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Transparenzdatenbank-Novelle stößt in Begutachtung auf viel Kritik

Von nachrichten.at, 05. Jänner 2019, 09:17 Uhr
Finanzminister Hartwig Löger ÖVP) erntet viel Kritik für die Transparenzdatenbank-Novelle. 

WIEN. Ziemlich kritisch fielen die meisten Stellungnahmen zur Transparenzdatenbank-Novelle des Finanzministeriums aus. Befürchtet wird mehr Aufwand, ein Rückschritt beim Datenschutz und die Verhinderung von Information. ÖGB, Wirtschaftskammer und Gemeindebund bezweifeln, dass die Datenbank besser befüllt wird - und Kärnten und Steiermark sehen sich dazu durch das Gesetz nicht angehalten.

Tatsächlich zur Teilnahme an der Datenbank verpflichten könnte der Bund die - aktuell auf Basis einer 15a-Vereinbarung eingebundenen - Länder auch nur über den Finanzausgleich. Aber Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) wollte mit der Novelle jene Gründe ansprechen, die die Länder für ihre Nichteinmeldung anführen. So soll nicht erst bei Gewährung, sondern schon beim Antrag auf Förderung eine Mitteilung erfolgen, der Bearbeitungsstand erfasst und dem Förderwerber angezeigt werden. Erstmals soll die Wirtschaftlichkeit als Zweck aufgenommen werden. 

Kärnten und Steiermark kritisieren die Novelle stark 

Die beiden Länder Kärnten und Steiermark zeigen sich in ihren Begutachtungs-Stellungnahmen jedoch alles andere als begeistert von Lögers Entwurf. Sie beklagen, dass nicht mit ihnen gesprochen worden sei. Das Ministerium habe sogar eine regelmäßig anberaumte Arbeitssitzung wenige Tage vor Vorlage des Entwurfs abgesagt, moniert die Steiermark. Und stellt unmissverständlich fest: "Grundsätzlich können aus diesem Bundesgesetz den Ländern im Hinblick auf die von ihnen vergebenen Förderungen keine unmittelbaren Verpflichtungen erwachsen." Ein "einseitiges Abgehen" des Ministeriums von der 15a-Vereinbarung "wird abgelehnt". 

Dass künftig auch Gebietskörperschaften als Leistungsempfänger gelten sollen (also z.B. Förderungen des Landes an eine Gemeinde eingemeldet werden müssten), wäre eine "gravierende" Abweichung - und somit nur "schriftlich im Einvernehmen aller Parteien möglich", stellt Kärnten fest. Klar abgelehnt wird von der Steiermark auch eine "Bundesaufsicht" über Fördermittel der Länder - die dahinter vermutet wird, dass künftig die Verarbeitung personenbezogener Daten auch zur Kontrolle und Stärkung der "Wirtschaftlichkeit" der Fördermittel erlaubt sein soll. Und die Novelle brächte "bürokratische Hürden, einen hohen Verwaltungsaufwand sowie zusätzliche Kosten", kritisiert Kärnten. 

Gemeinden können seit der vorigen Novelle ebenfalls einmelden - ob sie es unter den neuen Rahmenbedingungen dieser Novelle tun werden, werde sich "erst in weiterer Zukunft zeigen", stellt der Gemeindebund fest. Denn für deren Einbindung müsste sich der Administrationsaufwand in Grenzen halten. Aber es mache zusätzlichen Aufwand, wenn auch der Bearbeitungsstand erfasst werden soll. Ohne die verbindliche Einmeldung der von Ländern und Gemeinden gewährten Förderungen sei die Datenbank freilich "ineffizient und zur Herstellung von Transparenz ungeeignet", stellt der ÖGB fest. 

„Mehr Verwaltungsaufwand ohne zusätzlichem Nutzen“

Die vorliegende Novelle "löst keines der bisherigen Probleme" - der Finanzminister müsste zunächst einmal "verbindliche Zusagen" der anderen Gebietskörperschaften einholen. Die Wirtschaftskammer befürchtet generell, dass sich wegen des "höheren Abwicklungsaufwands" die Förderstellen künftig mit dem "Mindeststandard" an Einträgen begnügen werden. Auch der Österreichische Austauschdienst (OeAD) sieht in der Novelle "einen großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, dem ... kaum ein zusätzlicher Nutzen gegenübersteht". Aus anderen Gründen hat der Datenschutzrat große Bedenken: Er befürchtet einen "datenschutzrechtlichen Rückschritt". Denn künftig sollen Abfrageberechtigte alle Daten einsehen dürfen - und nicht nur jene der Kategorie, in die eine beantragte Leistung fällt (die Kategorien sollen ganz abgeschafft werden). Dann müsste zumindest scharf kontrolliert werden und für Verstöße abschreckende Strafe drohen - sei doch mit der jetzigen Formulierung zweifelhaft, dass Verantwortliche überhaupt bestraft werden können. Die Strafen sollen auch erhöht werden. 

