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Prozess: Grassers Angst vor einer "Androsch-Situation"

Von Jasmin Bürger, 24. Oktober 2014, 00:04 Uhr
Grasser
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Bild: APA

WIEN. Steuerschonendes Stiftungskonstrukt sollte vor der Finanz halten.

"Wir san bei der Beilage ‚Otto’, samma si do olle einig?": Nicht nur im Stiftungsgeflecht von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser kann man leicht den Überblick verlieren. Auch in den daraus resultierenden Beilagen im Zivilprozess rund um die Grasser’sche Struktur hatte Richter Manuel Friedrichkeit alle Hände voll zu tun, Ordnung zu halten.

Zum dritten Mal trafen Grasser und sein von ihm wegen Falschberatung bei der Veranlagung seines Vermögens aus dem Meinl-Engagement 2007 geklagter früherer Steuerberater Peter Haunold von Deloitte gestern am Handelsgericht aufeinander.

Vier Stunden lang musste sich Haunold den Fragen von Grasser-Anwalt Dieter Böhmdorfer stellen. Er habe von Anfang an zur Offenlegung vor der Finanz geraten, sagte Haunold. Grasser wollte "nicht in eine Androsch-Situation kommen", sagte Haunold, was Grasser nickend bestätigte.

Zur Erklärung: Der frühere SP-Finanzminister Hannes Androsch ist wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Um das zu verhindern, hätte er geraten, entweder alles in Österreich zu versteuern oder eine Struktur mit Liechtensteiner Stiftung zu schaffen "und sich vor Problemen mit der Finanz zu schützen, indem er alles offenlegt". Mit der Offenlegung habe Grasser ihn erst 2009 beauftragt.

Haunold gab zwar zu, Grasser nicht nur bei der Gründung der Waterland Stiftung, von der das gesamte Firmenkonstrukt ausgeht, beraten zu haben, sondern auch von später erfolgten Änderungen – wie der Gründung der SMW OG samt zweier zypriotischer Gesellschaften zum Kauf einer Seevilla in Maria Wörth – gewusst zu haben. Aber: "Bloßes Wissen ist noch keine Beratung."

Und Grasser sei von seinen Empfehlungen abgewichen: Bei den Vertriebsprovisionen, die die Finanz nun auch ihm zurechnet und für steuerpflichtig hält – wovor Haunold Grasser "mündlich" gewarnt habe. Bei der Renovierung besagter Seevilla, wo Grasser auftrat, als ob er über Stiftungsvermögen "verfügen" könne, woraus ebenfalls eine Steuerpflicht entstünde. Und bei Verkaufsverhandlungen über seinen Drittel-Anteil an der Meinl Power Management, der zur Steuerschonung ebenfalls in eine Gesellschaft, MAN Angelus, ausgelagert war, für die Grasser nicht hätte auftreten dürfen.

Stiftungsräte sollen aussagen

Böhmdorfer blieb dennoch dabei: "Es zeichnet sich ab, was rauskommen wird: Dass er alles gewusst und gestaltet hat", warf er Haunold vor. Belegen sollen das laut Böhmdorfer auch mehrere Schreiben der beiden Liechtensteiner Stiftungsräte, die er vorlegte. Die Stiftungsräte sollen nun geladen werden.

Für heuer ruht der Prozess, weiter geht es am 8. Jänner. Befragt werden Grassers neuer Steuerberater und zwei Anwälte zur Frage einer möglichen Verjährung.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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( Kommentare)
am 24.10.2014 13:16

ist zum Waschlappen verkommen.

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Ameise (45.683 Kommentare)
am 24.10.2014 11:59

seit Jahren am Nasenring spazieren.
Das doofe Rumpelchen stilzt...

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Gugelbua (31.923 Kommentare)
am 24.10.2014 11:00

und ja nicht aus der Ruhe bringen lassen, eventuell noch weinen, sowas bezeugt eine Unschuld grinsen

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alterego (858 Kommentare)
am 24.10.2014 08:01

von Hannes Androsch gehört habe,
frage ich mich schon welcher Teufel Frau Bürger
geritten hat, mit einem 23 Jahre zurückliegendem Urteil
politische Agitation, nahe an der Demagogie zu betreiben.

Herr Grasser und Herr Androsch haben schon vom Niveau her
nicht das geringste miteinander zu tun.

Wenngleich natürlich zu hinterfragen wäre warum sich gerade Finanzminister mit der Einhaltung der Gesetze, ihr Ressort betreffend, so schwer tun.
Aber gut: Bandion-Ortner war ja auch Justizministerin. zwinkern

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 24.10.2014 06:06

Jetzt hat die breite Öffentlichkeit endlich einmal erfahren, wie man als Betuchter über eine liechtensteinische sog. intransparente Stiftung Aktiveinkünfte aus Österreich legal steuerfrei einstreifen kann.
Als einzige Bedingung gilt, dass man keinen Einfluss auf die Stiftung haben darf. Das ist wohl die scheinheiligste Gestaltungsform, bzw. Voraussetzung, natürlich nicht für den Normalbürger realisierbar, wie man am Beispiel KHG, sehen kann.
Wer ist bloß für eine solche Gesetzgebung verantwortlich?

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franzmichael (1.654 Kommentare)
am 24.10.2014 06:27

der papst nicht,
schwarz-rot hat sein klientel damit beglückt.

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