Pilz‘ Verzicht ist kein Abschied für immer

Von nachrichten.at/apa   06.November 2017

Peter Pilz nimmt nach seinem Hin und Her sein Nationalrats-Mandat am Donnerstag nicht an: Das bedeutet aber nicht unbedingt einen Abschied für die gesamte Legislaturperiode. Zwar hat er kein Rückkehrrecht auf sein Mandat, wie Parlamentsexperte Werner Zögernitz erklärt. Über Umwege, wenn ein anderer seiner Abgeordneten sein Mandat zurücklegt, könnte Pilz aber wieder nachrutschen.

Statt Pilz wird über die steirische Liste Martha Bißmann einziehen. Er könnte aber im Laufe der Legislaturperiode nachrücken, wenn einer jener Abgeordneten das Mandat zurücklegt, die auf derselben Liste stehen. Pilz war sowohl auf der steirischen Landesliste als auch auf der Bundesliste Nummer Eins. Über die Bundesliste ziehen Alfred Noll, Bruno Rossmann und Alma Zadic ins Parlament ein. Sollte also einer von ihnen oder Bißmann während der Periode aufhören, wäre wieder Pilz am Zug.

Was die Änderung des Namens der Partei beziehungsweise des Parlamentsklubs angeht, hat die Liste Pilz keinen Stress: Zwar darf ein Klub nur im ersten Monat nach der Konstituierenden Nationalratssitzung gegründet werden - den Namen kann man aber jederzeit ändern, bestätigte Zögernitz. Es handle sich um eine Entscheidung des jeweiligen Klubs.

Gleichbahandlungsanwaltschaft schließt Leck aus

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat am Montag anlässlich der Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz ausgeschlossen, dass die Unterlagen im Fall einer Mitarbeiterin des Grünen Parlamentsklub von ihr an Medien weitergegeben wurden.

"Informationen zu konkreten Beratungen werden von der Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstverständlich nicht weitergegeben. Aus rechtlichen Gründen und weil dies das Vertrauen der Menschen untergraben würde, für die die Gleichbehandlungsanwaltschaft da ist. Es ist daher absolut auszuschließen, dass Informationen zu konkreten Beratungsfällen von der Gleichbehandlungsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gelangen", erklärte die Anwaltschaft in einer Aussendung.

Oberste Grundsätze der Arbeit seien umfassende Information, Vertraulichkeit und bestmögliche Unterstützung im Einvernehmen mit der Person, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt hat. Welche Gleichbehandlungsanwältin mit einem konkreten Fall betraut wird, entscheide sich nach einem internen Fallrad. Laut Medienberichten soll eine der Gleichbehandlungsanwältinnen, die mit der Beschwerde gegen Pilz befasst waren, eine Neos-Politikerin gewesen sein.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft betonte, dass Anträge an die Gleichbehandlungskommission nur mit Zustimmung der Betroffenen gestellt werden können. "Ob und wie umfassend Betroffene ihre Rechte geltend machen wollen, ist deren Entscheidung", stellte die Einrichtung, die dem Bundeskanzleramt untersteht, klar.