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Wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr: U-Haft im Spionagefall

Von nachrichten.at/apa, 12. November 2018, 19:15 Uhr
Missbrauch: Bis zu 13 Opfer befürchtet U-Haft verhängt
Der Verdächtige ist in U-Haft. Bild: Weihbold

SALZBURG. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat am Montag die Verhängung der Untersuchungshaft über den festgenommenen, pensionierten Bundesheer-Offizier beantragt.

Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, über zwanzig Jahre lang für Russland spioniert zu haben. Über die Untersuchungshaft soll am Dienstag am Landesgericht Salzburg entschieden werden. Der Verdächtige war in der Nacht auf vergangenen Samstag in Oberösterreich festgenommen worden. Er wurde in Verwahrungshaft genommen und ausführlich einvernommen. Nach Prüfung der bisherigen Ermittlungsergebnisse, insbesondere der umfangreichen Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten, geht die Staatsanwaltschaft von "einer dringenden Verdachtslage in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), sowie darüber hinaus auch in Richtung der Verbrechen des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) aus", hieß es am Montag in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft Salzburg.

Die Tathandlungen ereigneten sich laut Staatsanwaltschaft "fortlaufend in den Jahren 1992 bis Ende September 2018, wobei Tatorte auch im Bundesland Salzburg lagen". Die Behörde geht weiters davon aus, dass sowohl der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr, also die Gefahr weiterer Delinquenz, als auch der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt. "Aufgrund des dringenden Tatverdachtes und der genannten Haftgründe beantragte die Staatsanwaltschaft Salzburg heute Nachmittag beim Landesgericht Salzburg die Verhängung der Untersuchungshaft."

Wegen der Bedeutung des Ermittlungsgegenstandes werde das Verfahren als Verschlusssache geführt, wurde betonte. "Nähere Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens können daher derzeit nicht gegeben werden", informierte die Staatsanwaltschaft.

Über eine etwaige Verhängung einer Untersuchungshaft soll morgen, Dienstag, entschieden werden. Ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg erklärte auf Anfrage der APA, die Anhörung des Beschuldigten vor der zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin werde am Dienstag stattfinden. Nach der nicht-öffentlichen Anhörung werde entschieden, ob eine U-Haft verhängt wird.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 13.11.2018 09:35

Sie schießen mit Kanonen auf Spatzen.
---
Wann endlich zeigt Justizia die gleiche Härte bei Vergewaltigern, Totschlägern, besoffenen Mördern am Steuer usw?

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Luftschlossgefahr (2.533 Kommentare)
am 12.11.2018 21:50

Man wird sehen, ob ein Offizier ein besseres Gedächtnis hat als ein Finanzminister.

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