Dies ist wiederum für das Forum Informationsfreiheit Anlass zu scharfer Kritik: Mit der Novelle drohe für das "Herstellen von Transparenz rund um öffentliche Förderungen" eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Damit würden Auskunftsbegehren - etwa über das Bürgerportal FragDenStaat.at - existenzbedrohend, Information durch Journalisten, Blogger oder zivilgesellschaftliche Organisationen würde unterbunden - und Whistleblower abgeschreckt. Informationen wie jene (auf einen Whistleblower zurückzuführende) über geheimen Förderungen des Landes Niederösterreich an die Erwin Pröll Privatstiftung kämen damit nicht mehr ans Licht, kritisiert das Forum.

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10  Kommentare
10  Kommentare
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jago (57.723 Kommentare)
am 06.01.2019 10:29

Dieser Begutachtungskokolores gehört aus der verkorksten Verfassung wieder ersatzlos hinaus gestrichen!

Die Interessenvertreter sind im Nationalrat vertreten und diskutieren dort die Angelegenheit aus.

Da sind keine "außerparlamentarischen" NGOs, keine exekutiven Regierungs- und Beamtenhierarchien und keine anderen "direkten" Demokraten und Lobbyisten gefragt.

Der Wahlkampf der Parteifunktionäre hat im Hohen Haus nichts mehr verloren!

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 06.01.2019 07:03

Jeder der vom Staat Geld bekommt oder jede Firma die vom Staat einen Auftrag bekommt muss transparent dargestellt werden.
Wer das nicht will muss halt verzichten.
So einfach wäre das, nur dann fallen die Mauscheleien weg, das Machtinstrument der Politik.

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jago (57.723 Kommentare)
am 06.01.2019 10:35

> muss transparent dargestellt werden.

Die Transparenz ist nicht der Öffentlichkeit geschuldet, den Medien sondern den Volksvertretern. Und die müssen verschwiegen sein.

Denn die Unternehmen können sich nicht leisten, ihre Betriebsgeheimnisse öffentlich zu machen. Wozu gäbe es denn sonst ein Amtsgeheimnis.

Das verstehen halt "die Leit" nicht.

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hasta (2.848 Kommentare)
am 05.01.2019 17:57

Ein jeder Betrieb sollte sich am Markt behaupten können und keine wie immer geartete Förderungen des Staats benötigen. Das künstliche erhalten von Betrieben mittels Förderungen verfälscht nur die wirtschaftliche Situation.
Wenn die Produkte gut sind die hergestellt werden lassen sich diese auch auf dem Markt zu einem entsprechenden Preis verkaufen.
Beihilfen nur für Betriebe im volkswirtschaftlichem Interesse. Z.B. Beihilfe für Bergbauern, nach bestimmten Richtlinien, die für alle nachvollziehbar und transparent sind.

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ruhigblut (1.337 Kommentare)
am 05.01.2019 17:53

Tja, alle wollen, aber keiner will!
Für die einen zu wenig, für die anderen zu viel!
Entweder soll jeder geförderte Euro den jemand aus öffentlichen Geldern bekommt, herunter bis zum Empfänger des Heizkostenzuschusses oder niemand!
Damit alle gleich behandelt werden.

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ruhigblut (1.337 Kommentare)
am 05.01.2019 17:54

...niemand in der Transparenzdatenbank angeführt werden.

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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 05.01.2019 11:18

Bravo Innerösterreich!

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 05.01.2019 10:27

Die Landwirtschaft ist in ihrer überkorekten Art vorgeprescht und ist die einzige Branche die alle Daten in die Transparenzdatenbank einbringt.

Der Dank dafür ist ein schon seid Jahren anhaltender Shitstorm, während sich alle anderen Empfänger von öffentlichen Geldern schön bedeckt halten.

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lawandorder (1.001 Kommentare)
am 05.01.2019 12:06

@ bio...

die Neidgesellschaft halt, die einem Landwirt seine Förderungen neidig ist!
Die Bauern sollten einmal streiken, dann schaun wir mal, obs am Sonntag einen Schweinsbraten gibt, im Sommer am Griller ein Steak liegt, Milch, Eier, Käse, Getreide für Brot.

Da tätens schauen, die Förderungsneider.

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jago (57.723 Kommentare)
am 06.01.2019 10:38

> Die Bauern sollten einmal streiken

bis ihren Kühen die Euter platzen

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