Steuern: Stefan Pierer weist SPÖ-Vorwürfe zurück

Von nachrichten.at/apa   04.Oktober 2017

KTM-Chef Stefan Pierer weist die Darstellung der SPÖ über seine Steuerleistung zurück. Die von der SPÖ genannten Einkommensteuerbeträge sind demnach zwar korrekt, betreffen aber nur seine Einkünfte als Aufsichtsrat. Seine deutlich höheren Vorstandsbezüge wurden nach Angaben seiner Sprecherin über eine Firma abgewickelt, wofür Körperschaft- und Kapitalertragsteuer fällig werden.

Die SPÖ hatte behauptet, dass Pierer wegen seines Steuerkonstrukts 2013 nur 2.642 Euro Einkommensteuer bezahlt habe. Pierer weist das zurück: "Die gewählte Struktur ist kein 'Firmenkonstrukt zur Vermeidung von Steuern'. Sie entspricht vollinhaltlich der österreichischen Steuergesetzgebung", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Demnach haben die 2.642 Euro Einkommensteuer nur Pierers Aufsichtsratsbezüge abgedeckt. Seine Tätigkeit als Vorstand der KTM AG habe Pierer aber nicht aufgrund eines Vorstandsvertrages erbracht, sondern aufgrund eines Überlassungsvertrages zwischen der KTM AG und der Pierer Konzerngesellschaft GmbH. Diese Firma habe für die Vergütungen 25 Prozent Körperschaftsteuer bezahlt (ca. 200.000 Euro 2012 und 300.000 Euro 2013). Gewinnausschüttungen an Pierer würden darüber hinaus mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer belegt.

"Dies bedeutet im Falle eines Zufließens an Herrn Pierer eine Gesamtbesteuerung von ca. 46 Prozent, was dem damaligen Spitzensteuersatz (unter Berücksichtigung der Steuerprogression und der Sechstel-Begünstigung) entspricht", heißt es in der Stellungnahme. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die gesamte Pierer Industriegruppe 5.581 Mitarbeiter beschäftige, davon 4.424 in Österreich. Alleine 2017 habe man 400 Arbeitsplätze geschaffen, 10,2 Mio. Euro Körperschaftsteuer bezahlt sowie 41,8 Mio. Euro an Sozialbeiträgen und Lohnnebenkosten.

Schelling-Anzeige wegen Amtsgeheimnis

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) lässt nach der Veröffentlichung von Steuerdaten des KTM-Chefs Stefan Pierer wegen Verletzung des Amts- und Steuergeheimnisses ermitteln. Weil persönliche Daten eines Steuerzahlers veröffentlicht wurden, hat Schelling zudem eine Anzeige an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gerichtet. Den konkreten Fall wollte das Finanzministerium mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht kommentieren.