Doppelpässe: Vier Fälle vor dem Verfassungsgericht
WIEN. Die Causa um mutmaßliche österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger beschäftigt nach dem Verwaltungsgerichtshof nun auch das Verfassungsgericht.
Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind vier Beschwerden gegen die Aberkennung österreichischer Staatsbürgerschaften anhängig, wie VfGH-Sprecher Wolfgang Sablatnig gestern bestätigte. In einem Fall wurde aufschiebende Wirkung gewährt.
Zweifel gibt es unterdessen an den angeblichen türkischen Wählerlisten. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte in einem am Montag publik gewordenen Urteil die Verwendung dieser Listen (die den Behörden von der FPÖ zugespielt worden waren) als Beweismittel genehmigt.
Allerdings relativierte VwGH-Sprecher Wolfgang Koller gestern die Bedeutung dieses Urteils. Der Beschluss sei kein "Persilschein" für die Verwendung dieser Listen. Es handle sich nämlich nur um eine Einzelfallentscheidung, und die Authentizität der Liste sei in dieser Beschwerde gar nicht angezweifelt worden.
Wir wollen deshalb keine Doppelstaatsbürgerschaft für türkische BürgerInnen, weil bei uns ein Wahlrecht besitzen und in Freiheit leben dürfen und in der Türkei das Wahlrecht nutzen, um deren Mitmenschen in der ehemaligen Heimat in die Diktatur zu führen, so geht es wirklich nicht! Wer die Diktatur wählt, muss dort auch leben, die einfachste Antwort der Welt, die alle verstehen! Schönes Wochenende!
Ganz ihrer Meinung.
Die Ausbürgerungen sind genau das richtige Signal an diese sehr spezielle Community und ich hoffe, dass die Entscheidung der vorhergehenden Instanzen jetzt vom Verfassungsgericht bestätigt werden.