Vertagung bei der Mindestsicherung

Von OÖN   12.Oktober 2018

Das oberösterreichische Mindestsicherungsgesetz, das für Familien bzw. Wohngemeinschaften einen „Deckel“ von 1512 Euro pro Monat vorsieht, liegt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Prüfung; doch diese verzögert sich. Der VfGH hat die Entscheidung auf seine nächste Beratungsrunde vertagt, die Ende November beginnt. Eine Entscheidung könnte es daher erst im Dezember geben.

Damit kommt die Bundesregierung unter Druck. Eigentlich hätte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FP) schon im Juni einen Entwurf für ein bundesweites Mindestsicherungs-Gesetz präsentieren sollen, zuletzt ließen Regierungsvertreter durchklingen, man wolle den VfGH-Entscheid abwarten: eine „Punktation“, die Ende Mai präsentiert worden war, hatte sich an wesentlichen Eckpunkten des oberösterreichischen Gesetzes orientiert.

Hartinger-Klein werde den Entwurf „wie geplant im November“ in Begutachtung schicken, hieß es am Freitag aus ihrem Büro. Man rechne nicht mit einer Verzögerung wegen der Vertagung der VfGH-Entscheidung.

Bei ihrem Treffen in Salzburg forderten die Länder-Sozialreferenten von Hartinger-Klein, „ehestmöglich“ einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. „Eine Husch-Pfusch-Aktion wollen wir vermeiden“, sagte der derzeitige Vorsitzende, der Salzburger Heinrich Schellhorn (Grüne). Denn man erwarte sich noch vor der Begutachtung einen „fachlichen und politischen Austausch“.

In Oberösterreich sagte FP-Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, er stehe „mit der Ministerin in Kontakt“, er wünsche sich ein bundesweites Rahmengesetz „nach dem Modell Oberösterreichs“. Details wollte Haimbuchner nicht vorgreifen, es solle aber wie in Oberösterreich einen Integrationsbonus bei geringerer Grundsicherung für ausländische Bezieher geben sowie „keinen Vermögenszugriff bei jenen, die lange ins Sozialsystem einbezahlt haben“.

Video: Diese Änderungen sind bei der Mindestsicherung geplant