Neue Arbeitszeitregelung: 12-Stunden-Tag ab 2019 möglich

Von nachrichten.at/apa   15.Juni 2018

Die beiden Regierungsparteien haben sich dabei laut eigenen Angaben an einem Sozialpartner-Papier aus dem Jahr 2017 orientiert.

Einen entsprechenden Gesetzestext haben die Koalitionsparteien am Nachmittag als Initiativantrag im Parlament eingebracht. Bei der geplanten Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden soll es Einschränkungen geben, heißt es in dem Papier. Für die 11. und 12. Stunde gibt es demnach bei überwiegenden persönlichen Interessen - etwa Kinderbetreuungspflichten - für jeden Arbeitnehmer ein Ablehnungsrecht.

Die weiteren Eckpunkte der von ÖVP und FPÖ ausverhandelten Arbeitszeitregelung: Der 8-Stunden-Tag als gesetzliche Normalarbeitszeit soll gesichert bleiben, zugleich die 4-Tage Woche gesetzlich ermöglicht werden. Neben der täglichen (8 Stunden) soll auch die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden beibehalten werden, kollektivvertragliche Regelungen der Normalarbeitszeit blieben ebenfalls unberührt, heißt es. Das Modell der Sozialpartner, das von Gewerkschaftsseite am Ende freilich nicht akzeptiert wurde, sah ursprünglich eine Erhöhung der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 auf 10 Stunden pro Tag vor.

 

Video: Die von ÖVP und FPÖ geplante Flexibilisierung der Arbeitszeiten soll ab dem kommenden Jahr gelten. Laut Regierung bringt die umstrittene Regelung Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf laut den ÖVP-FPÖ-Plänen wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten. Keine Änderungen soll es bei den Zuschlägen geben. Ein weiterer Punkt: Entkriminalisierung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei freiwilliger Gleitzeit auf 12 Stunden, fünfmal pro Woche bei gleichbleibendem Regelungsregime. Nicht übertragbare Gleitstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode wie bisher mit Zuschlag - Zeit oder Geld je nach Vereinbarung - vergütet. Ausnahmemöglichkeiten von der Wochenend- und Feiertagsruhe soll es maximal vier Mal im Jahr geben, allerdings nicht an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden. Die mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben und Zeitschulden in den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum soll durch Kollektivvertrag ermöglicht werden.

Ziel der Flexibilisierung ist laut den Regierungsparteien die "Anpassung an die modernen Lebensverhältnisse und Lebenswelten". Für Pendler und Familien soll es demnach mehr Freiheit und Freizeit geben, auch von besseren Möglichkeiten zum verlängerten Wochenende ist die Rede. Für die Wirtschaft ergebe sich aus dem Maßnahmen eine "Auftragssicherheit durch die Abdeckung von Spitzenzeiten". Die Politik der Gewerkschaft, die bereits in den vergangenen Tagen gegen die Arbeitszeitflexibilisierungspläne der Regierung mobil gemacht hatte, sehen ÖVP und FPÖ im Gesetz verankert. Die Systematik der gewerkschaftlichen Betriebsvereinbarung, die jetzt gilt, werde zukünftig ins Gesetz geschrieben, heißt es in dem Papier.

Für das Gesetzesvorhaben soll es übrigens keine normale Begutachtungsphase geben, geplant ist laut ÖVP und FPÖ nur eine umfassende Ausschussbegutachtung im Parlament. Der Beschluss im Nationalrat ist für Juli geplant. Am 1. Jänner 2019 soll das Arbeitszeitflexibilisierungsmodell dann in Kraft treten.

Video: Die Regierungsparteien haben im Parlament einen Initiativantrag für flexiblere Arbeitszeiten eingebracht. Auf freiwilliger Basis soll es ab Jänner erlaubt sein, täglich bis zu zwölf Stunden zu arbeiten.

"Schweinerei" und "Verrat"

SP-Abgeordneter Josef Muchitsch sprach wörtlich von einer "Schweinerei" und einem "Verrat" an den Arbeitnehmern.

Zuvor war seitens SP-Klubobmann Andreas Schieder während der Debatte zu Sozial-, Gesundheits- und Arbeitsvorhaben der EU eine Stehpräsidiale beantragt worden, da er die Zuweisung des Initiativantrages an den Wirtschaftsausschuss für "falsch" erachtete, zuständig sei vielmehr der Sozialausschuss. Die Fraktionen konnten danach in der Präsidiale keinen Konsens erzielen, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) entschied daraufhin, dass die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss aufrecht bleibt.

Beispiele

Das Sozialministerium hat erste Beispiele zum geplanten Arbeitszeitmodell von ÖVP und FPÖ errechnet:

- Bei einer Hochzeit an zwei Samstagen in einem Gasthaus arbeiten Kellner und Koch je zweimal 11 Stunden. Die 9. Stunde wird durchgerechnet, die 10. und 11. Stunde sind jeweils Überstunden mit 50 Prozent. Bei beiden Mitarbeitern entsteht ein Zeitguthaben von 8 Stunden (2 Stunden Normaltarif und 4 Überstunden mit Zuschlag). Dafür bekommen sie einen Tag frei.

- Ein Installateur braucht am Donnerstag 11 Stunden, weil er zwischendurch ein Ersatzteil beschaffen muss. Es entsteht ein Zeitguthaben von 4 Stunden (1 Stunde Normaltarif, 2 Überstunden mit Zuschlag). Am Freitag danach geht er dafür um 12.00 Uhr nach Hause.

- Ein IT-Programmierer arbeitet mit Gleitzeit. Er arbeitet 8 - 10 - 10 - 12 Stunden und schließt das Projekt am Donnerstag ab. Er kann dafür am Freitag zu Hause bleiben.

- Ein großer Auftrag in der Industrie: Ein Arbeiter arbeitet sechs Wochen lang je 52 Stunden (je 4 mal 10 und 1 mal 12 Stunden. Das Zeitguthaben danach: 30 Stunden zum Normaltarif und 42 Überstunden mit Zuschlag macht insgesamt 93 Gutstunden. Das ermöglicht laut Rechenbeispiel des Sozialministeriums zweieinhalb Wochen Urlaub oder eine alternative Auszahlung.

Video: Der neu gewählte ÖGB-Chef Wolfgang Katzian kritisiert die Pläne der Regierung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und dem Zwölfstundentag scharf. Auch Streiks schließt er nicht aus.