Hürden für Volksbefragungen in Land und Gemeinden sinken

Von Markus Staudinger und Heinz Steinbock   09.Jänner 2015

Gesenkt werden die Hürden für die Einleitung von Volksbefragungen sowohl auf Landesebene (von derzeit acht auf vier Prozent) als auch auf Gemeindeebene (Details siehe Kasten). Gelten sollen die neuen Regelungen ab 1. Oktober.

Doch während bei der Landesregelung Einigkeit zwischen allen Parteien herrscht, zeigt sich die die SPÖ bei den Gemeinden unzufrieden. Sie wollte bekanntlich eine einheitliche Hürde von vier Prozent in allen Gemeinden.

Die auf schwarz-grünen Vorschlag vereinbarte Staffelung nach Gemeindegröße sei "ungerecht und benachteiligt Bürger von Kleingemeinden", klagte gestern SP-Klubchef Christian Makor. "Da fehlt der ÖVP offenbar der Mut zu einer konsistenten Linie – und die Grünen spielen als brave Koalitionäre mit." Dem Gesamtpaket werde die SPÖ am 29. Jänner im Landtag dennoch grundsätzlich zustimmen, sagt Makor – bei den Gemeinden werde er aber (voraussichtlich erfolglose, Anm.) Abänderungsanträge stellen.

VP-Klubchef Thomas Stelzer verteidigt die Staffelung: "Bisher waren für Gemeinde-Volksbefragungen die Unterschriften von 25 Prozent der Wahlberechtigten notwendig", sagt er. Das neue Modell bringe daher in jedem Fall eine Verbesserung.

Grünen-Klubchef Gottfried Hirz sagt: "Uns ging es um eine Senkung der Zugangshürden – und das ist auf allen Ebenen gelungen." Entgegen den SP-Wünschen habe Schwarz-Grün durchgesetzt, dass auch über Abgaben, Gebühren und Gemeindeverordnungen Befragungen stattfinden können.

FP-Klubchef Günther Steinkellner, dessen Partei seit Jahren auf einen Ausbau der direkten Demokratie pocht (dann kam die SPÖ mit ihrem Vorschlag, später Schwarz-Grün), kündigte die Zustimmung seiner Partei an: "Natürlich wären auch uns niedrigere Hürden lieber gewesen", sagt Steinkellner. "Wichtig war aber, die hohen Prozentsätze auf Landesebene zu reduzieren. Mit vier Prozent kommen wir wieder auf den Stand wie bei der Musiktheater-Befragung."

Gesenkt werden auch die Hürden für Bürgerinitiativen. Diese müssen sowohl auf Landesebene als auch auf Gemeindeebene nur noch zwei Prozent der Wahlberechtigten (jedoch mindestens 25 Personen) unterschreiben, damit sie im Landtag bzw. Gemeinderat behandelt werden.

Auf Ende Jänner verschoben wurde die Diskussion über den rot-blauen Wunsch, die U-Ausschuss-Regeln im Landtag an jene im Bund anzupassen.

Volksbefragungen: Gemeinden und Beispiele

In Linz und Wels können künftig vier Prozent der Wahlberechtigten eine Volksbefragung erzwingen, in Steyr fünf Prozent. Das entspricht den Wünschen der drei Statutarstädte.

In allen anderen Gemeinden greift eine gestaffelte Regelung: In Gemeinden mit weniger als 1000 Wahlberechtigten (Kategorie I) sind die Unterschriften von 18 Prozent der Wahlberechtigten erforderlich (Untergrenze: 50 Unterschriften). In Gemeinden mit 1001 bis 10.000 Wahlberechtigten (Kategorie II) sind 15 Prozent, in Orten mit mehr als 10.000 Wahlberechtigten 9 Prozent notwendig. (Kategorie III).

Dazu gibt es Höchstwerte: In Kategorie I sind höchstens 150 Unterschriften notwendig, in Kategorie II höchstens 900. Das soll verhindern, dass etwa in einem Ort mit 980 Wahlberechtigten mehr Unterschriften erforderlich sind als in einem Ort mit 1001 Wahlberechtigten. In zwei Fällen gibt es einen Widerspruch: Befragungen in Traun und Leonding benötigen mehr Unterschriften als in der größeren Stadt Steyr.

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