Pflegegeld wird erhöht, Zugang jedoch erschwert

Von Jasmin Bürger   07.Oktober 2014

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SP) schickt heute ein Gesetz in Begutachtung, das einige Änderungen im Pflegebereich vorsieht. Wichtigste Neuerung: Für Neuzugänge wird es ab 2015 schwieriger, Pflegegeld zu beantragen.

Gab es Pflegegeld der Stufe 1 bisher ab einem Pflegebedarf von 60 Stunden pro Monat, so wird dieses künftig erst ab 65 Stunden gewährt. Die Erhöhung auf Stufe zwei erfolgt erst ab einem Pflegebedarf von 95 statt bisher 85 Stunden.

Durch die Verschärfung soll die Steigerung bei den Neuzugängen gedämpft werden, wie Hundstorfer gestern vor Journalisten erklärte: Statt 71.000 Neuzugängen rechnet sein Ressort nun 2015 mit 65.000.

Wer bereits jetzt Pflegegeld bezieht, für den gelten die geänderten Sätze allerdings nicht.

2016 wird das Pflegegeld erstmals seit 2009 für alle Bezieher von Stufe 1 bis 7 dann um zwei Prozent erhöht. Im Durchschnitt bringt das ein jährliches Plus von 111 Euro für jeden Pflegegeldbezieher.

Warum Verschärfung und Erhöhung nicht zeitgleich erfolgen, erklärte Hundstorfer mit den Kosten: 50 Millionen Euro fallen für die Valorisierung zusätzlich an, die Verschärfung bringe eine "Kostendämpfung" von 20 Millionen pro Jahr. Diese sei auch notwendig, um den steigenden Bedarf bei der 24-Stunden-Betreuung abzudecken: Hier rechnen Experten in den nächsten Jahren mit zusätzlichen Kosten von zehn Millionen Euro pro Jahr.

Dass von den Beziehern der Stufe 1 nur 14 Prozent das Pflegegeld nutzen, um Pflegeleistungen einzukaufen, ist für Hundstorfer kein Grund, daran zu rütteln: Für eine Abschaffung "stehe ich nicht zur Verfügung", sagte er.