Landeshauptleute: Bund entscheidet über Bleiberecht
STEGERSBACH. LH-Konferenz findet keinen einheitlichen Kurs im Asylverfahren.
Zum für ihn letzten Mal trat Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SP) am Freitag in Stegersbach als Gastgeber der LH-Konferenz auf. Niessl übergibt im Februar sein Amt an Hans-Peter Doskozil. Bereits am Vorabend wurde mit Michael Häupl ebenfalls ein Langzeitmitglied verabschiedet. Dafür gab Michael Ludwig (SP) als Wiener Bürgermeister seine Premiere in der erlauchten Runde.
Streitpunkt Bleiberecht
Inhaltlich gab es im zwischen Bund und Ländern heikelsten Punkt, der Forderung von Markus Wallner (Vorarlberg, VP) und Peter Kaiser (Kärnten, SP), die Entscheidung über humanitäres Bleiberecht für abgewiesene Asylwerber den Ländern zu übertragen, keine Einigung.
Man konnte sich angesichts des Falls eines umstrittenen Abschiebeversuchs einer schwangeren Mutter im Ländle nur auf einen Appell an die Bundesregierung einigen, künftig mit "höherer Sensibilität" vorzugehen. Wallner brachte eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Card ins Spiel, nach der die Länder bei Fragen wie "Wer darf hinein? Wer darf bleiben?" mehr Mitsprache hätten.
Einen Fortschritt gab es hingegen in Sachen Kompetenzbereinigung. Die Landeshauptleute vereinbarten mit Justizminister Josef Moser (VP), dass die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe zum Bund wandert. Damit verbunden war die Auflage, dass es in dem Bereich keine Verschlechterung, sondern im Gegenteil eine Weiterentwicklung geben müsse. Die SPÖ hatte ihre Zustimmung zum bereits ausverhandelten Paket zur Kompetenzbereinigung vom Zustandekommen einer derartigen 15a-Vereinbarung abhängig gemacht. Womit nun einem Abschluss am 6. Dezember nichts mehr im Weg stehen sollte, sagte Moser.
An der Konferenz nahm mit dem für den EU-Haushalt zuständigen Günther Oettinger erstmals auch ein EU-Kommissar teil. Die Landeshauptleute plädierten dabei für eine rasche Einigung auf das neue EU-Budget, um Klarheit zu bekommen. Positiv merkten sie an, dass die – zunächst beim mehrjährigen Finanzrahmen umstritten gewesene – Regionalförderung außer Streit gestellt sei.
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......bei vielen Einwanderungsparagraphen fehlt einfach nur der "Wahrheitsgehalt" ja ja wer möchte nicht mehr als es das Gesetz darstellt!
"Die Landeshauptleute vereinbarten mit Justizminister Josef Moser (VP), dass die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe zum Bund wandert. Damit verbunden war die Auflage, dass es in dem Bereich keine Verschlechterung, sondern im Gegenteil eine Weiterentwicklung geben müsse. Die SPÖ hatte ihre Zustimmung zum bereits ausverhandelten Paket zur Kompetenzbereinigung vom Zustandekommen einer derartigen 15a-Vereinbarung abhängig gemacht. Womit nun einem Abschluss am 6. Dezember nichts mehr im Weg stehen sollte, sagte Moser."
Wenn es sich bei den Beschluss nur um österreichische Kinder handelt, kann und würde ich zustimmen!
Aber sollten damit die Kinder der wirtschaftlichen Zudringlinge auch gemeint sein, dann ist es eine Fehlentscheidung und ich und andere würden dagegen stimmen, die Asylantenkinder sind dabei zeitbegrenzt auszunehmen!
Die Unterscheidung in diese Kategorien kann ich nicht nachvollziehen. Es ist reine Willkür, wer zum Volk gehört oder wer eine Staatsbürgerschaft bekommt. In vielen Ländern gilt, ist man geboren im Land, bekommt man automatisch die Staatsbürgerschaft. In Österreich ist das derzeit nicht der Fall.
Zudringlinge ist unnötig beleidigend, Flüchtende haben Gründe für ihre Flucht.