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Pilz‘ Verzicht ist kein Abschied für immer

Von nachrichten.at/apa, 06. November 2017, 15:48 Uhr
Peter Pilz wird kommenden Donnerstag nicht im Nationalrat angelobt. Er könnte aber zu einem späteren Zeitpunkt nachrücken, falls ein anderer Abgeordneter sein Mandat zurücklegt.  Bild: APA

WIEN. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft schließt aus, dass von ihrer Seite den Medien Unterlagen zugespielt wurden. 

Peter Pilz nimmt nach seinem Hin und Her sein Nationalrats-Mandat am Donnerstag nicht an: Das bedeutet aber nicht unbedingt einen Abschied für die gesamte Legislaturperiode. Zwar hat er kein Rückkehrrecht auf sein Mandat, wie Parlamentsexperte Werner Zögernitz erklärt. Über Umwege, wenn ein anderer seiner Abgeordneten sein Mandat zurücklegt, könnte Pilz aber wieder nachrutschen.

Statt Pilz wird über die steirische Liste Martha Bißmann einziehen. Er könnte aber im Laufe der Legislaturperiode nachrücken, wenn einer jener Abgeordneten das Mandat zurücklegt, die auf derselben Liste stehen. Pilz war sowohl auf der steirischen Landesliste als auch auf der Bundesliste Nummer Eins. Über die Bundesliste ziehen Alfred Noll, Bruno Rossmann und Alma Zadic ins Parlament ein. Sollte also einer von ihnen oder Bißmann während der Periode aufhören, wäre wieder Pilz am Zug.

Was die Änderung des Namens der Partei beziehungsweise des Parlamentsklubs angeht, hat die Liste Pilz keinen Stress: Zwar darf ein Klub nur im ersten Monat nach der Konstituierenden Nationalratssitzung gegründet werden - den Namen kann man aber jederzeit ändern, bestätigte Zögernitz. Es handle sich um eine Entscheidung des jeweiligen Klubs.

Gleichbahandlungsanwaltschaft schließt Leck aus

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat am Montag anlässlich der Belästigungsvorwürfe gegen Peter Pilz ausgeschlossen, dass die Unterlagen im Fall einer Mitarbeiterin des Grünen Parlamentsklub von ihr an Medien weitergegeben wurden.

"Informationen zu konkreten Beratungen werden von der Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstverständlich nicht weitergegeben. Aus rechtlichen Gründen und weil dies das Vertrauen der Menschen untergraben würde, für die die Gleichbehandlungsanwaltschaft da ist. Es ist daher absolut auszuschließen, dass Informationen zu konkreten Beratungsfällen von der Gleichbehandlungsanwaltschaft an die Öffentlichkeit gelangen", erklärte die Anwaltschaft in einer Aussendung.

Oberste Grundsätze der Arbeit seien umfassende Information, Vertraulichkeit und bestmögliche Unterstützung im Einvernehmen mit der Person, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt hat. Welche Gleichbehandlungsanwältin mit einem konkreten Fall betraut wird, entscheide sich nach einem internen Fallrad. Laut Medienberichten soll eine der Gleichbehandlungsanwältinnen, die mit der Beschwerde gegen Pilz befasst waren, eine Neos-Politikerin gewesen sein.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft betonte, dass Anträge an die Gleichbehandlungskommission nur mit Zustimmung der Betroffenen gestellt werden können. "Ob und wie umfassend Betroffene ihre Rechte geltend machen wollen, ist deren Entscheidung", stellte die Einrichtung, die dem Bundeskanzleramt untersteht, klar.

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12  Kommentare
12  Kommentare
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tim29tim (3.205 Kommentare)
am 07.11.2017 14:10

Wie Kern akzeptiert auch Pilz (wenns nicht in meinem Tagebuch steht) nur seine eigene Sichtweise gegen jede Realität bei den Menschen

Nach Aufdeckung schrecken auch beide nicht zurück vor Täter-Opfer Umkehr und wirren Verschwörungstheorien.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.923 Kommentare)
am 07.11.2017 13:51

Der Rücktritt ist nicht notwendig, dieser kleine geerbte Satz des Vaters, das ist doch lächerlich!
Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung habe ich auch überstanden: Ich hätte bei einen Mädchen auf den Busen gegriffen, diese Anschuldigung hat nach 24 Stunden seine Auflösung gefunden. Das Opfer hat von der Anzeige Abstand genommen, als ihr die Polizei sagte, wenn sich der geschilderte Vorfall als Lüge herausstellt, sie dann selber Probleme bekommt. Erstens habe ich darüber sofort meiner Frau informiert, der befreundete Polizist war plötzlich in der Amtshandlung mit mir per "Sie" und ich sollte am nächsten Tag um 14 Uhr zur Aufnahme der sexuellen Belästigung auf die Dienststelle.Als ich am Vormittag eine übrige Zeit hatte,habe ich bei der Polizei angerufen, ob ich früher kommen dürfte und ich musste selber herzhaft in das Telefon lachen, Unschuld gibt Sicherheit, weil diese Anzeige wäre für mich die beste Reklame gewesen wäre, der Rollschuhwirt ein "Busengrapscher"! Also locker bleiben!

