FPÖ will die Ehe privilegieren

Von nachrichten.at/apa   12.September 2018

Der Koalitionspartner ÖVP soll überzeugt werden, um eine derartige Regelung noch vor dem 1. Jänner 2019 in Kraft zu setzen, sagte Klubobmann Walter Rosenkranz am Mittwoch.

Die Entscheidung des VfGH sei zu akzeptieren. Bis Anfang kommenden Jahres sei aber Zeit, um verfassungskonforme Regelungen vorzunehmen. Dabei gehe es etwa um die Frage, ob eine Differenzierung hinsichtlich des Zeugens von Kinder gerechtfertigt ist. Die FPÖ will die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau mit dem klaren Willen, Kinder zu zeugen. Die eingetragene Partnerschaft soll jedenfalls für alle gelten, hieß es nach der dreitägigen Klubklausur in Frauenkirchen im Burgenland.

Der VfGH hatte im Dezember 2017 die gesetzliche Regelung aufgehoben, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe verwehrt - und zwar per 31. Dezember 2018. Ab 1. Jänner 2019 können also auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten und umgekehrt heterosexuelle Paare eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, sollte der Gesetzgeber nicht anderes beschließen.

Video: Die FPÖ hat im Burgenland eine dreitägige Klubklausur über ihre politische Herbstarbeit abgehalten. Neben der Reform der Krankenkassen und der Mindestsicherung war auch die Ehe für alle wieder Thema.

 

Mindestpension soll reformiert werden

Der geschäftsführende Klubobmann Johann Gudenus kündigte bei der blauen Klausur zudem eine Reform bei der Mindestpension an. Diese soll ab 2020, wie von den Freiheitlichen schon in der Vergangenheit gefordert, bei allen, die über 40 Jahre gearbeitet haben, 1.200 Euro betragen.

Weiters sei ein Strafgesetz gegen den politischen Islam in Ausarbeitung. In Wien, aber auch in anderen Ballungszentren, würden Zustände herrschen, "die nicht mehr tragbar sind". Gudenus kritisierte in diesem Zusammenhang die SPÖ. Es stelle sich die Frage, ob das S von SPÖ vielleicht nicht für "Scharia" oder "Salafismus" stehe.

Fuchs für einfacheres Steuerrecht

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs sprach sich in Frauenkirchen für ein einfacheres Steuerrecht sowie eine Steuerentlastung aus. Das 30 Jahre alte Einkommenssteuergesetz sei "nicht mehr reparierbar". Als Leiter der Steuerreform-Taskforce im Finanzministerium arbeite er mit den Beamten bereits an einem ausgeglichen Gesamtkonzept. Ziel sei eine deutliche Entlastung der niedrigen Einkommen. Weiters brauche es eine Abflachung der Sozialversicherungsbeiträge im unteren Bereich, jedoch ohne Leistungskürzung. Die Neuerungen sollen ab 2020 in Kraft treten, die Abschaffung der kalten Progression werde 2022 erfolgen.

Reform der Mindestsicherung im Herbst

Ein Schwerpunkt der Herbstarbeit werde die Reform der Mindestsicherung sein, berichtete Rosenkranz. "Es soll eine klare Unterscheidung geben zwischen denjenigen, die schon lange in dieses System eingezahlt haben und denjenigen, die das noch nicht gemacht haben", sagte Rosenkranz. Es brauche Abstufungen und Anreize um wieder ins Erwerbsleben zu kommen.