BZÖ-Broschüre: Scheuch, Dörfler und Dobernig vor Gericht

Von nachrichten.at/apa   17.Jänner 2017

Ebenfalls angeklagt sind Stefan Petzner und zwei Vorstände der Landesimmobiliengesellschaft (LIG). Den Angeklagten wird Untreue vorgeworfen.

Eine Werbebroschüre und ein Werbefilm für den Wirtschaftsstandort Kärnten wurden zu Wahlkampfmaterial des BZÖ umgestaltet, finanziert vom Land Kärnten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beziffert den Schaden in der Anklage mit 219.000 Euro. Der Gutachter Georg Jeitler hatte festgestellt, die Broschüre hätte einen Nutzen für die Partei gebracht, jedoch so gut wie keinen Werbewert für Kärnten.

Dörfler, er ist als FPÖ-Bundesrat politisch noch aktiv, wird zudem vorgeworfen, er habe bei einem Bauvorhaben des Landes von der Firma, die den Zuschlag erhielt, einen "Sponsorbeitrag" verlangt.

Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu drei Jahre Haft, Richter Christian Liebhauser-Karl hat vorerst 13 Verhandlungstermine festgelegt.

Großes Medieninteresse

Großes Medieninteresse hat am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt der Prozessauftakt in der Causa BZÖ-Wahlbroschüre ausgelöst. Kameraleute und Fotografen drängten sich um die ehemaligen freiheitlichen Regierungspolitiker Uwe Scheuch, Gerhard Dörfler und Harald Dobernig sowie Ex-Abgeordneten Stefan Petzner, bis der Vorsitzende Richter Christian Liebhauser-Karl die Verhandlung eröffnete.

Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber wirft den vier Freiheitlichen sowie den Vorständen der Landesimmobiliengesellschaft (LIG), Rene Oberleitner und Johann Polzer Untreue vor. Auslöser ist eine Werbebroschüre und ein Werbefilm für den Wirtschaftsstandort Kärnten, die zu BZÖ-Wahlkampfmaterial umgestaltet wurden, finanziert allerdings vom Land Kärnten. Der Schaden beträgt laut Anklage mit 219.000 Euro.

Der Gutachter Georg Jeitler hatte festgestellt, die Broschüre hätte einen Nutzen für die Partei gebracht, jedoch so gut wie keinen Werbewert für Kärnten. Altlandeshauptmann Dörfler, er ist als FPÖ-Bundesrat politisch noch aktiv, wird zudem vorgeworfen, er habe bei einem Bauvorhaben des Landes von der Firma, die den Zuschlag erhielt, einen "Sponsorbeitrag" verlangt. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu drei Jahre Haft. Der Schöffensenat stellte zuerst die Personalien der sechs Angeklagten fest, danach begann Pieber mit seinem Eröffnungsplädoyer.