Fortpflanzungs-Medizin: ÖVP für Neuregelung

Von Jasmin Bürger   29.November 2014

Die von SPÖ und ÖVP geplanten Änderungen in der Fortpflanzungs-Medizin (siehe unten) hatten zuletzt in der Volkspartei zu kontroversen Diskussionen geführt (die OÖNachrichten berichteten). Weshalb VP-Klubchef Reinhold Lopatka seine Abgeordneten gestern zu einer Sitzung mit Experten wie dem Linzer Genetiker Markus Hengstschläger geladen hatte.

VP-Chef Reinhold Mitterlehner, der in der Vorwoche noch ein Freigeben der Abstimmung angedacht hatte, zeigte sich schon vor der Sitzung zuversichtlich, dass am Ende "ziemlich alle" im schwarzen Klub dem Gesetzesentwurf zustimmen. Er verstehe, dass es bei diesem heiklen Thema Bedenken gebe, die meisten seien aber "sachlich" auszuräumen, sagte Mitterlehner.

Die Debatte im Klub dauerte dann mehr als zwei Stunden. Hengstschläger, der Justizminister Wolfgang Brandstetter (VP) und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SP) bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs beraten hatte, verteidigte diesen mit Verweis auf die hohen ethischen Normen, die eingehalten würden.

Nach der Sitzung, an der auch Brandstetter teilgenommen hatte, sprach VP-Klubchef Lopatka von "breiter Zustimmung". Der Entwurf berücksichtige "sowohl den notwendigen Schutz des frühkindlichen Lebens als auch die Interessen von Eltern sowie die jüngsten Gerichtsentscheidungen". Das habe "den Meinungsbildungsprozess im VP-Klub erleichtert", sagte Lopatka.

Zustimmung signalisierte auch VP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm, die geplanten Änderungen seien "ganz im Sinne der Frauen", Justizsprecherin Michaela Steinacker sprach von "klaren Regeln mit Augenmaß".

Huainigg weiter dagegen

Einzig Behindertensprecher Franz Josef Huainigg ist weiter nicht überzeugt: "Hier wird das Leben in wertes und unwertes Leben unterschieden." Er werde dem Gesetz "nicht zustimmen, so lange nicht auch bei Spätabtreibungen aufgrund von Behinderungen bessere und eindeutigere Rahmenbedingungen geschaffen werden."

Die Begutachtungsfrist für den Entwurf endet nächste Woche. Dann soll das Gesetz rasch durch den Ministerrat und dem zuständigen Parlamentsausschuss zugewiesen werden. Ein Beschluss im Plenum geht sich heuer allerdings nicht mehr aus.

Das gibt den VP-Abgeordneten noch Zeit für eine Entscheidung, könnte im Bereich der Samenspenden aber auch zu einer durchaus heiklen Übergangsphase führen: Weil die vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Gesetzespassagen, die ein Verbot von Samenspenden an lesbische Paare vorsehen, mit 31. Dezember ihre Gültigkeit verlieren, ist diese Frage bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes – voraussichtlich am 1. April 2015 – ungeregelt. Bis dahin wären Samenspenden dann auch für alleinstehende Frauen erlaubt.

Das ist derzeit ausgeschlossen und soll auch mit der Neuregelung nicht geändert werden.

 

Geplante Neuerungen

Auslöser für die Neuregelung ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, mit dem das Verbot von Samenspenden für lesbische Paare aufgehoben wurde. Die Regierung will auch Empfehlungen der Bioethikkommission in der Fortpflanzungsmedizin umsetzen.

Nicht nur zwei Frauen in Partnerschaft können ihren Kinderwunsch künftig mittels Samenspende erfüllen. Auch heterosexuelle Paare sollen bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) künftig auf fremde Samenspenden zurückgreifen können.

Erlaubt werden soll künftig auch eine Eizellenspende, allerdings mit Altersgrenzen: Die Spenderin darf nicht älter als 30 Jahre, die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein.

Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) wird in Ausnahmefällen erlaubt: Ein in künstlicher Befruchtung erzeugter Embryo soll vor der Einpflanzung untersucht werden dürfen, wenn die potenzielle Mutter bereits drei Fehlgeburten oder drei erfolglose IVF-Versuche hinter sich hat.