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Justiz: VP-Klubchef will U-Richter wieder einführen

Von luc, 22. Dezember 2011, 00:04 Uhr
Justiz: VP-Klubchef will U-Richter wieder einführen
Kopf: „Enorme Zweifel“ an der Justiz Bild: Zinner

WIEN. Wegen der vielen Pannen und verschleppten Ermittlungen in den aktuellen Korruptionsaffären will nun auch die Politik gegensteuern. Es gebe „enorme Zweifel“ an der 2008 novellierten Strafprozessordnung, sagte VP-Klubchef Karlheinz Kopf in einer Journalistenrunde.

Kern der damaligen Reform war die Abschaffung des weisungsfreien Untersuchungsrichters. Seither leiten die Staatsanwälte die kriminalpolizeilichen Ermittlungen. An deren Ende entscheiden sie – wie schon vor der Reform – über die Anklageerhebung.

Kopf möchte diese Verknüpfung durch die Wiedereinführung der U-Richter als Ermittlungschefs wieder trennen. Denkbar sei alternativ auch die Kontrolle der Staatsanwaltschaft durch das Parlament. So könnten nicht zur Anklage gebrachte prominente Fälle in einem eigenen Ausschuss geprüft werden. „Eine Novellierung ist bereits im Gange“ und werde 2012 kommen, kündigte Kopf an.

Derzeit liegt ein Evaluierungsbericht einer Forschungsgruppe der Universitäten Wien, Graz und Linz im Parlament. Justizministerin Beatrix Karl (VP) will den Schlüssen daraus „nicht vorgreifen“. Weshalb sie sich auf OÖN-Anfrage auch nicht auf eine Wiedereinführung der U-Richter festlegen wollte.

SPÖ will Bundesstaatsanwalt

SP-Justizsprecher Hannes Jarolim hält nichts von diesem Rückbau. Er will, dass das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten von der Justizministerin zu einem neu zu schaffenden Bundesstaatsanwalt wandert. Dieser solle „zumindest per Zweidrittelmehrheit im Parlament“ gewählt werden. Damit sich die Staatsanwaltschaft als echte „justizielle Führung“ polizeilicher Ermittlungen etablieren könne, müsse diese auch entsprechend aufgestockt werden. Denn in einem Punkt ist sich Jarolim mit Kopf einig: Der Einsatz der Justiz müsse angesichts der Lage „verschärft werden“. Es könne „nicht wie beim Meinl-Verfahren sein, dass einem Staatsanwalt acht Anwälte gegenüberstehen und der Staatsanwalt sich dann entnervt versetzen lässt“.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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( Kommentare)
am 22.12.2011 21:13

ständige Veränderungen ob sinnvoll oder nicht, wichtig ist den Betrieb mit sich selber zu beschäftigen, da fallen dann die meisten Gaunereien wegen Verjährung unter den Tisch.

Auf die Art könnte die Zeit Schüssel 1 und 2 auch noch einen etwas schummrigen Glanz behalten.....

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honoridefix (2.064 Kommentare)
am 22.12.2011 11:41

unabhängiger Untersuchungsrichter ein Kardinalfehler, zuletzt bestätigt in der noch immer ungeklärten, unsäglichen Kampusch-Affäre mit der Reinwaschung von Staatsanwälten durch Staatsanwälte!

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sting (7.357 Kommentare)
am 22.12.2011 11:59

Die Ausschaltung einer unabhängigen und weisungsfreien Ermittlungstätigkeit war die Versicherung einiger Politgangster.

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( Kommentare)
am 22.12.2011 10:42

Warum nimmt man nicht die allseits bekannten Nehmer, Abcasher und Provisionshaie in U-Haft, da würden schnell einige davon singen wie die Lercherl und somit die Verfahren deutlich verkürzen.

Aber solange gefinkelte Winkelabvokaten unfähigen Staatsanwälten und Richtern gegenüberstehen, ist die Justiz am Boden.

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