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"Wollte man Weiber zulassen, müsste man Kinder und Narren zulassen"

Von Annette Gantner, 08. März 2018, 00:04 Uhr
"Wollte man Weiber zulassen, müsste man Kinder und Narren zulassen"
Demonstration für mehr Rechte Bild: (ÖNB)

WIEN. Am Frauentag wurde für das Wahlrecht gekämpft: Vor 100 Jahren wurde die Stimmabgabe unabhängig vom Geschlecht verankert.

Es bedurfte des Zusammenbruchs der Monarchie: Am 12. November 1918 erhielten Frauen in Österreich das aktive und passive Wahlrecht. Während des Ersten Weltkriegs hatten sie in Absenz der Männer die Wirtschaft am Laufen gehalten. Das Allgemeine Wahlrecht, das für die Herren der Schöpfung seit 1907 galt, war ihnen nicht mehr zu verwehren.

In der Theorie waren Frauen bereits 1861 wahlberechtigt: Das Kurienwahlrecht ermöglichte es Reichen und Gebildeten ihre Stimme abzugeben, doch konnten Frauen dieses nicht persönlich, sondern nur über Bevollmächtigte ausüben. Das Bestreben, politisch zu partizipieren, wurde mit Argwohn betrachtet. "Wollte man die Weiber zulassen, ... so müsste man aus gleichem Grunde auch die Kinder und Narren zulassen", höhnte der Abgeordnete Rudolf Brestel damals.

Es waren Lehrerinnen und Erzieherinnen, die sich Ende des 19. Jahrhunderts nicht beirren ließen und das Vereinsrecht sowie das Wahlrecht für Frauen forderten. 1892 übernahm die Sozialdemokratische Partei die Forderung.

Am 19. März 1911 fand erstmals anlässlich des Frauentages eine machtvolle Kundgebung auf der Ringstraße statt, in der Frauen für ihre Rechte demonstrierten. Österreich war damals nicht sonderlich rückständig. Vor dem Ersten Weltkrieg durften bereits Norwegerinnen und Finninnen ihre Stimme abgeben. In Frankreich oder Italien sollte die Angleichung des Wahlrechts bis nach dem Zweiten Weltkrieg dauern. Im Schweizer Kanton Appenzell erhielten Frauen erst 1990 das Stimmrecht.

Der sozialdemokratische Staatskanzler Karl Renner zögerte 1918 nicht lange: Er sprach sich für ein Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts aus. Die Christlichsozialen hatten Vorbehalte. Sie fürchteten, dass die Frauen links wählen würden und drängten auf eine Wahlpflicht, um auch die bürgerlichen Frauen zur Abstimmung zu zwingen. Sie sollten sich irren: Bei der ersten Wahl am 16. Februar 1919 votierten mehr Wählerinnen für bürgerliche Parteien als für die Sozialdemokraten. Wer wie gewählt hatte, konnte anhand der für Frauen und Männer verschiedenfarbigen Wahlkuverts abgelesen werden.

Die Repräsentanz im Parlament blieb bescheiden: Acht Frauen zogen 1919 in die Nationalversammlung ein: Sieben Sozialdemokratinnen und eine Christlichsoziale.

Halbe-halbe gibt es auch heute nicht: Der Frauenanteil im Nationalrat beträgt aktuell 35,5 Prozent.

 

Frauen im Parlament

  • 1891 - Petition: Am 14. Mai tritt die Allgemeine freie Frauenversammlung in Wien zusammen und fordert das Wahlrecht für Frauen.
  • 1907 - Männerrechte: Die Reichsratswahlreform bringt den Männern das allgemeine und gleiche Wahlrecht.
  • 1918 - 12. November: Das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts wird beschlossen.
  • 1919 - 1. Wahl: Am 16. Februar schreiten Frauen erstmals zur Urne. Ihre Wahlbeteiligung ist mit 82,1 Prozent unwesentlich niedriger als jene der Männer mit 86,97 Prozent.
  • 1966 - Repräsentanz: Erstmals wird mit Grete Rehor (VP) eine Frau Ministerin. Sie leitet das Sozialressort bis zum Jahr 1970.
  • 1986 - Neue Rollen: Die Grüne Freda Meissner-Blau wird erste Klubobfrau, Zweite Nationalratspräsidentin Marga Hubinek (VP).
  • 1990 - Ministerium: Mit Johanna Dohnal (SPÖ) bekommt Österreich zum ersten Mal eine Frauenministerin. Dohnal wird zu einer Ikone der Frauenbewegung.
  • 2006 - Höchstes Amt: Bundespräsidentin gab es noch keine in Österreich, erste Präsidentin des Nationalrates ist Barbara Prammer bis zu ihrem Tod 2014.
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