Fall Golowatow: Polizeiprotokoll widerspricht Karl

Von jabü   29.Juli 2011

Daraus ist für Pilz eine Intervention von russischer Seite klar ersichtlich. Auch die bisherige Darstellung des Justizministeriums, wonach eine Hafteinweisung Golowatows nicht zulässig gewesen sei, ist für Pilz widerlegt.

Minutiös listet das Polizeiprotokoll auf, was in der Nacht auf 15. Juli geschehen ist, spannend wird es ab 3.05 Uhr: Da ergeht zunächst die Weisung des Einsatzleiters, Golowatow in die Justizanstalt Korneuburg zu bringen. Schon zehn Minuten später deponiert der am Flughafen anwesende russische Botschafter sein Veto dagegen und „ersucht, den zuständigen Oberstaatsanwaltschaft zu sprechen“, wie es im Protokoll heißt. Um zwanzig nach drei wird Oberstaatsanwalt Werner Pleischl geweckt, seine Entscheidung: „Dem Ersuchen des Botschafters, von einer Einlieferung in die Justizanstalt Korneuburg abzusehen, wird stattgegeben“.

Rechtskonform gehandelt

Konfrontiert mit diesen Fakten blieb die Justizministerin auch gestern bei ihrer Darstellung: Das Verfahren sei „rechtskonform abgelaufen“, man habe österreichisches Recht anwenden müssen und dieses erlaube keine Inhaftierung. „Wenn der russische Botschafter darum ersucht hat, dass österreichisches Recht angewandt wird, ist das legitim“, sagte Karl. Und weiter: „Wenn die Anwendung österreichischen Rechts ein Skandal ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.“ Den Vorwurf der Intervention wies sie erneut zurück: „Mir gegenüber gab es keine Einflussnahme.“

Pilz dagegen sprach von „organisierter Fluchthilfe“, Karl habe sich zur „Komplizin eines Mordverdächtigen“ gemacht.

Golowatow wird von Litauen per europäischem Haftbefehl gesucht, weil er für Verbrechen in der „Blutnacht von Vilnius“ verantwortlich gemacht wird: Am 13. Jänner 1991 hatte die sowjetische Armee Unabhängigkeitsbestrebungen in Litauen gewaltsam niedergeschlagen.

Das Justizministerium argumentiert, dass Litauen die Vorwürfe gegen Golowatow trotz mehrmaliger Fristverlängerung nicht ausreichend begründet habe und man daher keine Handhabe für eine Auslieferung gehabt habe.