Neues Ungemach für Grasser an einer Nebenfront
WIEN. Bei Untersuchung der Post-Privatisierung soll der Staatsanwaltschaft einen Beleg für Bestechung gefunden haben.
Es wäre die erste "smoking gun" in den vielen Affären, die die Staatsanwaltschaft derzeit rund um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser untersucht: Bei den Ermittlungen zur Post-Privatisierung soll die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erstmals einen Beleg für einen Geldfluss an Grasser gefunden haben, berichtet das aktuelle "News".
Von den 350.000 Euro Provision, die die Raiffeisen Centro Bank (RCB) im Zuge des Börsegangs an Grassers einstige Vertraute Peter Hochegger und Walter Meischberger gezahlt hat, sollen 50.000 Grasser zugeordnet worden sein, das belegen laut "News" Dokumente der Ermittler. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung, Grasser weist die Vorwürfe zurück.
WKStA-Sprecher Norbert Hauser bleibt auf OÖNachrichten-Anfrage zurückhaltend: Die Auswertungsergebnisse der bei einer Hausdurchsuchung bei der RCB im heurigen Sommer sichergestellten Unterlagen lägen seiner Behörde "noch nicht vor", daher "kann ich dazu nichts sagen". Er rechnet damit, dass die Ergebnisse "in den nächsten Wochen" an die WKStA geliefert werden. Untersucht wird die Sache freilich schon seit 2012, die Hausdurchsuchung war nur der jüngste Schritt der Ermittler.
Warten heißt es auch an den beiden anderen Fronten Grassers mit der Justiz: In der Causa Buwog liegt der Vorhabensbericht der WKStA im Justizministerium zur Entscheidung durch den Weisenrat. Die Staatsanwaltschaft soll eine Anklage vorhaben. Für eine Entscheidung über ein mögliches Finanzstrafverfahren wartet die WKStA auf Unterlagen.
Die Häscher und Schergen des Innen - und Justizministerium verfolgen diesen verdienstvollen Mann. Gewährt im doch eine standesgemäße Frühpension, er hat lange genug für das Vaterland geschuftet !
Garnix wird passieren, denn solange nicht auch Schüssel und Khol vor dem Kadi stehen, wird auch Grasser ungeschoren bleiben.
Die ÖVP-Justiz unter einem unfähigen Minister ist nicht daran interessiert, die Causa zu einem Ende zu bringen, man hofft offenbar auf Verjährung, um die Akten in der Rundablage entsorgen zu können.
Es gilt natürlich die UV