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Warum der Bundesrat plötzlich wichtig wird

Von Christoph Kotanko, 23. Dezember 2017, 00:04 Uhr
Warum der Bundesrat plötzlich wichtig wird
Neue Bundesrätin Schulz (Mitte) Bild: Weihbold

WIEN. Oft belächelte Länderkammer kann Verfassungsänderungen verhindern, wenn sie Länderrechte beträfen.

Zwei Tage nach dem Nationalrat gaben Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Freitag ihre Regierungserklärung im Bundesrat ab. Kurz versicherte nun auch den Bundesräten, die Regierungsarbeit werde auf "Respekt, Anstand und Hausverstand" basieren.

Zu Beginn der Sitzung hatte der Vorsitzende Edgar Mayer die drei neuen ÖVP-Mandatare Doris Schulz aus Oberösterreich, Christian Buchmann aus der Steiermark und Roman Janacek aus Niederösterreich angelobt. Schulz war von 2011 bis 2016 Chefin der Welser Messe; seit Mai leitet sie die ÖVP-Frauen in Oberösterreich. Normalerweise führt der Bundesrat, die zweite Kammer des Parlaments, mit seinen 61 Abgeordneten ein Schattendasein. Regelmäßig gibt es Vorstöße, diese Institution abzuschaffen oder zu reformieren.

Unter Schwarz-Blau könnte die Länderkammer mehr Gewicht bekommen – allerdings anders, als sich ÖVP und FPÖ das vorstellen.

Die neuen Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsabkommen weitreichende Veränderungen angekündigt, die zum Teil Verfassungsbestimmungen betreffen.

Um eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zu bekommen, müssten entweder die SPÖ oder die Neos zustimmen. Neos-Obmann Matthias Strolz hat angedeutet, dass "seine" zehn Abgeordneten bei bestimmten Reformen mitmachen könnten. Das reicht aber nicht.

Bei Verfassungsänderungen, welche die Kompetenzen der Bundesländer einschränken würden, muss laut Artikel 44 der Bundesverfassung auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Daran würden alle Veränderungen von Länderkompetenzen – etwa im Gesundheitswesen – scheitern.

Derzeit hat die ÖVP im Bundesrat 22 Sitze, die SPÖ 20, die Freiheitlichen haben zwölf und die Grünen vier Mandate; fraktionslos sind drei Abgeordnete. Von einer Zweidrittelmehrheit ist Schwarz-Blau also weit entfernt.

Nach den vier Landtagswahlen 2018 kann sich die Fraktionsstärke ändern – doch kaum so gravierend, dass eine Verfassungsmehrheit für ÖVP und FPÖ herauskommt.

Seufzende Einsicht eines hochrangigen Koalitionspolitikers: "Irgendwann werden wir nicht darum herumkommen, auch mit der SPÖ zu reden, wenn es um Verfassungsbestimmungen geht."

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1  Kommentar
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jago (57.723 Kommentare)
am 24.12.2017 15:12

> Kurz versicherte nun auch den Bundesräten, die Regierungsarbeit werde auf "Respekt,
> Anstand und Hausverstand" basieren.


Das ist viel zu wenig für den Regierungschef. Nationalrat und Bundesrat sind seine und der anderen Minister demokratischen Vorgesetzten.

Nur in der Parteihierarchie, die in der Verfassung nicht vorkommt, sind der Kanzler und einige Minister höherrangig als die Parlamentarier. Die Parteihierarchie ist aber kein Teil der Verfassung.

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