Varianten von Vermögenssteuern

17.April 2009

•Klassische Vermögenssteuer: Das Nettovermögenwird ab einem gewissen Freibetrag jährlich besteuert. In Österreich wurde die Vermögenssteuer 1995 abgeschafft.

•Vermögenszuwachssteuer: Der Vermögenszugewinn wird besteuert – etwa Kursgewinne von Aktien, die derzeit nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei sind. War in der Vorgängerregierung bereits in Diskussion, wurde aber nicht umgesetzt. Könnte auch via Ausdehnung der Spekulationsfrist bei Aktien eingeführt werden.

•Kapitalertragssteuer: Die Kapitalertragssteuer (KESt) ist eine bereits existierende Vermögenszuwachssteuer. Sie beträgt 25 Prozent auf Zugewinne aus Sparzinsen und Dividenden.

•Erbschafts- und Schenkungssteuer: Beides wurde unter der Regierung Gusenbauer-Molterer mit Wirksamkeit 1. August 2008 abgeschafft.

•Stiftungssteuern: Für Vermögen das in Stiftungen eingebracht wird, gibt es eine Eingangssteuer von 2,5 Prozent, für laufend entnommene Erträge fallen 25 Prozent Steuer an, ansonsten 12,5 Prozent. Die Stiftungeingangssteuer wurde unter der Regierung Gusenbauer-Molterer halbiert.

•Finanztransaktionssteuer: Häufig diskutierte Promillesteuer, die auf Finanztransaktionen - etwa auch den Kauf und Verkauf von Aktien – eingehoben werden könnte. Hat Befürworter sowohl in der SP als auch in der VP, ist allerdings nur in größerem Maßstab (z. B. EU-weit) wirklich sinnvoll.