Notfall kann teuer werden: Außenamt will sorglose Touristen zur Kasse bitten

Von Christoph Kotanko   29.Jänner 2013

Für 15 Länder, von Afghanistan bis zur Zentralafrikanischen Republik, gilt derzeit eine Reisewarnung des Außenministeriums. Für 19 weitere bestehen „partielle Reisewarnungen“. Diese beziehen sich auf bestimmte Regionen z. B. in Ägypten, Indien, Israel, Marokko. Dort herrschen nach internationalen Erkenntnissen Gewalt oder Bürgerkrieg.

Österreichische Staatsbürger, die in Problemgebieten als Touristen Schwierigkeiten bekommen und von der öffentlichen Hand gerettet werden müssen, sollten sich auf Folgekosten einstellen.

Außenminister Michael Spindelegger kündigte am Montag bei einem Pressegespräch in Wien an, dass das geltende Gesetz in Hinkunft angewendet wird. „Wir müssen die Sinne dafür schärfen, dass Rettungsmaßnahmen für den Staat unter Umständen sehr teuer sind“, betonte Spindelegger.

„Grob schuldhaftes Verhalten“

Laut Konsulargebührengesetz von 1992 („Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden“) kann die Republik bei „grob schuldhaftem Verhalten“ 10.000 bis 50.000 Euro Kostenersatz – je nach Aufwand – einklagen. Damit wäre ein Teil des Aufwandes abgegolten, den der Staat bei Hilfsaktionen trägt, etwa nach Entführungen in Afrika oder Arabien. Mit solchen Fällen sind Dutzende spezialisierte Beamte manchmal wochenlang befasst.

Bisher wurde das Gesetz noch nie angewendet. Das soll sich ändern, weil es vermehrt leichtsinniges Verhalten von Reisenden gibt.

Eine Liste mit Infos zu Ländern, für die eine Reisewarnung gilt, finden Sie hier.

Derzeit ist der 26-jährige Österreicher Dominik N. im Jemen in der Hand von Entführern. Der Sprachschüler wurde in der Hauptstadt Sanaa gekidnappt und mit zwei Finnen an Al-Kaida „verkauft“. Laut unbestätigten Berichten werden 5,4 Millionen Euro für die Freilassung des Trios verlangt.

Die Republik zahlt nie Lösegeld. Auch in früheren Fällen – etwa für zwei Salzburger 2008 in der Sahara – wurde kein Geld überwiesen. Es gab – zumindest offiziell – nur Zugeständnisse lokaler Behörden.

Homepage für Handynummern

Die Reisewarnung des Außenministeriums auf seiner Homepage ist die Grundlage für die kostenlose Umbuchung oder Stornierung eines Trips. Nicht jedes Reisebüro hält sich daran; Kunden müssen notfalls auf ihrem Recht beharren.

Spindelegger kündigte gestern noch eine Neuerung an: Das Außenministerium gestaltet seine Homepage ab Herbst so, dass sich Fernreisende dort vor dem Abflug freiwillig eintragen können. Das Ministerium muss bei Bedarf nicht umständlich Mobilnummern und Reiserouten rekonstruieren; es kann dann schneller Hilfe leisten.

Pro & Contra: Für Rettung im Ausland zahlen?

Ted:

Lade TED

Ted wird geladen, bitte warten...