Waffengesetz: Messerverbot für Asylwerber dürfte halten

Von nachrichten.at/apa   09.Oktober 2018

Allerdings fielen darunter etwa keine Taschen- oder Küchenmesser, da auf diese der Waffenbegriff nicht anzuwenden sei. Die Juristen Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk halten die geplante Ausweitung für verfassungsrechtlich zulässig.

Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte sowie andere Angehörige von Nicht-EU-Staaten nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig soll das Verbot alle Formen von Waffen umfassen - also auch Stich- und Hiebwaffen. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.

Video: Das steht im neuen Waffengesetz

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) argumentiert dies mit einem eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen. Wurde im Jahr 2013 wegen des Einsatzes von Stichwaffen gegen 1.550 Tatverdächtige ermittelt, stieg die Zahl im Jahr 2017 auf 3.282.

Unter den ausländischen Beschuldigten stehen Afghanen mit 287 Taten an der Spitze, gefolgt von Türken (169), Staatsangehörigen der Russischen Föderation (111), Rumänen (110) und Serben (109). Das Mitführen zum Beispiel eines Messers wird durch die Waffengesetznovelle hinkünftig verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Es droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft.

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Bundeskriminalamtsdirektor Direktor Franz Lang argumentierte gegenüber dem ORF damit, dass Hieb- und Stichwaffen von Körperverletzungen bis Raubüberfällen eine immer größere Rolle spielen würden. In den vergangenen Jahren habe sich deren Verwendung vervierfacht. Auch bei Österreichern, aber besonders markant wäre dies bei Asylwerbern.

Laut Mittagsjournal würden Sozialarbeiter berichten, dass einige von ihnen Messer mit sich führen, entweder zur "Selbstverteidigung" oder als Männlichkeitssymbol. Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl wiederum befürchtet in der Maßnahme einen Vorwand für Kontrollen von Asylwerbern und Ausländern.