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Oberösterreicher nutzen Papamonat am eifrigsten

19. Juli 2018, 11:48 Uhr
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(Symbolbild) Bild: colourbox

WIEN. 6.070 Personen haben seit seiner Einführung am 1. März 2017 einen Antrag auf einen Papamonat ("Familienzeitbonus") gestellt. Besonders beliebt ist dieser in Oberösterreich, Niederösterreich und Wien.

163 Anträge wurden abgelehnt. Das zeigen die Daten zum Familienzeitbonus (Stand Anfang Juni), die Ministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS anführt.

Demnach haben insgesamt bereits 5.907 Personen den Papamonat in Anspruch genommen. Geboren wurden zwischen März 2017 und März 2018 zum Vergleich rund 94.500 Kinder. Die meisten Anträge wurden in Oberösterreich (1.345) gestellt, dahinter folgen Niederösterreich (1.282) und Wien (1.093). Am wenigsten Interesse am Papamonat bestand hingegen in Vorarlberg (277), Kärnten (232) und dem Burgenland (130). Auch 20 Frauen haben einen Antrag auf den Familienzeitbonus gestellt. Davon wurde kein einziger abgelehnt, bei den Männern war das immerhin 163 Mal der Fall.

Ein deutliches Gefälle zeigt sich bei den Berufsgruppen. 60 Prozent aller Anträge stammen nämlich von Angestellten. Auch Arbeiter (20 Prozent) und Vertragsbedienstete (12 Prozent) wollten den Papamonat in Anspruch nehmen. Bei den Beamten stellten immerhin noch 324 Personen (5 Prozent) einen Antrag. Selbstständige hingegen nehmen das Angebot deutlich weniger häufig in Anspruch. Sie haben den Papamonat gerade einmal 124 Mal beantragt, damit machen sie zwei Prozent aller Anträge aus.

Die NEOS wollten in ihrer Anfrage deshalb auch wissen, welche Maßnahmen die Regierung ergreifen wird, um den "verschwindend geringen" Anteil der selbstständig Erwerbstätigen zu steigern. Bogner-Strauß verwies lediglich darauf, dass die geringe Zahl an Antragstellern in der Natur der selbstständigen Tätigkeit liege. Es sei nicht so leicht, einen Betrieb für kurze Zeit zu schließen oder eine Ersatzkraft zu finden. Maßnahmen seien aber keine geplant: "Eine gesetzliche Bevorzugung von Selbständigen gegenüber den Unselbständigen, indem etwa erleichterte Anspruchsvoraussetzungen geschaffen werden, ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich."

Auf die Frage, wie man den Papamonat attraktivieren könnte, meinte Bogner-Strauß, dass es eine Evaluierung geben werde. An der Regelung, dass die Eltern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz und Haushalt haben müssen, hält sie fest. Schließlich gehe es darum, dass sich Väter intensiv ihrer Familie widmen und auch die Mutter unterstützen. Wenn man getrennt lebe, sei das nicht möglich.

Der Familienzeitbonus wurde mit 1. März 2017 eingeführt. Väter können 31 Tage zu Hause bleiben und 700 Euro Kindergeld beziehen, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Bleibt der Betroffene allerdings weiter zu Hause und geht in Karenz, wird dieses Geld vom Kindergeldkonto abgezogen.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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tradiwaberl (15.604 Kommentare)
am 19.07.2018 11:56

"sofern der Arbeitgeber zustimmt"
Und da haperts am System schon wieder.

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