Gesetzesnovelle: Das ändert sich beim Zivildienst
WIEN. Das neue Zivildienst-Gesetz wird am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen. Das kündigte das Büro der zuständigen Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Samstag an.
Wesentlichste Punkte sind, dass die Zivildiener aufgefordert sind, eine Staatsbürgerschaftskunde zu absolvieren und dass längerer Krankenstand leichter zu einer (vorübergehenden) Entlassung aus dem Dienst führt.
Bei letzterem Punkt gab es nach der Begutachtung noch eine Änderung. Statt der bisher vorgesehenen 21 Kalendertage sind es nun 24, die ein Zivildiener während seines Diensts im Krankenstand sein darf. Fehlt er öfter, wird er entlassen und muss zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auch an einer anderen Stelle die verbliebene Dienstzeit nachholen. Gegenwärtig ist eine Beendigung des Diensts nur bei einer durchgehenden Dienstunfähigkeit von 18 Tagen möglich. Kommt der Zivi zwischendurch einen Tag in die Arbeit, beginnt die Frist neu zu laufen.
Neu eingeführt wird durch die Novelle eine Art Staatsbürgerschaftskunde, die von den jungen Männern in einem E-Learning-Tool absolviert werden muss. Die (Computer-)Infrastruktur muss von den Trägern zur Verfügung gestellt werden, was denen in der Begutachtung missfiel.
Auch für Vorgesetzte von Zivildienern wird es künftig ein E-Learning-Tool geben, das über die Rechte und Pflichten, das Wesen des Zivildienstes sowie ein angemessenes Führungsverhalten informiert. Die Absolvierung des Moduls ist verpflichtend und muss spätestens alle drei Jahre wiederholt werden.
Neuerungen gibt es zudem bei der Anerkennung von Trägerorganisationen. Gegenüber der Begutachtung geändert wurde, dass auch in bestehende Anerkennungsbescheide eingegriffen werden kann, wenn sich gezeigt hat, dass die bewilligten Plätze deutlich über dem tatsächlichen Bedarf liegen. Grundsätzlich wird festgehalten, dass die Anerkennung einer Organisation als Träger widerrufen wird, wenn diese drei Jahre keinen Zivildiener angefordert hat.
Dass das Innenressort hier etwas strenger wird, hängt damit zusammen, dass das Potenzial an Zivildienern durch geburtenschwache Jahrgänge geringer wird. Laut Edtstadler ist alleine seit dem Jahr 2010 die Zahl der tauglichen Wehrpflichtigen von rund 39.600 auf 30.800 im Jahr 2017 zurückgegangen. Trotzdem konnten im Vorjahr 14.907 Männer den 1.687 Zivildienstorganisationen zugewiesen werden. Heuer werden es voraussichtlich nur noch rund 14.500 Zuweisungen sein.
Eine Kleinigkeit enthält die Novelle noch und zwar für jene Zivildiener, die sich später doch für einen Dienst mit der Waffe erwärmen können, also zum Beispiel Polizisten werden wollen. Bisher konnten sie sich nur ein Jahr von ihrer Zivildienstpflicht (nach dem eigentlichen aktiven Dienst) befreien lassen, um sich für einen Wachkörper qualifizieren zu können. Fielen sie also bei der Aufnahmeprüfung für die Exekutive durch, war es das schon mit dem Berufswunsch. Nunmehr kann man ein zweites Mal beantragen, dass die Zivildienstpflicht für zwölf Monate erlischt.
Krankheit wird in der Leistungsgesellschaft nicht toleriert.
Das Individuum hat zu funktionieren.
Willst alle in den ÖD schicken?
(duck)
> Das neue Zivildienst-Gesetz wird am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen.
Wie immer
mitsamt Deppen-Hyphen
Wesentlichste Punkte sind, dass die Zivildiener aufgefordert sind, eine Staatsbürgerschaftskunde zu absolvieren und dass längerer Krankenstand leichter zu einer (vorübergehenden) Entlassung aus dem Dienst führt.
Weil Sich lt. ÖVP wer aussucht, wenn er krank wird.
ÖVP sieht alle als Kranke Individien an. Auch interessant.
Warum nur Männer einen Zivildienst verpflichtenden unter Zwang absolvieren müssen, ist auch verfassungsechtlich zweifelhaft.
Gleichheitsrecht für Österreicher: „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.“ (Art 2 StGG 1867, auch Art 7 B-VG 1920): Ursprünglich garantierte der Gleichheitssatz damit nur eine Rechtsanwendungsgleichheit („Gleichheit vor dem Gesetz“), d. h. dass das Gesetz vor jedem gleich anzuwenden sei, also dass jede Person, unabhängig vom Stand, Klasse, Geschlecht, Bekenntnis etc. dem Gesetz unterstehe. Dies sollte hauptsächlich die Vollziehungsorgane binden und vor Willkür derselben schützen.
Du könntest ja auch den AiKju anzweifeln
Und die Messmethode...
Die Auswahlmethode wäre sicher interessant für Zivildienst.
Beim Bundesheer weiss Ich es.
War ja 8 Monate in Wien Grundwehrdiener.