Sonderklasse in Ambulanz wird möglich

Von nachrichten.at/apa   13.Dezember 2018

Einwänden bezüglich einer Zwei-Klassen-Medizin versuchte die Koalition mit einem Entschließungsantrag entgegenzutreten, wonach die Leistungen in Qualität und Umfang sowie in der Terminreihung unabhängig von der Versicherung zu erfolgen haben.

 Gut und schön meinte dazu etwa die Liste Jetzt (vormals Pilz)-Abgeordnete Daniela Holzinger. Doch sei ein Entschließungsantrag nichts anderes als ein "Wunsch ans Christkind". Die von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) versprochene gesetzliche Klarstellung bleibe aus. Sie sei jedenfalls strikt gegen eine Sonderklasse in der Ambulanz, stelle diese doch einen Bruch mit dem aktuellen System dar.

Opposition skeptisch

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker zeigte sich ebenfalls skeptisch. Ihn stört unter anderem, dass die Koalition bis jetzt nicht imstande sei zu erklären, was nun in den Ambulanzen die allgemeine Klasse und was die Sonderklasse sein soll.

Seitens der SPÖ bedauerte die Abgeordnete Selma Yildirim, dass das Gesetz eine Business-Class für besser Versicherte möglich mache. So könne es passieren, dass ein verletztes Kind warten müsse, wenn ein höher versicherter Mann in die Ambulanz herein marschiere.

VP-Mandatar Norbert Sieber ärgerte sich im Gegenzug, dass hier gegen besseres Wissen Notfallambulanzen in das Gesetz hineininterpretiert würden. Tatsächlich gehe es aber nur um Behandlungen, die früher stationär vorgenommen worden seien und nun ambulant durchgeführt würden.

ÖVP sieht keine Änderung

Die freiheitliche Gesundheitssprecherin Brigitte Povysil erinnerte an den finanziellen Aspekt angesichts von 1,8 Millionen Zusatzversicherten. Mit der Neuregelung würden die Privatversicherungen in die Pflicht genommen, ihre Leistungen auch ambulant zu erbringen. Würde man das nicht so regeln, würden die Gelder in Privatspitäler abwandern. Sozialministerin Beatet Hartinger (FPÖ) meinte, es würde ihr nicht einmal im Traum einfallen, dass es Ungleichbehandlungen in Ambulanzen gebe.

Die ÖVP erklärt, dass mit dem heutigen Gesetzesbeschluss eigentlich gar keine Änderung der bisherigen Regulative entstanden ist. Die Länder hätten immer schon die Möglichkeit gehabt, in ihren Ambulanzen Sonderklasse zu etablieren, tat die Klubpresse kund.

Eigentlich habe man nur einen Entschließungsantrag eingebracht, der die zuständige Ministerin, also Beate Hartinger-Klein (FPÖ), auffordert, mittels Monitoring sicherzustellen, dass keine Unterschiede bei der Behandlung insbesondere bezüglich Umfang und Qualität sowie beim Zugang zur medizinischen Leistung, vor allem bezüglich Terminvergabe und Wartezeiten entstehen. Sollte sich hingegen herausstellen, dass es zu Missständen kommt, soll eine ausdrückliche gesetzliche Regelung kommen, geht aus dem Entschließungsantrag hervor.

Ärztekammer erleichtert

Unmittelbar nach dem Beschluss im Nationalrat hat die Ärztekammer die Ermöglichung einer "Sonderklasse" in Spitalsambulanzen begrüßt. "Damit werden Sonderklassegebühren für jene ambulanten Spitalsleistungen ermöglicht, die bisher stationär durchgeführt wurden", sagte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Er sei erleichtert, dass "am Ende des Tages die Sachargumente gezählt haben".

Mit den Einnahmen könne eine soziale Medizin für alle Bevölkerungsschichten finanziert werden, meinte Szekeres. Eine Zwei-Klassen-Medizin, die Menschen medizinisch benachteiligt, werde es nicht geben. Der Beschluss stelle sicher, dass nicht alle Privatversicherten in eigenen Spitälern behandelt werden, glaubt Szekeres. Das sei ein "wichtiger Schritt zur Absicherung der sozialen Medizin".