eine Adaptierung an die aktuelle Situation
zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit
entsprechend dem Wählerwillen angesagt und
vor allem das Strafausmaß präventiv deutlich anzuheben!
Sonst wird man der hochbrisanten Bedrohung nicht Herr!
Zum Vergleich:
Unfallstatistik 2018: Bei 28 Unfällen oder 7,3 % der tödlichen Unfälle war Alkoholisierung gegeben.
Insgesamt 400 Verkehrstote!!
Angesichts dieser vernachlässigbaren Zahlen betr. Verkehrsunfälle
ist die horrend hohe Anzahl der Vertöße gegen das Burka-Verhüllungsverbot
von der Exekutive absolut vorrangig zu überwachen!!
Nachdem ich auch im Winter täglich Rad fahre und derzeit mein Gesicht dabei stets verhülle, muss ich wohl jeden Tag mit einer Anzeige rechnen....
.. zumindest falls der amtshandelnde Polizist gerade schlecht geschlafen hat....
Willkür ist wohl ein Markenzeichen der "law&order"-Radikalen.
Fragender
;-)
pass auf des konn teia wern
System Stalin " Mach viel Gestze dann hast die viel Freunde"
Der Großteil der muslimischen Familien hält sich an das Gesetz.
Die sich dagegen wehren, (2/3 davon in Wien) sollten generell unter die Lupe genommen werden
Woher wollen sie wissen, dass die Angezeigten Muslime waren?
Steht weder im Gesetz so drin noch wird es in der Anfragebeantwortung behauptet.....