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 07.11.2017 14:13

@GunterKoeberl-Marthyn: Was hat aber nun Dein Fall mit jenem von Pilz zu tun? Wofür dient Dein Fall überhaupt als Beispiel?

In Deinem Fall war die Bezichtigung offenbar falsch und Du hattest Glück, dass keine Anzeige gegen Dich erfolgt ist. Es gibt aber auch ganz andere Fälle, z.B., dass die Beschuldigung auf Tatsachen beruht oder dass es sehr wohl eine Anzeige gibt oder dass die Beschuldigung falsch ist, aber jemand doch angezeigt wird und es dann so gut wie unmöglich ist, seine Unschuld zu beweisen.

Unschuld gibt da überhaupt keine Sicherheit. Wenn Du das behauptest, liegst Du einfach falsch. Es ist sicher so, dass nicht alle Fälle so wie Deiner ausgehen...

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pera (53 Kommentare)
am 07.11.2017 10:29

Österreichische
Pilze; zuerst:GEFELDETER GRÜNTEUBLING
dann:SPALTPILZ
jetzt:GRÜNER KNOLLENBLÄTTERPILZ (giftig)
zukünftig:SPEITÄUBLING

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numquamretro (1.490 Kommentare)
am 07.11.2017 09:40

Wer immer es war, es hat funktioniert und dem Land wurde damit ein schwerer Schaden zugefügt. Wer immer es war, es waren keine Patrioten und auch niemand, dem der Rechtsstaat auch nur im Ansatz ein wirkliches Anliegen ist.
Das sollte man nicht vergessen, wenn man/Frau überlegt, jemals wieder Grün zu wählen.

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penunce (9.674 Kommentare)
am 07.11.2017 08:07

Zu viel an "EHR" ist dem PILZ zugekommen, fast alle Zeitungen berichten von seinem "Treiben-Tätigkeiten" in- oder außerhalb des Parlaments!

Man sollte ihn und seine sexuellen Bedürfnisse u. Handlungen, welche sich lt. Glawischnig und andere namentlich bekannte Zeugen (Alpbach!), als wahrscheinlich wahr erweisen werden, rasch ad acta legen, denn wir alle haben wichtigeres zu tun!

Die Grünen sind sind k.o. und das ist gut so, die Pilz-Liste wird auch verschwinden!

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lester (11.380 Kommentare)
am 06.11.2017 21:55

Gerade Pilz der selbsternannte Saubermann, der jahrlang aus dubiosen Quellen versorgt wurde,gerade er beklagt sich jetzt über diese.
Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein.
Auch bei Pilz bewahrheitet sich dieses Sprichwort.

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( Kommentare)
am 06.11.2017 22:01

Gibt es schon ein Gerichtsurteil?

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 06.11.2017 22:36

"Wer anderen eine Grube gräbt,
ist auch ein Hilfsarbeiter."

Das ist egentlich ein dummer Witz und in diesem Zusammenhang eine Beleidigung für die Hilfsarbeiter.

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gscheidle (4.089 Kommentare)
am 06.11.2017 19:39

Der Lack ist nun endgültig ab Herr Pilz.
Vielleicht wurde ihnen wirklich übel mitgespielt. Nur ohne ihr "Hand- und Mundwerk(en)" wäre ihnen die ganze Geschichte erspart geblieben.
Und dann noch der Rücktritt vom Rücktritt zzzz...

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vonWolkenstein (5.562 Kommentare)
am 06.11.2017 16:57

Ich habe bereits vergangene Woche gemeint, dass Herr Pilz spätestens in einem Jahr wieder im NR sitzen wird. Es wird wohl niemand ernstlich glauben, dass Herr Pilz auf ein NR-Gehalt und auf die parlamentarische Immunität freiwillig verzichtet.

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Flachmann (7.126 Kommentare)
am 06.11.2017 16:14

Na ja,irgendwie werma`s schon hindrehen!

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