Eifrig vor der Salzburg-Wahl: Mindestpension, Asylpaket, Deutschförderklassen

Von (gana)   17.April 2018

Vor der Salzburg-Wahl gibt sich die Regierung reformfreudig. Gleich mehrere Wahlkampfschlager werden am Mittwoch im Ministerrat auf Schiene gebracht: Die Mindestpension wird bei langer Beitragszeit auf 1200 Euro angehoben, die Asylgesetze werden verschärft, die Deutschförderklassen beschlossen.

Mindestpension: Vor allem die FPÖ kann sich eine Anhebung der Mindestpension auf die Fahnen heften. Derzeit wird noch verhandelt, ob die Erhöhung bereits ab Mitte 2019 oder erst 2020 greifen soll. Personen, die 40 Jahre Beiträge gezahlt haben, erhalten künftig 1200 Euro Pension. Bei Ehepaaren ist eine Erhöhung des Familienrichtsatzes auf 1500 Euro vorgesehen.

Insgesamt sollen davon 40.000 Personen profitieren. Die Kosten werden mit 50 Millionen Euro jährlich beziffert.

Die SPÖ monierte, dass Frauen davon nicht profitieren würden, da die Kindererziehungszeiten nicht als Beitragsjahre gerechnet werden. Schon jetzt erhalten jene, die 30 Jahre ins System eingezahlt haben, mit 1000 Euro eine etwas höhere Rente. Wer die Jahre nicht beisammen hat, erhält 900 Euro.

Die Neos wiesen gestern darauf hin, dass auch EU-Bürger, die nur wenige Jahre in Österreich gearbeitet haben, Anspruch auf die 1200 Euro hätten. Im Sozialministerium beruhigte man: "Einen Export gibt es in diesem Bereich nicht, weil es ein Bonus nur für Personen, die in Österreich leben, ist", sagte der Sprecher des Ressorts, Axel Ganster.

Pensionsprivilegien: Das Kanzleramt kündigte an, dass auch Verschärfungen bei den Pensionsprivilegien beschlossen werden sollen. Die Sonderregelungen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich (Arbeiterkammer, Sozialversicherung, ORF, Nationalbank, Stadt Wien) sollen abgeschafft werden, hieß es. Vom Sozialressort gab es dazu allerdings keine Stellungnahme.

Asylrecht: Im Fremdenrecht sind mehrere Verschärfungen geplant. Die Behörden sollen künftig Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten, um via Geodaten den Fluchtweg rekonstruieren zu können. Auch in Deutschland wird derzeit über ähnliche Regelungen nachgedacht. Künftig sollen Asylsuchende, die über Bargeld verfügen, zahlen: Sie sollen bis zu 840 Euro als Verfahrensbeitrag beisteuern, zumindest 120 Euro Freibetrag sollen bleiben.

Ist bereits eine Entscheidung zur Rückkehr des Asylwerbers getroffen worden – ob in sein Heimatland oder in das EU-Land, das er zuerst betreten hat –, darf er den Bezirk, in dem er untergebracht ist, nicht mehr verlassen. Für straffällig gewordene Asylwerber kann nach verbüßter Haftstrafe eine "Anschluss-Schubhaft" verhängt werden.

Änderungen sind auch im Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen. Bisher konnten Asylberechtigte nach sechs Jahren den österreichischen Pass beantragen. Der Zeitrahmen wird nun auf zehn Jahre verlängert.

Die Opposition sieht die Änderungen kritisch und sprach von Symbolpolitik und unnötigen Schikanen.

Deutschförderklassen: Kinder, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen ab kommendem Herbst 15 (Volksschule) bzw. 20 (Mittelschule) Stunden eine eigene Deutschförderklasse besuchen. In der Begutachtung gab es massive Kritik an dem Vorhaben. Bildungsminister Heinz Faßmann wird heute den finalen Entwurf präsentieren.