Litauen-Affäre: Ministerium setzte Frist
In der Debatte um die umstrittene Freilassung des russischen Ex-KGB-Offiziers Mikhail Golowatow durch die österreichischen Behörden sind am Wochenende neue Details bekannt geworden: Jene Frist, nach der Golowatow am Flughafen Wien-Schwechat nach seiner ...
In der Debatte um die umstrittene Freilassung des russischen Ex-KGB-Offiziers Mikhail Golowatow durch die österreichischen Behörden sind am Wochenende neue Details bekannt geworden: Jene Frist, nach der Golowatow am Flughafen Wien-Schwechat nach seiner vorübergehenden Anhaltung vor knapp zwei Wochen wieder freigelassen wurde (die OÖNachrichten berichteten), wurde direkt vom Justizministerium bestimmt. „Die Frist wurde vom Justizministerium gesetzt“, sagt der zuständige Staatsanwalt Karl Schober im aktuellen „profil“.
Konkret hatten die österreichischen Behörden Golowatow, der von Litauen per EU-Haftbefehl gesucht wird, zwar vorübergehend festgenommen, aber nach nicht einmal 24 Stunden wieder laufen lassen, weil Litauen der Aufforderung, den Haftbefehl zu begründen, innerhalb dieses Zeitraums nicht ausreichend nachgekommen sei.
Golowatow, für den die Unschuldsvermutung gilt, wird vorgeworfen, für die Vorgänge in der „Blutnacht von Vilnius“ verantwortlich zu sein: Am 13. Jänner 1991 hatte die sowjetische Armee versucht, die Unabhängigkeitsbestrebungen Litauens gewaltsam zu verhindern. 14 Menschen waren dabei ums Leben gekommen. Golowatow war Befehlshaber der russischen Eliteeinheit „Alpha“.
Justizministerin Beatrix Karl (VP) hatte das Vorgehen der österreichischen Behörden bisher verteidigt, alles sei rechtlich korrekt abgelaufen.
In einer Stellungnahme zu Schobers Aussagen bleibt das Ministerium bei dieser Linie: Das Justizministerium sei in Auslieferungsangelegenheiten „Übermittlungsbehörde und alleiniger Ansprech- und Kontaktpartner mit ausländischen Behörden“. Daher sei die Fristsetzung „natürlich über das Justizministerium erfolgt“.
Allerdings sei die „inhaltliche Entscheidung in übereinstimmender Rechtsansicht“ zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Ministerium getroffen worden.
Berichte, wonach Österreich Golowatow bis zu 48 Stunden hätte festhalten und Litauen damit noch mehr Zeit für eine Konkretisierung des Tatverdachts geben hätte können, hat Justizministerin Karl zuletzt mit Verweis auf die Menschenrechtskonvention zurückgewiesen. Der Fall hat zu schweren Verstimmungen in den diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich und Litauen geführt.
die Finnen für den Hrn. G. ein Visum für die EU ausgestellt ? Das wäre auch zu hinterfragen. Ansonsten würde ich gern wissen, ob die Frau Karl eigentlich mit dem Hrn. Karl verwandt ist. Vermutlich doch ?
Es wurde für die EU von Finnland ein Visum ausgestellt, Österreich hat aufmerksam die Verhaftung durchgeführt und hat jetzt das "Bummerl"!Der Druck aus Moskau war so hoch und für Litauen wäre es ein noch grösseres Problem geworden, die können sich auch den Abbruch der Handelsbeziehungen mit Moskau nicht lesiten! Der Mann wird sich in Zukunft hüten, in die EU einzureisen und das ist auch ein Erfolg! Der Mörder ist daher "ausgesperrt", auch in den USA und das ist einmal eine andere Variante der Bestrafung! Eine Entschuldigung an Litauen kostet kein Geld und löst diplomatisch die Situation!
...ist ja, dass sich die MinisterInnen auf die Beamtenschaft ausreden, dabei weiß jedes Kind, dass die Politiker letztverantwortlich sind!
Wofür werden die denn überhaupt von uns Steuerzahlern fürstlich entlohnt?
...welchen Posten die Karl besetzt, sie is afoch zu unfähig in jeder Position.
Wär besser sie würd daham bleiben...
So ein Fräulein Beatrix ,kann nur in Österreich Justizministerin sein.
Wir haben ja lauter weicheier in der Regierung.
Die Balten haben recht , wenn sie uns abstrafen, denn mit solchen Beamten ist kein Staat zu machen
in der politisch unabhängigen obersten Justiz. Und dann Schwamm drüber. Nationales Interesse.
Is a Karl.
Eh klar.
Und der Staatsanwalt kriegt an Orden ?