Drittes Geschlecht: Ethik-Kommission und Volksanwalt dafür

10.November 2017

In Deutschland entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch: Neben männlich und weiblich müsse künftig ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister möglich sein, oder es könne ganz auf einen solchen Eintrag verzichtet werden.

In Österreich ist dies laut gültigem Recht nicht möglich. Das könnte sich im nächsten Jahr ändern: Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), kündigte gegenüber der Volksanwaltschaft eine VfGH-Entscheidung im Jahr 2018 an.

Volksanwalt Günther Kräuter plädiert nach dem deutschen Höchstgerichtsspruch für eine frühere Anerkennung: "Der Gesetzgeber sollte nicht warten, sondern die Initiative ergreifen", sagt Kräuter: "Die Karlsruher Entscheidung ist richtungsweisend." Jährlich, sagt Kräuter, würden in Österreich rund 30 Kinder geboren, deren Geschlechtsmerkmale "nicht den gängigen Normen von männlich oder weiblich entsprechen".

Am 30. Oktober hat die Bioethik-Kommission im Bundeskanzleramt einstimmig eine Stellungnahme beschlossen. Darin wird empfohlen: Im Personenstandsregister solle "unter der Rubrik Geschlechtseintrag als weitere Option z. B. ,offen’ gewählt werden können". Das entspricht der Auffassung der deutschen Verfassungsrichter, Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, dürften nicht in ihren Grundrechten verletzt werden.

In bisherigen Verfahren wurde abschlägig entschieden. Die OÖNachrichten berichteten im Vorjahr von einem in Österreich bis dahin einzigartigen Prozess. Alex Jürgen (41) ist intersexuell, am Standesamt seiner Geburtsstadt Steyr beantragte er, dass im Personenstandsregister das Geschlecht neutral formuliert werde. Die Stadtverwaltung lehnte dies ab.

Alex Jürgen wandte sich an das Landesverwaltungsgericht. Doch auch diese Beschwerde wurde abgewiesen. Die Eintragung einer anderen Geschlechtsbezeichnung als "männlich" oder "weiblich" im Personenstandsregister sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, hieß es in der Begründung. (bock)

Video: Eva Matt, Juristin, spricht über die Notwendigkeit eines dritten Geschlechts sowie die Frage, ob dieses auch in Österreich eingeführt werden könnte.