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Neues Waffengesetz: Asylwerber dürfen keine Messer mehr tragen

12. Dezember 2018, 00:04 Uhr
Neues Waffengesetz: Asylwerber dürfen keine Messer mehr tragen
Symbolbild Bild: Colourbox

WIEN. Erleichterungen für Jäger, Justizwache und Militärpolizei. Der Eignungstest für einen Waffenpass wird deutlich strenger

Ab 1. Jänner 2019 tritt ein neues Waffengesetz in Kraft. Gestern wurde es im Nationalrat beschlossen. Das neue Gesetz sieht in manchen Bereichen Erleichterungen, in anderen Verschärfungen vor. Die OÖNachrichten haben die Antworten:

 

Ausländer: Das Waffengesetz beinhaltet auch ein Waffenverbot für bestimmte Drittstaatsangehörige, darunter Asylwerber und Asylberechtigte. Nach der Definition des Innenministeriums fällt auch ein Messer darunter. Wenn also ein Asylberechtigter ein Messer bei sich trägt, begeht er eine Verwaltungsübertretung. Ihm droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung eine Haftstrafe. Im Innenressort argumentiert man das Verbot mit dem "eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben".

Jäger: Die österreichische Jägerschaft ist sozusagen die Gewinnerin des neues Gesetzes. Gleich zwei jahrelange Forderungen der Waidmänner und- frauen werden von der Regierung nun umgesetzt. Zum einen dürfen Jäger künftig auch mit Faustfeuerwaffen auf die Pirsch gehen, zum anderen dürfen sie ab 1. Jänner des kommenden Jahres auch Schalldämpfer für ihre Waffen verwenden. Die Schalldämpfer (mit denen die Schüsse immer noch gut hörbar sein werden) sollen Gehörschäden bei Menschen und Tieren vorbeugen.

Militärpolizei und Justizwache: Die Regierung argumentiert, dass Beamte der Militärpolizei und der Justizwache auch im privaten Bereich einer "erhöhten Gefährdung ausgesetzt" sind. Um gegen diese Gefahren künftig besser gewappnet zu sein, dürfen Militärpolizisten und Justizwachebeamte – genau wie Polizisten – auch privat eine Pistole oder einen Revolver mit sich führen.

Sportschützen: Die maximale Anzahl an Schusswaffen, die Sportschützen besitzen dürfen, wird von derzeit fünf auf zehn Stück angehoben. Sportschützen sind auch vom EU-weiten Verbot von "großen" Magazinen ausgenommen. Für alle anderen gilt: Langwaffen dürfen maximal zehn, Pistolen 20 Schuss im Magazin haben.

Psychologischer Test: Die Regeln für den psychologischen Eignungstest für den Waffenpass werden verschärft. Bisher konnte der Test beliebig oft wiederholt werden, wenn ein Prüfling durchgefallen ist. Künftig setzt es nach drei negativen Prüfungen eine zehnjährige Sperre. Jäger müssen weiterhin keinen psychologischen Test ablegen.

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